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Rang | Fundstelle | |
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5% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Anluvenbis Anmut |
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erfolgten polizeilichen Anmeldung ausstellen. Sie sind in Deutschland seit der Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs über das Paßwesen und die Freizügigkeit an Stelle der früher üblichen Aufenthaltskarten, welche das Gesetz über
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Pasquillverschlußbis Passage |
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Bundesgesetz vom 12. Okt. 1867 über das Paßwesen ist inzwischen auch auf die süddeutschen Staaten ausgedehnt worden, wenn es auch noch nicht für Elsaß-Lothringen in Kraft getreten ist. Natürlich schließt die Paßfreiheit jedoch nicht
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1023,
Korrespondenzblatt zum fünften Band |
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, wonach die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimats- und Niederlassungsverhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei der Gesetzgebung des Reichs und der Beaufsichtigung seitens desselben unterliegen.
M. in Potsdam. Unter
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3% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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Verwaltungsthätigkeit fallen folgende Gegenstände: das Gesundheitswesen; das Bevölkerungswesen (Paßwesen, Volkszählung, Beurkundung des Personenstandes, Heimatswesen, Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit); ferner die V. des geistigen Lebens
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3% |
Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0010,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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Parthien 25. 110
Paßwesen 191
Pastoralien 146
Pathologie 263. 264
- der Pflanzen 232
Patrimonialgerichtsbarkeit 195
Pelzwaaren 294
Pentapolis 111
Pergamenisches Reich 25
Perser (Philologen) 136
Persien, Geographie 91. 93
- alte Geographie
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Aufbrausenbis Auferstehung |
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über das Paßwesen vom 12. Okt. 1867 enthält dagegen die gewiß zeitgemäße Bestimmung, daß A. weder eingeführt, noch, wo sie bisher bestanden, beibehalten werden dürfen.
Auferstehung (A. der Toten, A. des Leibes oder Fleisches, lat. Resurrectio
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bundeskanzleibis Bundespräsidium |
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worden sind, und durch welche das im Art. 3 ausgestellte Prinzip näher aus- und durchgeführt wird. Es sind dies die Gesetze über das Paßwesen vom 12. Okt. 1867, über die Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867, das Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
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, Paßwesen, Fremdenpolizei, über den Gewerbebetrieb nebst dem Versicherungswesen, über Kolonisation und Auswanderung nach außerdeutschen Ländern; die Zoll- und Handelsgesetzgebung und die Steuern für Bundeszwecke; das Maß-, Münz- und Gewichtssystem
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0151,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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das Gesetz über das Paßwesen vom 12. Okt. 1867, das Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867, das Gesetz über die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung vom 3. Juli 1869, das Gesetz wegen Beseitigung
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pasquillbis Paß (Legitimation) |
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und auf Grund
deren er eintretendenfalls auch den Schutz der-
jenigen Behörden, durch deren Gebiete er reist, in
Anspruch nehmen kann. In Deutschland (Neichs-
verfassung Art. 4) untersteht das Paßwesen der Ge-
setzgebung und Aufsicht des Reichs. In neuerer
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Meldereiterbis Melek |
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der Sicherheitspolizei. Sie beruht größtenteils auf Partikularrecht; das Reichsrecht giebt nur zwei hierher gehörige Vorschriften in den Gesetzen über das Paßwesen vom 12. Okt. 1867 und über die Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867. (S. Anmeldescheine.) Maßgebend
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