Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Zuständigkeitsgesetz
hat nach 0 Millisekunden 7 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
99% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
Öffnen |
1004
Zuständigkeitsgesetz - Zustellung.
In solchen Fällen ist die Entscheidung des betreffenden Obergerichts maßgebend. Schwieriger gestaltet sich die Frage, wenn es streitig ist, ob eine Angelegenheit vor die Verwaltungsbehörden, oder ob
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
Öffnen |
die Verwaltungsgerichte oder die Verwaltungsbehörden zuständig sind, ist nach den betreffenden Reichs- oder Landesgesetzen zu entscheiden. Die preuß. Gesetzgebung, insbesondere das Zuständigkeitsgesetz vom 1. Aug. 1883, überweist die Entscheidung über Ansprüche
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0357,
Preußen (Kommunalverwaltung) |
Öffnen |
, auf welchem die Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 weiterbaut. Die Kreisordnung erfuhr mit dem Gesetz vom 19. März 1881 Abänderungen und eine Neuredaktion, die Provinzialordnung wurde durch das Zuständigkeitsgesetz vom 1. Aug. 1883 abgeändert
|
||
0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Kolubarabis Kornbühl |
Öffnen |
, Transportversicherung
Kompaniegasse, Lager 404,1
Koinpaßberg (Afrika), Kapland 488,1
Kompensationsstreifen (b. Pendel),
Ausdehnung 109,l
Kompetenzgesetz, Zuständigkeitsgesetz
Komplexion, anch Rombinationslelire
Komplicen, Teilnahme
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0423,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
Öffnen |
mehr an die Beschlüsse eines Regierungskollegiums gebunden sein, sondern selbständig entscheiden. Erfolgten dann 1880 und 1881 Revisionen des Verwaltungsgerichtsgesetzes, der Kreis- und Provinzialordnung. Bei Beratung eines neuen Zuständigkeitsgesetzes
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0577,
von Wegerichbis Wegwart |
Öffnen |
civil Art. 538, 649 u. 650, das Zuständigkeitsgesetz vom 1. Aug. 1883, §§. 55-64, und Vorschriften für die einzelnen Provinzen und Landesteile u. a., eine Wegeordnung für die Provinz Sachsen vom 11. Juli 1891, dazu Gesetz vom 14. Juli 1892
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Öffnen |
stehen noch in Kraft die das Oberverwaltungsgericht betreffenden Vorschriften) ersetzt worden ist. Hierzu kommt das Zuständigkeitsgesetz vom 1. Aug. 1883, welches an die Stelle des Kompetenzgesetzes vom 26. Juli 1876 getreten ist. Hiernach bestehen
|