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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0124,
von Nexöebis Ney |
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.), Lossing (1884, 2 Bde.).
Nexöe, Stadt auf der Südostküste der dän. Insel Bornholm, mit Hafen und Reede, Schiffahrt, Handel und (1880) 1999 Einw.
Nexum (lat.), im altröm. Rechtsleben die feierliche Form der Abschließung eines Darlehnsgeschäfts
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Officium
Patrocinium
Patronus
Obligation.
Cretio
Do, ut des
Facio ut des
Innominatkontrakt
Mancipatio
Schuldwesen.
Acceptilation
Datio
Jus dominii impetrandi
Manus injectio
Nexum
Schuldknechtschaft *
Gerichtstage
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Hurterbis Huschke |
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" (Heidelb. 1838); "Über den Zensus zur Zeit der Geburt Jesu Christi" (Berl. 1840); "Über das Recht des Nexum und das alte römische Schuldrecht" (Leipz. 1846); "Über den Zensus und die Steuerverfassung der frühern römischen Kaiserzeit" (Berl. 1847
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0087,
von Baaßenbis Bacmeister |
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. Aber auch auf dem Gebiet des Rechts historischer Zeit hat B. die Wissenschaft durch eine Reihe achtungswerter Werke bereichert (»Das Nexum, die Nexi und die Lex Petillia«, Basel 1843; »Die Lex Voconia und die mit ihr zusammenhängenden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
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die in gewisser Form eingegangenen Schuldverträge, nämlich das Nexum und die
Stipulation (s. d.), getilgt werden konnten; er bestand in einer der Eingehung jener Verträge entsprechenden Form.
Zu unterscheiden von der A. ist das acceptum referre , d
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Bachmattenbis Bachtijari |
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und Göttingen, wurde 1841 Professor des röm. Rechts in Basel, schied 1843 aus und war dann Mitglied des Appellationsgerichts daselbst. Er starb 25. Nov. 1887. Der Geschichte Roms und des röm. Rechts sind gewidmet die Schriften «Das Nexum, die nexi
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Husarenaffebis Husejn |
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), die Ausgabe von des Flavius Syntrophus «Instrumentum donationis» (Bresl. 1838), «Über den zur Zeit der Geburt Jesu gehaltenen Census» (ebd. 1840), «Über das Recht des Nexum und das alte röm. Schuldrecht» (Lpz. 1846), «Über den Census
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