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100% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0124, von Auslobung bis Ausnahmegesetz Öffnen
124 Auslobung - Ausnahmegesetz. Regierung überweisen. Die A. bezieht sich nicht aus militärische Vergehen; die von Matrosen der Kriegs- und Handelsmarine ist indes nicht ausgeschlossen. Ist ein Gesuch um A. von mehreren Staaten eingegangen, so
99% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0156, von Auslese bis Auslösung Öffnen
.). Auslobung, die öffentliche Bekanntmachung, durch die demjenigen, welcher eine bestimmte Leistung machen werde, eine Belohnung versprochen wird, z. B. für Lösung einer Preisausgabe, Ablieferung einer gefundenen Sache, Anzeige von Verbrechern. Widerruf
36% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0042, von Abfertigungsschein bis Abgang Öffnen
übrigen Miterben zur Befriedigung ihrer Erbansprüche zu gewähren hat; gleichbedeutend damit sind die Benennungen: Ablobung , Auslobung , Auskehrung , bei miterbenden Töchtern auch
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
Vertrag Addictio in diem Aufkündigung Auslobung Codebitor Commodatum Commodum Constitutum Do Forderung Handschlag Interesse Klausel Kommodat, s. Commodatum Konfusion Konsensualkontrakte, s. Kontrakt Konstitut, s
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0190, von Pollensa bis Pöllnitz Öffnen
ist ausnahmsweise ohne Annahmeerklärung rechtsverbindlich und klagbar, wenn sie zu gunsten einer Stadtgemeinde, einer Kirche oder einer frommen Stiftung erfolgte. Auch gehört der Fall einer sogen. Auslobung (s. d.) hierher. Pollīni, Bernhard (eigentlich Pohl
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0043, von Abfasen bis Abführen Öffnen
oder gebührt. Hierfür finden sich auch andere Ausdrücke, z. B. Ausradung oder Auslobung. Dieser Anspruch der Miterben (meistens der Geschwister des Anerben) ist verschieden ausgestaltet. Zuweilen wird den Miterben das Recht gewährt, bis zu einem gewissen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0091, von Accepi bis Acceptation Öffnen
wird, abgesehen von sehr vereinzelten Ausnahmen (z. B. Auslobung, s. d.), erst bindend, wenn der Vertrag geschlossen, d. h. wenn es angenommen ist. Das gilt ebenso bei einseitigem Versprechen, z. B. Schenkung und Bürgschaft, wie bei gegenseitigem Versprechen, z. B
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0665, von Annoncenbureau bis Annunzio Öffnen
Versprechen oder Antrag im handelsrechtlichen Sinne zu betrachten, wohl aber kann sie, wenn darauf hin ein Vertrag wirklich abgeschlossen wurde, einen Anhalt zur Bestimmung der Verbindlichkeit des Ankündigenden gewähren. Anders die Auslobung (s. d
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0815, von Einschub bis Einseitigkeit Öffnen
oder Verträgen. E. R. sind unter andern das Testament (s. d.), wenn es nur von einer, nicht als wechselseitiges von zwei Personen errichtet wird, und das Kodicill (s. d.), von Rechts- geschäften unter Lebenden die Auslobung (s. d
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0243, von Pollensa bis Pollux (Mineral) Öffnen
in das Preuß. Allg. Landrecht (anders, wenn es sich um ein Gelübde handelt, §§. 5, 6; I, 5), das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 770 (wegen der im § 771 geregelten Auslobung, s. d.), den Code civil oder das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch. Pollinarium, s. Pollen