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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Hausgewerbebis Hausierhandel |
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224
Hausgewerbe - Hausierhandel.
Punkt keine Gültigkeit mehr beanspruchen können. Vgl. Schlund, Die Gültigkeit der H. des hohen deutschen Adels (Münch. 1842); Gerber, Das Hausgesetz der Grafen und Herren v. Giech (Tübing. 1858); Herm. Schulze
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Handwerkslehrling, s. Handwerk, Lehrling und Lehre
Handwerksmeister
Herberge
Innung
Lehre
Lehrling, s. Lehre
Materieren
Meister
Wahrzeichen
Zunftwesen
Hausgewerbe, s. Gewerbe
Hausindustrie
Hausirhandel
Industrie
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0665,
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
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2065
2096
8284
2672
891
3072
2121
1272
4660
7308
2138
1591
1686
686
657
100s
153
373
297
1154
beschäftigen) durch den Bundesrat ausgedehnt wer-
den. Visher ist dies nur bezüglich der Hausgewerb
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Kirchspielbis Kirgisen |
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unter Anlage von Bewässerungen ausgeübt. Ihre Industrie ist nur Hausgewerbe, die Frauen weben und spinnen Wolle und wirken dauerhaften Filz. Fast alle notwendigen Bedürfnisse erhalten die K. durch den Handel. Die Kirgiskaisaken zerfallen in drei
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Bildnisbis Bildung |
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, namentlich in den Alpen, welche die B. als Hausgewerbe betreiben, so z. B. Oberammergau. Meist werden dort Crucifixe (von den Herrgottschnitzern) und Heiligenbilder gefertigt. - Über das Technische s. Holzbildhauerei; über die Bildschnitzerschulen s
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Blindenfürsorgebis Blinder Hesse |
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geübt. Unter den Handfertigkeiten, welche dem Blinden später als Hausgewerbe zum Erwerb dienen, werden vornehmlich Bürstenbinderei, Korbmacherei, Seilerei, Schnitzerei, Strohflechterei und die mannigfachsten weiblichen Handarbeiten geübt; auch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Fäkalbis Faktoreien |
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mit antiken Säulen und einiger Wollweberei, die als Hausgewerbe betrieben wird. – Vgl. Brown, The Fayum and Lake Moeris (Lond. 1892).
Fäkāl, auf die Exkremente (lat. faeces), besonders den Darmkot, bezüglich; Fäkalĭen oder Fäkalstoffe, die tierischen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Hausfleißbis Hausfriedensbruch |
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, als dieses
Streben mehr und mehr in den Vordergrund tritt,
wird der H. zum Hausgewerbe (s.d.) oder zur Haus-
industrie ff. d.). (S. auch Handarbeitsunterricht.)
Hausflur, Diele oder Öhre (Ärn) im nieder-
deutschen Hause, der unmittelbar
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Hausgansbis Haushaltungsschulen |
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.
Heffter, Sonderrechte der souveränen und mediati-
siertenHäuserDeutschlands (Berl.1871); H.Schulze,
Die H. der regierenden deutschen Fürstenhäuser
(3 Bde., Jena 1862-85).
Hausgesinde, s. Gesinde.
Hausgewerbe, neuerdings (von Misckler) vor
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0892,
Hausindustrie |
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, gegen das Landbandwerk in der
Art des Absatzes. Zu trennen sind von der H. die
Begriffe Hausfleiß (s. d.) und Hausgewerbe (s. d.).
Entstanden ist die H. auf dreifache Weife. Der
hauptsächlichst eingeschlagene Wog läßt eine Um-
bildung des
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 1045,
von Tuch (Joh. Christian Friedr.)bis Tuchfabrikation |
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). Für kleine Betriebe, insbesondere bei der Ausübung der T. als Hausgewerbe, bestehen besondere Walkmühlen (Filzmühlen), in denen das Walken (Verfilzen) der Gewebe vollzogen wird. Durch den Walkprozeß werden die Fäden des Gewebes aufgelockert
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