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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Waffenplatzbis Waffentanz |
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315
Waffenplatz - Waffentanz.
Waffenplatz, Sammel- und Alarmplatz im »gedeckten Weg« (s. d.) einer Festung; allgemein eine mit großen Waffenvorräten versehene Festung.
Waffenrecht (Waffen- und Wehrhoheit, Militärgewalt, Jus armorum
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81% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Waffenrapportbis Wage |
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größere Festungen, die große Depots enthalten und im Verteidigungskriege als Stützpunkte der Operationen dienen.
Waffenrapport, s. Rapport.
Waffenrecht (Jus armorum), ältere Bezeichnung des Rechts über Krieg und Frieden (s. Kriegsrecht), welches heute
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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Staatshoheitsrechte
Staatsnothrecht, s. Nothrecht
Staatsservituten
Territorialhoheit
Vollziehende Gewalt, s. Exekutivgewalt
Waffenrecht
Wasserhoheit
-
Angariation
Baubegnadigungen
Belagerungszustand
Expropriation
Expropriiren
Säkularisation
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0091,
Fechtkunst (Geschichtliches) |
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, welche mit dem Waffenrecht auch bei den Bürgern der größern Städte Eingang fanden. Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrh. vollzog sich unter dem Druck der großen Fortschritte im Feuerwaffenwesen ziemlich schnell der Übergang von der mittelalterlichen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0078,
Spanien (Geschichte bis 1479) |
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.
Am besten wurden die Dinge in Aragonien geordnet, von Pedro IV. (1336-87) nach dem Sieg über die Union von Epila (1348) auch das Waffenrecht des Adels beseitigt, und daher kam es, daß in diesem Reich nach dem Erlöschen der alten Dynastie mit Martin
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Wehlaubis Wehrpflicht |
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Kriegs« (Berl. 1860), »Die Gesetzgebung der letzten sechs Jahre im Reich und in Preußen« (das. 1877, beide anonym).
Wehrgeld, s. Wergeld; auch s. v. w. Wehrsteuer (s. d.).
Wehrhoheit, s. Waffenrecht.
Wehrli, Johann Jakob, schweizer. Pädagog
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Fegefeuerbis Fehdehandschuh |
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wurde nur Personen, die das Waffenrecht hatten, zugestanden. Während früher das Fehderecht nur bei Tötungen zugelassen wurde, wurde es
jetzt überall als rechtmäßig anerkannt, wo der Rechtsweg vergeblich versucht worden war. Diese
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0898,
von Ritterordenbis Ritterschaft |
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Pflicht machten. Ritterliche
Geburt war anfangs zur Aufnahme nicht erforder-
lich; doch stellte sich diese Bedingung fast von selbst
mit der Zeit ein, wo die geringern Stände ihr
Waffenrecht verloren. Die weltliche Aufsicht über
jeden Orden führte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0899,
von Ritterschlagbis Ritterwesen |
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:
eine, die mit der Waffenübung und dem Glanz der
Kriegszüge auch die Freiheiten und Ehrenrechte be-
hauptete und steigerte, welche von alters her mit
dem Waffenrecht verbunden waren, und eine andere,
die, in friedlicher Beschäftigung daheim bleibend, fo
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