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4% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0200, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) Öffnen
. Prokurator Streitgenossen, s. Litiskonsorten Gebühren. Gebühren Deserviten Gerichtskosten Honorar Impensae Sporteln Taxen Lehre von der Klage. Klage Actio Adjudikation Affektionswerth Angebrachtermaßen abweisen Ausklagen, s. Klage
4% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0969, von Exkreszenz bis Exmouth Öffnen
; Exkusation (franz. Exküse), Entschuldigung, Ausflucht. Exkussion (lat.), im allgemeinen das Verfahren eines Gläubigers gegen den Schuldner, wodurch derselbe seine Befriedigung zu erlangen sucht; insbesondere wird der Ausdruck von der Ausklagung
3% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0470, von Exkremente bis Exkussion Öffnen
in Verbindung steht. Exkursion (lat.), Streifzug, Ausflug. Exkusieren (lat.), entschuldigen; Exkusation, die Ablehnung eines angebotenen Amtes, z.B. einer Vormundschaft (s. Ablehnung). Exkussion (lat.), die Ausklagung, insonderheit
2% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0663, von Burgoyne bis Bürgschaft Öffnen
ausklage (beneficium ordinis sive excussionis), was aber wegfällt, wenn der Hauptschuldner abwesend oder in Konkurs geraten ist, oder wenn der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtete, indem er sich als Selbstschuldner verbürgte; 2) der Bürge
2% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0986, von Dingliche Klage bis Dinglinger Öffnen
, Eigentum einer Sache) geknüpft ist, so z. B. die Actio quod metus causa, mit welcher ich das mir von A. Abgezwungene nicht nur von A., sondern auch von jedem, der in Besitz des abgezwungenen Gegenstandes gelangt ist, ausklagen kann; die Actio ad exhibendum
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0374, von Eigenschaft bis Eigentum Öffnen
, gerichtlich ausklagen kann, ferner die Actio negatoria, eine Klage gegen denjenigen, der sich widerrechtlicherweise Beschränkungen der Sache, z. B. eine Wegeservitut, anmaßt, endlich auch alle possessorischen Rechtsmittel, wie die Interdicta retinendae et
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0046, von Pfandbücher bis Pfandrecht Öffnen
erteilen. Die Gesetze ordnen übereinstimmend an, daß der Verkauf nach Verfall der Schuld öffentlich, aber ohne vorgängige Ausklagung, wenn auch in Hamburg nach Anzeige an das Gericht und dessen Proklama, zu erfolgen hat; sie bestimmen darüber, was mit dem
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0506, von Maixent bis Majestätsbeleidigung Öffnen
die größere Strafbarkeit aller gegen dasselbe begangenen oder versuchten Verbrechen, der sog. Majestätsverbrechen. Die Ausklagung des Monarchen wegen privatrechtlicher Ansprüche ist gestattet, zwar nicht gegen die Person, aber gegen das Vermögen des