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100% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0656, von Leighton-Buzzard bis Leim Öffnen
, insbesondere durch Mindererlös bei der Versteigerung treten. Infolgedessen sind auch schon viele Gemeindeanstalten nach kurzem Bestand wieder eingegangen. Leihvertrag (Leihkontrakt, Kommodat, Commodatum), das Vertragsverhältnis, welches
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0070, von Abusus bis Abwässer Öffnen
. Diese natürliche Eigenschaft ist insofern von rechtlicher Wirkung, als solche Sachen nicht Gegenstand des Nießbrauchsrechts oder des Leihvertrags sein können. - Per abusum , mißbräuchlich. A. non tollit
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0229, von Commemoratio bis Commodum Öffnen
.), eine Sache, welche jemand für einen bestimmten Zweck unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird, worauf sie dem Eigentümer wieder zu restituieren ist; auch der diesbezügliche Vertrag. Contractus commodati, Leihvertrag (s. d.). Der Verleiher
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0985, von Kommissionshandel bis Kommunalschule Öffnen
Vollmacht. Kommod (franz.), bequem, genehm; Kommode, bekanntes Hausgerät mit Schubfächern; Kommodität, Bequemlichkeit, auch euphemistisch (wie franz. commodités) s. v. w. Abtritt. Kommodat, s. Leihvertrag. Kommodore (engl., spr. -dohr
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 1026, Korrespondenzblatt zum elften Band Öffnen
, und das ebenfalls die Vertragsbedingungen enthält. Der Vertrag selbst ist entweder ein eigentlicher Kaufvertrag oder ein Mietvertrag (fälschlich oft als Leihvertrag bezeichnet). In letzterm wird vereinbart, daß z. B. das Geschäft X eine Ware dem Y gegen
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0325, von Preiskurant bis Preller Öffnen
nur als einen Fall des unentgeltlichen Leihvertrags. Prel, Karl, Freiherr du, philosoph. Schriftsteller, geb. 3. April 1839 zu Landshut in Niederbayern, bezog 1858 die Universität München, trat aber im Jahr darauf in die bayrische Armee
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0164, von Vertrag bis Verviers Öffnen
, welche für beide Teile Verbindlichkeiten begründen, mag dieses nun schon im Wesen des Vertrags begründet, wie beim Kauf, oder durch hinzukommende Möglichkeit bedingt sein, wie beim Leihvertrag. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts sind