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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Terre-neuvebis Territorium |
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, Territorialität, s. Territorium.
Territorialprincip, s. Territorium und Ausland.
Territorialretrakt, s. Landlosung.
Territorialsystem (Territorialismus), Bezeichnung für diejenige wissenschaftliche und polit. Richtung, welche, insbesondere
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83% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Terrassierte Werkebis Tersteegen |
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werden.
Territorialretrakt, s. Landlosung.
Territorialsystem, diejenige kirchenrechtliche Theorie, nach welcher der höchste Episkopat des Landesherrn ein Ausfluß der Landeshoheit sein soll. Das T. beruht auf dem Grundsatz: Cujus regio, ejus religio, d
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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Pontifikat
Primat
Stift
Domkapitel, s. Kapitel
Hochstift, s. Stift
Kapitel
Kollegiaten
Kollegiatkirchen, s. Stift
Kollegiatstift, s. Stift
Territorialsystem
Kirchenämter, Kurie.
Kirchenrath
Oberkirchenrath
Kurie
Advocati
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
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Verwaltungsrechtsstreitigkeiten stets von Kollegialbehörden entschieden werden sollten. Im evangelischen Kirchenrecht ist K. gegenüber dem Episkopal- und dem Territorialsystem dasjenige System, wonach die Kirche eine vom Staat verschiedene, durch Vertrag gebildete
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0268,
Joseph (deutsche Kaiser: Joseph II.) |
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. das Projekt der Gewinnung Bayerns durch Austausch gegen Belgien 1785 wieder aufnahm, trat Friedrich II. dem Fürstenbund bei und versetzte dadurch der österreichischen Politik in Deutschland eine unheilbare Wunde. Das kirchliche Territorialsystem aber
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
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gelungen (s. Kirchenpolitik). Die Reformation brachte in den protestantischen Territorien die Kirchengewalt an die Landesherren, und die Kirche erschien hier fortan lediglich als ein Bestandteil des Staats (Territorialsystem). Die Aufsicht über die Kirche
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Unfehlbarkeitbis Ung. |
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versicherungspflichtigen Betriebs zur Last. Mit Rücksicht auf die Beitragsleistung der Arbeiter wurde die Karenzzeit auf nur vier Wochen festgesetzt. Die Versicherung erfolgt durch territoriale, auf Gegenseitigkeit beruhende Anstalten (Territorialsystem), neben welchen bei
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Episiocelebis Epistolae formatae |
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) schrieben die Anhänger dieses Systems dem ersten Stand die äußere Kirchengewalt zu, verlangten aber, daß er sich von dem zweiten leiten lassen sollte. Wesentlich durch Carpzov vertreten, hat dieses System in der Folgezeit dem Territorialsystem (s. d
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
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der Reformation hätte das kirchliche Regiment den Gemeinden zufallen müssen, über die thatsächliche Entwicklung s. Synodalverfassung, Episkopalsystem, Territorialsystem, Kollegialsystem, Konsistorium. - Vgl. Friedberg, Die geltenden Verfassungsgesetze
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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. Als im 19. Jahrh, evang. Gebiete an
bisher ausschließlich kath. Staaten kamen (Bayern),
wurden auch hier K. zur Ausübung des evang.
Kirchenregiments eingerichtet. Eine kurze Zeit löste
das Territorialsystem die K. ganz in die staatlichen
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