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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Zollordnungswidrigkeitenbis Zollverein |
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oder im volkswirtschaftlichen Interesse beobachtet. Vgl. Zölle.
Zollregal, s. Zölle, S. 952.
Zollrevision, die nach erfolgter Deklaration (s. d.) stattfindende Besichtigung von über die Grenze eingebrachten Waren durch Zollbeamte. Die allgemeine Z. erstreckt
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70% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zollkreuzerbis Zollstrafrecht |
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der süddeutschen Staaten. Das Präsidium des Z. stand Preußen zu, die Berufung erfolgte nach Bedürfnis. (S. auch Deutschland und Deutsches Reich, Geschichte.)
Zollpfund, s. Centner.
Zollquittungen, s. Exportbonifikation.
Zollregal, das ausschließliche
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Zolkiewbis Zölle |
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. ohne jedwede Gegenleistung erhoben wurden. Das Zollregal des deutschen Kaisers umfaßte die Beaufsichtigung und Überwachung des Zollwesens zur Verhütung ungerecht erhobener Z., das Recht, auf eignem Gebiet Z. zu errichten und zu erheben und dieselben
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Regalbutobis Regatta |
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bezeichnet werden. Konnte man früher von einem Zollregal sprechen, so sind heute Ordnung des Zollwesens und der Zolleinnahme Bestandteile der Finanzhoheit, dagegen sind heute Münz- und Postregal nicht weniger wichtig für das Wesen des Staats als eine Reihe
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