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Ihre Suche nach Rekognitionsschein
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Rekadenzbis Rekollekten |
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Rekognitionsschein, s. v. w. Lehnsschein (s. Lehnswesen, S. 632); dann überhaupt die Bescheinigung der Vornahme eines gerichtlichen Aktes, z. B. der Hinterlegung eines Testaments bei Gericht oder des Eintrags einer Hypothek.
Rekognitionszinsen
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
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Inrotulation der Akten
Insinuation
Kommunikat
Kompaßbrief
Kompulsion
Manualakten
Memorial
Nonobstanz
Notel
Privatakten
Protokoll
Register
Rekognitionsschein
Relation
Remissoriales
Requisitoriales, s. Hülfsschreiben
Rotulus
Salvationsschrift
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Adjudizierenbis Adler |
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120
Adjudizieren - Adler.
er das Kaufgeld gezahlt hat, adjudiziert, wodurch er das Eigentum daran erlangt. Hierüber erhält er ein besonderes gerichtliches Zeugnis, den Rekognitionsschein oder Adjudikationsbrief, zugefertigt (s
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bekebis Bekk |
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Menschen.
Bekenner, s. Confessor.
Bekenntnis, im gewöhnlichen Sinn s. v. w. Glaubensbekenntnis. B. der Sünde, s. Beichte. B. vor Gericht, s. Geständnis.
Bekenntnisschein, s. v. w. Anerkennungs- oder Rekognitionsschein; dann schriftliche Versicherung
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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die stattgehabte Beleihung vorläufig bescheinigt wird, heißt Lehns- oder Rekognitionsschein und diejenige, durch welche der Vasall dem Lehnsherrn die Beleihung und die Lehnspflicht bescheinigt, Lehnsrevers (Gegenbrief). Ein Lehnsinventar, d. h. eine Beschreibung
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Reklamationbis Rekruten |
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.,
wenn jemand sich zu einer ihn verpflichtenden Schrift
bekennt, ohne weiteres seine Urheberschaft fest.
Rekognitionsschein, die vom Hypothekenamt
erteilte beglaubigte Abschrift eines Eintrags in das
Hypothekenbuch.
Rekognoszieren (lat
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