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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Ritterbankbis Ritterwesen |
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. Die neuere Zeit hat diese Vorrechte beseitigt; während früher nur Adlige R. besitzen konnten, dürfen jetzt auch Bürgerliche dergleichen erwerben.
Ritter ohne Furcht und Tadel, s. Bayard 1).
Ritterorden, s. Orden, S. 425.
Ritterpferde (Lehnspferde
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Reichsfolge
Ritterpferde
Reichsfürsten.
Deutscher König
Reichsfürsten
Altfürstliche Häuser
Fürstentage
Fürstenverein
Immediatisirte Fürsten
Mediat
Neufürstliche Häuser, s. Altfürstliche Häuser
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Auswerfen von Geld oder Sachen unter das Volk
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0855,
Ritter (Karl) |
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gesunkenem Vermögen oder sittlichem Makel jemand aus dem Ritterstand zu stoßen. Es ist erklärlich, wenn der Zensor, der selbst senatorischen Standes war, bei der Verleihung des Ritterpferdes seine Standesgenossen vorzugsweise berücksichtigte
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Bauerngerichtbis Bauerngut |
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werden in einigen Gegenden Lehns- oder Hobsgüter genannt, deren Besitzer ein Ritterpferd zum Dienste stellen müssen, so in der Grafschaft Mark; in andern bezeichnet man damit die ursprünglich adligen Güter, welche später in die Hände von Bauern kamen
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Deebis Defensive |
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Ritterpferde und "Artholerey".
Defensionskasematten und Defensionskasernen, zur Gewehr- oder Geschützverteidigung eingerichtete Kasematten im Gegensatz zu Wohnkasematten. Bei den Festungsbauten in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts häufig
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0052,
von Donatio Constantinibis Donau |
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Geschenk von Lebensmitteln an die ärmere Volksklasse, verbunden. Donativgelder heißen auch die Geldleistungen der Rittergüter, die ihnen statt der sonst gestellten Ritterpferde auferlegt wurden.
Donator (lat.), der eine Schenkung Machende, Geber
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Zensierenbis Zensoren |
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hierfür zu Gebote standen, bestanden hauptsächlich in öffentlicher Rüge (nota censoria), in Ausstoßung aus dem Senat, Entziehung des Ritterpferdes und Versetzung in die niedrigern städtischen Tribus oder unter die Ärarier, welche von allen Tribus
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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. Indult.
Lehnsmann, s. Vasall.
Lehnsmündigkeit, s. Mündig.
Lehnspferde, s. Ritterpferde.
Lehnsrecht, s. Lehnswesen.
Lehnstamm, ein Kapital, das dem zur Lehnsfolge Berechtigten, gewöhnlich den jüngern Söhnen zur Abfindung ausgesetzt wird, so
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Ritter (Moritz)bis Ritter ohne Furcht und Tadel |
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die Aufzeichnung in
der Rittermatrikel, bald, wie im Königreich Sachsen,
die Verpflichtung zur Zahlung von Ritterpferds-
geldern, bald die Guts- und Gerichtsherrschaft.
Unter Ritterstand im weitern Sinne begriff man
die eine ausgezeichnete kriegerische
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0898,
von Ritterordenbis Ritterschaft |
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. 1820);
Viedenfeld, Geschichte und Verfassung aller geist-
lichen und weltlichen R. (2 Bde., Weim. 1841).
Ritterorden des Heiligen Geistes, s. Hei-
liger-Geist-Orden.
Ritterpferde oder Lehnspferde, im Mittel-
alter, als die Ritterschaft
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Rittlingsbis Ritzebüttel |
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schärfer
gegcnübertrat, und für seine Besitzungen (Ritter-
güter, s. d.) die Eigenschaften eines rechten Lehns
oder freien Eigentums, womit die Freiheit von
Steuern und Lasten, außer der der Ritterpferde
(s. d.), ferner die Landstandschaft
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