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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Blanchierenbis Blandrata |
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" (1844) heraus.
Blandbill ist der Name eines nordamerikan. Münzgesetzes vom 28. Febr. 1878, welches einer lebhaften Agitation für Wiederherstellung der Doppelwährung folgte. Dasselbe bestimmt, daß auf Rechnung des Schatzamtes monatlich mindestens 2 Mill
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52% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Blanchebaibis Blandbill |
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76
Blanchebai – Blandbill
nen, die meist verdeutscht wurden, sind «Taflor ochberättelser ur Stockholms lifvet» (neue Aufl., 3 Bde., Stockh. 1856–57),
«Vålnaden
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0878,
Silberbill (amerikanische) |
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im Ausmaß von 4½ Mill. Unzen pro Monat besteht. Dieses neue Gesetz ist eine Weiterführung der bis dahin bestandenen sogen. Blandbill vom 28. Febr. 1878.
In der zweiten Hälfte der 70er Jahre war infolge der deutschen Silberverkäufe, der Beschränkung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0258,
Vereinigte Staaten von Amerika (Geschichte seit 1885) |
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Metalls betroffen wird. Vergebens hatte man durch große Silberkäufe von seiten des Staates (s. Blandbill) dem fortwährenden fallen des Silberpreises Einhalt zu thun gesucht; und auch eine 1892 auf Anregung der Vereinigten Staaten in Brüssel tagende
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0334,
Währung (Gold-, Silber-, Doppel-W., gemischte W. etc.) |
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W. besteht auch heute in Holland, in Nordamerika infolge der Blandbill (s. d.), dann in Deutschland. Die in Deutschland noch vorhandenen Thaler (etwa für 450 Mill. Mk.), welche im Verhältnis von 1:15,5 ausgeprägt sind, sind gesetzliches Zahlmittel
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0879,
Silberbill (amerikanische) |
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verlangt der Silbermarkt infolge der neugeschaffenen Nachfrage der Unionsregierung um 25 Mill. Unzen pro Jahr mehr Silber als bisher. Zum Preise von 42 Pence pro Unze Silber konnte man nämlich mit der von der Blandbill ausgeworfenen Summe von 2 Mill. Doll
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0440,
Doppelwährung |
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einem einheitlichen Wertverhältnis
ein, nachdem sie ihrerfeits durch die in demselben
Jahre angenommene Blandbill (s. d.) mit der Wie-
derausmünzung von Silberdollars vorangegangen
waren. Die Vertreter Italiens und Hollands zeig-
ten sich dem
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0142,
Goldwaren |
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Staaten hatten durch das Münzgesetz vom 1. April 1873 den Golddollar zur Münzeinheit erklärt;
doch ist bald darauf die Blandbill (s. d.) erlassen worden, welche die Ausprägung bestimmter Mengen Silberdollars anordnet und diesen
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0593,
von Infidelesbis Inflexibilia |
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.
Auch die neuern Bestrebungen, dem Silber Zwangs-
umlauf zu verschaffen und die infolgedessen er-
lassenen Silbergesetze (s. Blandbill und Windom-
bill) haben bis zu einem gcwisM Grade mstatco-
nistischen Charakter, wenigstens solange der innere
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Silberacetatbis Silberkamm |
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. Die von Friedrich II. 1765–77 mit einem Kostenaufwands von 4 1/2 Mill. Thlrn.
unmittelbar über der Stadt angelegte Festung S. wurde 1860 aufgegeben und teilweise geschleift.
Silberbill , s. Blandbill und Windombill .
Silberblatt
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0256,
Vereinigte Staaten von Amerika (Geschichte bis 1885) |
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mit der sog. Blandbill (s. d.) obligatorische Prägung von minderwertigen, aber mit Zwangskurs ausgestatteten Silberdollars beschlossen. Im übrigen trug die Hayessche Administration sehr viel zur Versöhnung des Südens und Herbeiführung geordneter
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0456,
Währung |
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, die auf Grund der Blandbill (s. d.) vom 28. Febr. 1878 und der Sherman- oder Windombill (s. d.) vom 14. Juli 1890 erfolgten. Die Windombill wurde aber 1. Nov. 1893 aufgehoben, und Indien stellte laut Gesetz vom 26. Juni 1893 die Silberprägung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Windmühlebis Windombill |
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1890 erlassene Silbergesetz, durch welches die Blandbill (s. d.) aufgehoben und an deren Stelle bestimmt wurde, daß das Schatzamt monatlich 4,5 Mill. Unzen Silber zum Marktpreise erwerben solle, solange dieser unter dem Münzungssatze (129,29 Cents
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