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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Halachabis Halbbildung |
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Tschirne und an der Linie Kohlfurt-Frankfurt a. O. der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Glogau), hat (1890) 1260 E., Post, Telegraph, 2 Spartassen, 1 Schloß; 2 Glasfabriken, Baumwoll- und Damastweberei.
Halbbauern, s. Bauer
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85% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Haläsabis Halberstadt (Fürstentum) |
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), behielt seinen Namen auch, als man dasselbe mit vier oder drei (statt wie früher fünf oder sechs) Saiten bezog und im kleinen Orchester zugleich für Cello und Kontrabaß benutzte.
Halbbau, s. Halbpacht.
Halbbauer, s. Bauer, S. 463.
Halbblut
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Baudrybis Bauer |
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), Dreiviertelbauern (Hüfnermeier, Dreiviertelspänner), Halbbauern (Halbspänner, Halbhufner, Huber, Halbmeier), Viertelhofsbesitzer oder Lehner, Eigenlehner, Köter (Katen, Kotsassen, Kossäten, von "Kot" oder "Kat", kleiner Hof), welche nur ein Haus oder etwas Ackerland
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Halbmondbis Halbtinten |
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einer strahlenden Sonne mit Stern und Halbmond in der Mitte.
Halbopal, s. Opal.
Halbpacht (Teilbau, Halbbau, Halbscheidwirtschaft, Halbteilwirtschaft, Métayage) ist eine Form der Verpachtung landwirtschaftlicher Güter, bei welcher der Verpachter dem
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Halfabis Halifax |
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Einwohnern.
Half-Breeds (spr. hahf-brihds), s. Bois-Brulés.
Halfenwirtschaft, s. v. w. Halbbau, Halbpacht (s. d.).
Halfleute, Vorspänner, welche mit ihren Pferden die Schiffe stromaufwärts ziehen.
Half-penny (engl., spr. heh-penni), halber Penny
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Hubengerichtbis Huber |
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.
Hubengericht, s. v. w. Dinghof, s. Ding.
Huber, s. v. w. Halbbauer, s. Bauer, S. 462.
Huber, 1) Samuel, protest. Streittheolog, geb. 1547 zu Burgdorf bei Bern, wurde 1570 Pfarrer der Berner Gemeinde Saanen und 1581 zu Burgdorf. Mit der reformierten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Katastrophebis Kate |
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. Die Eigentümer einer K., welche Kot- oder Hintersassen, Kassaten, Kossäten, Halbspänner, Halbbauern, Hintersiedler, Kleinhäusler, Tropfhäusler genannt werden, gehören nicht zu den vollberechtigten Gemeindemitgliedern, indem sie keinen Anteil an der sogen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Bauer (Wilh.)bis Bauer, Bauerngut, Bauernstand |
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Besitztums unterschied man früher und unterscheidet man in manchen Gegenden noch heute Vollbauern (Vollerben, Vollspänner, Hufner) und Halbbauern (Halbspänner, Halbhufner), die nur eine halbe Hufe besitzen, und stellt diesen als Nichtbauern
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Hufbeschlaglehranstaltenbis Hufeisen |
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, Vollspännern,
Hüfnern , die Halbbauern, Halbspänner, Halbhüfner . (S.
Bauer, Bauerngut, Bauernstand .) Auch wird die H. lediglich im Sinne eines bestimmten Grundstückmaßes gebraucht, z.B. bei
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