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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Jurisconsultusbis Juristische Person |
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), Rechtsgelehrter, Rechtsbeflissener; juristisch, den Juristen oder der Jurisprudenz eigen, gemäß.
Juristenrecht (Recht der Wissenschaft), dasjenige Recht, welches weder in der unmittelbaren Überzeugung der Volksglieder als Gewohnheitsrecht noch
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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Civilrecht
Common law
Deutsches Recht
Droit
Fas
Gedingrecht
Gemeines Recht
Germanisches Recht, s. Deutsches Recht.
Gewohnheitsrecht
Jura
Juristenrecht
Jus
Jus acquisitum, s. Jus quaesitum
Jus civile
Jus quaesitum
Menschenrechte
Naturrecht, s
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Rechnungsmünzenbis Recht |
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von Volksrecht und Juristenrecht liegt der berechtigte Gedanke zu Grunde, daß das R. volkstümlich sein soll. Eine unübersehbare Flut von Gesetzen, ein in fremder Sprache verfaßtes Rechts- oder Gesetzbuch, Urteile, welche mit dem Laien unverständlichen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Anakreonbis Analogie |
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als ein besonderes Recht der Wissenschaft, Juristenrecht, Recht der Praxis bezeichnet worden. Namentlich bedient sich die Wissenschaft hierzu der Anwendung vorhandener Rechtsvorschriften auf darunter
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Beschwerderegisterbis Besemschon |
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, wurde er hier durch die Schrift "Volksrecht und Juristenrecht" (Leipz. 1843) in einen heftigen Streit mit der historischen Schule verwickelt. Damals gab er auch sein "System des gemeinen deutschen Privatrechts" (Leipz. 1847-55, 3 Bde.; 3. Aufl., Berl
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Gewittervogelbis Gewohnheitsrecht |
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, weder der ausdrücklichen Kundmachung (ungeschriebenes Gesetz) noch der von außen kommenden Einschärfung (eingebornes Gesetz) bedarf, so heißt sie Gewohnheitsrecht (s. d.), welches als solches dem Gesetzesrecht (dem geschriebenen) und dem Juristenrecht
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Thizybis Thomas |
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. Er hat sich namentlich durch "Das Handelsrecht" (Bd. 1 u. 2, Götting. 1841-48; Bd. 3, Leipz. 1880; Bd. 1, 6. Aufl., Leipz. 1879; Bd. 2: Wechselrecht, 4. Aufl. 1878) bekannt gemacht. Außerdem erwähnen wir von ihm: "Volksrecht, Juristenrecht" (Rost. 1846
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0878,
von Beschwörungbis Besemer |
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Zeit war. Er starb 28. Aug. 1888 in Harzburg. B. schrieb: "Lehre von den Erbverträgen" (2 Tle. in 3 Bdn., Gött. 1835-40), "Zur Beurteilung der sieben Göttinger Professoren und ihrer Sache" (Rost. 1838), "Volksrecht und Juristenrecht" (Lpz. 1843
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