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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Kollisionbis Kollonitsch |
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der Cascoversicherer dem Reeder insoweit aufzukommen, als letzterer dem Ladungsinteressenten ersatzpflichtig geworden ist.
Kollisionsfälle, s. Kollision.
Kollitigant (lat.), Teilnehmer an einem Rechtsstreit.
Köllner, Wilh. Heinrich Eduard, protest. Theolog
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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Gesammtregierung
Kondominat
Suzeränität
Asyl
Auslieferung von Verbrechern
Exterritorial
Freistatt, s. Asyl
Ausland
Assekurationseid
Exterritorialität
Extraterritorialität, s. Exterritorialität
Kollision
Kollisionsfälle s
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Gewissensehebis Gewitter |
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die Schwierigkeit der Entscheidung ihren Grund in dem scheinbaren Widerstreit (Kollision) zweier Pflichten, so nennt man dergleichen Fälle Kollisionsfälle (s. d.).
Gewissensfreiheit, im allgemeinen die Abwesenheit von jeglichem Zwang, insofern man
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Kasulkoibis Kasyapa |
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Schriften des Mittelalters ist die "Summa" des Raimundus de Pennaforte. Besonders galten die Jesuiten als eifrige Kasuisten; Escobar, Sanchez, Busembaum u. a. stellten schwierige Kollisionsfälle auf und erteilten für dieselben spitzfindig ausgesonnene
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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nicht möglich ist (Kollisionsfälle; vgl. Kasuistik).
Von K. der Gesetze wird in doppelter Beziehung gesprochen. Einerseits bezeichnet man damit Widersprüche in einer und derselben Gesetzgebung, anderseits den Widerstreit der Gesetze verschiedener
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Konnexbis Konoid |
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Konnossements die Ware dem legitimierten Empfangsberechtigten aushändigen, der dann etwanigen weitern Konnossementsinhabern vorgeht. Liegt eine solche Prävention nicht vor, so soll im Kollisionsfall derjenige vorgehen, an welchen das K. zuerst von dem
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Poniatowskischer Stierbis Pons |
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), der Vorsteher der Penitenziaria, eines geistlichen Gerichts in Rom, welches darüber zu entscheiden hat, ob, wenn ein sehr schwieriger Kollisionsfall der Umstände mit dem Gebot der Kirche vorkommt, Dispensation zu erteilen sei oder nicht. Der P. muß Kardinal
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Evansscher Lenkerbis Eventualmaxime |
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.
unterscheidet sich durch ibre dingliche Natur von
der nur ein persönliches Recht auf Belehnung ge-
benden und im Kollisionsfalle nachstehenden An-
wartschaft oder Erspektanz. |
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Konnotationbis Konolfingen |
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und die
Konnossementsinhaber, welche sich gemeldet haben, unter Angabe der Gründe seines Verfahrens hiervon benachrichtigen. In
einem solchen Kollisionsfall geht derjenige vor, welchem von dem gemeinschaftlichen Vormann das Konnossementsexemplar
zuerst
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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Pflichtexemplare – Pflichtteil
rungen auftreten, denen gleichmäßig zu genügen unmöglich ist. Die Lehre von der Entscheidung solcher Kollisionsfälle heißt Kasuistik (s. d.).
Pflichtexemplare, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften an Behörden
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