Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Waffenrecht hat nach 1 Millisekunden 9 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0315, von Waffenplatz bis Waffentanz Öffnen
315 Waffenplatz - Waffentanz. Waffenplatz, Sammel- und Alarmplatz im »gedeckten Weg« (s. d.) einer Festung; allgemein eine mit großen Waffenvorräten versehene Festung. Waffenrecht (Waffen- und Wehrhoheit, Militärgewalt, Jus armorum
81% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0441, von Waffenrapport bis Wage Öffnen
größere Festungen, die große Depots enthalten und im Verteidigungskriege als Stützpunkte der Operationen dienen. Waffenrapport, s. Rapport. Waffenrecht (Jus armorum), ältere Bezeichnung des Rechts über Krieg und Frieden (s. Kriegsrecht), welches heute
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0196, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) Öffnen
Staatshoheitsrechte Staatsnothrecht, s. Nothrecht Staatsservituten Territorialhoheit Vollziehende Gewalt, s. Exekutivgewalt Waffenrecht Wasserhoheit - Angariation Baubegnadigungen Belagerungszustand Expropriation Expropriiren Säkularisation
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0091, Fechtkunst (Geschichtliches) Öffnen
, welche mit dem Waffenrecht auch bei den Bürgern der größern Städte Eingang fanden. Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrh. vollzog sich unter dem Druck der großen Fortschritte im Feuerwaffenwesen ziemlich schnell der Übergang von der mittelalterlichen
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0078, Spanien (Geschichte bis 1479) Öffnen
. Am besten wurden die Dinge in Aragonien geordnet, von Pedro IV. (1336-87) nach dem Sieg über die Union von Epila (1348) auch das Waffenrecht des Adels beseitigt, und daher kam es, daß in diesem Reich nach dem Erlöschen der alten Dynastie mit Martin
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0474, von Wehlau bis Wehrpflicht Öffnen
Kriegs« (Berl. 1860), »Die Gesetzgebung der letzten sechs Jahre im Reich und in Preußen« (das. 1877, beide anonym). Wehrgeld, s. Wergeld; auch s. v. w. Wehrsteuer (s. d.). Wehrhoheit, s. Waffenrecht. Wehrli, Johann Jakob, schweizer. Pädagog
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0627, von Fegefeuer bis Fehdehandschuh Öffnen
wurde nur Personen, die das Waffenrecht hatten, zugestanden. Während früher das Fehderecht nur bei Tötungen zugelassen wurde, wurde es jetzt überall als rechtmäßig anerkannt, wo der Rechtsweg vergeblich versucht worden war. Diese
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0898, von Ritterorden bis Ritterschaft Öffnen
Pflicht machten. Ritterliche Geburt war anfangs zur Aufnahme nicht erforder- lich; doch stellte sich diese Bedingung fast von selbst mit der Zeit ein, wo die geringern Stände ihr Waffenrecht verloren. Die weltliche Aufsicht über jeden Orden führte
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0899, von Ritterschlag bis Ritterwesen Öffnen
: eine, die mit der Waffenübung und dem Glanz der Kriegszüge auch die Freiheiten und Ehrenrechte be- hauptete und steigerte, welche von alters her mit dem Waffenrecht verbunden waren, und eine andere, die, in friedlicher Beschäftigung daheim bleibend, fo