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Rang | Fundstelle | |
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1043,
von Verklagenbis Verklären |
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Verklagen ? Verklären.
1039
bleibt und dem göttlichen Willen gemäß lebt, Sprw. 21, 8.
Die verkehrte (aus der Art geschlagene) und böse Art fällt von
ihm ab, 5 Mos. 32, ä.
EZ ist eine verkehrte Art, es sind untreue Kinder, ib. v. 20. Ein
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Buechner →
Hauptstück →
Register über die Concordanz nac[...]:
Seite 1152,
Register über die Concordanz nach der Ordnung des Luth. Katechismus. |
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1056 ff. Teufel, warum das A. T. wenig von ihm rede? 961b. Unterschied der biblischen und der persischen Lehre ebend. Fürst der Welt 432 b. Verkläger 1039a. List des Satans 709b. Unterthanen des Satans 1014a. Wie der Satan die Sünde darstellt? 946a
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Injunktionbis Inkasso |
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wegen Beleidigung verklagen.
Injurie (lat.), s. Beleidigung.
In jus rapére (in jus vocare, lat.), bei den Römern die Aufforderung des Klägers an den Beklagten, vor dem Prätor zu erscheinen, um einen Rechtsstreit anhängig zu machen.
Inka
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0354,
von Dispacheurbis Dispersion |
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der ihm zu viel auferlegten Beiträge verklagen läßt
oder die andern Beteiligten auf Bezahlung höherer
Beiträge verklagt. Nur wo partikularrechtlich, wie
z. B. in Preußen, eine gerichtliche Bestätigung der
D. vorgeschrieben
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Injunktionbis Inka |
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werden konnte.
Injuriārum belangen, wegen Beleidigung (lat. injuria) verklagen.
Injurĭe (lat.), Beleidigung (s. d.); injuriös, beleidigend; Injuriánt, Beleidiger; Injuriāt, der Beleidigte.
Injusta possessĭo (lat.), der fehlerhafte Besitz, s
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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prüfen und der Generalversammlung Bericht zu erstatten. Er nimmt die Rechte der Genossenschaft gegen die Mitglieder des Vorstandes wahr und kann dieselben verklagen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen keine Vergütung (Tantième) beziehen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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Rechtsstreitigkeiten ein besonderer G. geordnet ist. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung ist der G. des Wohnorts (Forum domicilii) der allgemeine G. Will ich einen Schuldner verklagen, so muß ich mich an das Amtsgericht oder an das Landgericht seines
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Streitgedichtebis Strelitz |
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. Ich kann z. B. die Erben meines verstorbenen Schuldners wegen meiner Forderung einzeln verklagen, oder ich kann diese Forderung in einer und derselben Klage gegen die sämtlichen Erben verfolgen. Besteht in Ansehung des Streitgegenstandes
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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, die er mir aus einem Rechtsgeschäft schuldet, nicht rechtzeitig gewährt, verletzt lediglich meine Privatrechtssphäre, und es ist meinem Ermessen anheimgestellt, ob ich ihn deshalb verklagen will oder nicht. Der Dieb dagegen, welcher mir eine Summe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0824,
von Firmamentbis Firmicus Maternus |
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. Wer durch den unbefugten
Gebrauch einer F. in feinen Rechten verletzt ist, kann
den Unberechtigten auf Unterlassung der weitern
Führung derF. und Schadenersatz verklagen (Art.27).
Ner Waren oder deren Verpackung wissentlich mit
dem Namen oder der F
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0982,
Heinrich IV. (römisch-deutscher Kaiser) |
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. Bald gab aber die Verwüstung der in der Harzburg erbauten Kirche mit den Gräbern seines Sohnes und Bruders durch die erbitterten Bauern H.
Anlaß, die Sachsen beim Papst zu verklagen und ein Reichsheer gegen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Hundesteuerbis Hundrieser |
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verklagen. Die 1886 erlassene
Iliot ^ct bestimmt, daß in der Folge beschädigte
Personen Schadenersatz von der zuständigen Polizei-
behörde zu beanspruchen berechtigt sind. Die nöti-
gen Gelder sind aus den Fonds der Grafschaft bez.
der Stadt zu
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0156,
Karl II. (König von Großbritannien) |
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der Krone unter die
Diktatur des Haufes der Gemeinen bedentete.
Die Gärung stieg, ein unvorsichtiger Schritt
K.s, die Verklagung der Hauptführer der Gemei-
nen beim Oberhaus, dann nach deren Abweisung
der mißglückte Versuch, sich ihrer
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0254,
von Samenröhrchenbis Sammet |
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: Das S. (ebd. 1891); Hensel, S. Ein Wegweiser (ebd. 1894).
Sammăel , im jüd. Midrasch ein böser Engel, der wie Satan darauf ausgeht, die Menschen zu schädigen und bei
Gott zu verklagen. Auch als Oberhaupt der Teufel erscheint er. Aus S. entstand
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Sicheres Geleitbis Sicherheitsvorrichtungen |
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ceptant eines Wechsels in Konkurs verfallen, hat er
feine Zahlungen eingestellt oder ist nach Ausstellung
des Wechsels eine Exekution in fein Vermögen
fruchtlos vollstreckt worden, fo kann der Inhaber
des Wechsels ihn auf S. verklagen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Stellvertretungbis Stelzhamer |
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.). Der Geschäftsherr erwirbt Eigentum, dingliche Rechte und Besitz, als ob er das Rechtsgeschäft selbst abgeschlossen hätte; seine Forderungen gehen unter, wenn dem legitimierten S. gezahlt wird; aus den Verträgen des S. kann er den Gegenkontrahenten verklagen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Anhängenbis Anklopfen |
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Gerücht ausbringen.)
Dabei mußte der Verklagte den Kläger gegenwärtig haben, A.G. 25, 16.
Anklagen, s. Verklagen
Maccabäus klagte die Hauptleute an, 2 Macc. 10, 21.
Ich werde angeklagt über der Hoffnung an die Verheißung, so geschehen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0177,
von Beweisungbis Beyspiel |
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beitragen, z. B. A.G. 19,25. Silberstecher, Polirer.
Beybringen
Sie können mir auch nicht beibringen (darthun), deß sie mich verklagen, A.G. 24, 13.
Beyderseits
Auf beiden Seiten, Ezech. 40, 7
Beykommen
An einen kommen, und ihn überwältigen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0351,
von Eribis Erkennen |
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Moj. 46,16. von dem die Critcr, 4 Mos. 26, 16.
Erjagen
Die Pharisäer lauerten auf Christum, wie die Jäger auf ein Wild, ob sie etwas (Freies, Unbc-dachtsames 2c.) von ihm heraus locken, es aufschnap-pen und ihn deshalb verklagen könnten, Luc. 11,54
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Gedankenbis Gedeien |
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die Gedanken, die sich unter einander verklagen oder entschuldigen, Rom.
2, 15.
GOttes Wort ist ein Richter der Gedanken und Sinnen des Herzens, Ebr. 4, 12.
z. 2. Man sagt zwar: Gedanken sind zollfrei; aber nicht in GOttes Gericht. Sie kommen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Hartbis Hassen |
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Worten), Marc. 5, 43.
Sie beschuldigten ihn hart (mit vielen Anklagen), Marc. 15, 3.
Siehe, wie hart (vieler und wichtiger Dinge wegen) sie dich verklagen, Marc. 15, 4.
Härtigkeit
Widerspenstigkeit, Halsstarrigkeit des Herzens, bei der man sich
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0005,
von Aufkommenbis Aufwachen |
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.
Auftreten. Verkläger auftraten, Apg. 25,18.
Aufwachen. Der Knabe nicht aufgewacht, 2 Kön. 4, 31. Er wird aufwachen zu dir, Hiob 8, 6. Wenn ich aufwache, bin ich noch bei dir, Ps. 139, 18. Frühe wache ich zu dir, Jes. 26, 9. Wache auf, Jerusalem, Jes. 51
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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, als Titel (s. d.) für den Eigentumserwerb dar. Der Käufer kann, solange der Verkäufer nicht übergeben hat, diesen auf Übertragung des Eigentums durch Ü. verklagen; solange aber die Ü. nicht erfolgt ist, kann der Verkäufer, auch wenn der Kaufpreis
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Vergeltenbis Vergelter |
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Zacharias steinigen ließ, wurde von seinen Knechten erwürgt, 2 Chr. 24, 21. 25.
Haman ließ dem Mardachai einen Galgen aufrichten, Esth. 5, 14. und ward selbst daran gehangen, c. 7, 10.
Daniels Verkläger brachten ihn in die Löwengrube, wurden hernach aber
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