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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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andres als ein Stück der Staatsgewalt selbst. Daß im Mittelalter ein Teil der Gerichtsbarkeit wie ein nutzbares Privatrecht nicht selten den Städten überlassen und vielfach sogar als sogen. Patrimonial- oder Privatgerichtsbarkeit den Grundherren
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0267,
Getreidehandel und -Produktion (Geschichtliches, gegenwärtige Organisation) |
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) und endlich in der feudalen und patrimonialen Agrarverfassung der Neuzeit bis in die Mitte unsers Jahrhunderts mit den Regierungsspeichern, Staatskornmagazinen, kontributionspflichtigen Schüttböden etc. 2) Verbot und möglichste Unterdrückung des privaten
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kaiser-Augstbis Kaisermünzen |
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Pettau in Steiermark, studierte zu Graz die Rechte und trat erst in den patrimonialen Justizdienst, überkam jedoch bald durch Heirat die Gutsherrschaft Birkenstein zu Birkfeld. 1848 ward er Mitglied des provisorischen steirischen Landtags und 1849
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0392,
Mecklenburg (Geschichte) |
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Zwecken. Am 15. Febr. 1851 trat zu Malchin der allgemeine Landtag wieder zusammen, bei welchem die adlige Ritterschaft im Übergewicht war. Somit war der alte patrimonial-ständische Privilegienstaat mit der Dreiteiligkeit von Landesherrschaft
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Vincentinerbis Vincke |
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vergeblich zu vermitteln. Er starb 18. Mai 1869 in Berlin. V. schrieb: »Über Kommunal- und Polizeiverwaltung in den Landesgemeinden Niederschlesiens« (Berl. 1845); »Die Patrimonial- und Polizeigerichtsbarkeit auf dem Lande« (das. 187); »Über Reformen
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0138,
Adel |
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, Landstandschaft, Patrimonial- und Forstgerichtsbarkeit, Ortspolizei, Kirchenpatronat, privilegierter Gerichtsstand zugesichert, jedoch nur nach Vorschrift der Landesgesetze.
In Frankreich hob die Revolution von 1789 nicht nur alle Vorrechte des A
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
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"Rentenbanken" (s. d.) eingeführt. Die gutsherrliche (patrimoniale) Gerichtsbarkeit, schon im 18. Jahrh. beschränkt, wurde 1848, die gutsherrliche Polizeigewalt durch die Kreisordnung von 1872 abgeschafft. In Österreich erfolgte der endgültige Bruch mit den
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Assa vocebis Asseln |
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, der Eid, welcher früher dem Guts- und Gerichtsherrn von dem Forensen zu leisten war, welcher in dem Patrimonialbezirk Grundstücke erwarb. Der Forense leistete damit seinem Gutsherrn die Patrimonial- oder Erbhuldigung.
Asseln (Isopoda), eine mit den
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Civilgerichtbis Civilliste |
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für den Unterhalt des Fürsten
und seines Hofhaltes bestimmt wird. Die C. hängt mit dem Übergange vom feudalen und patrimonialen in den modernen Staat zusammen. Wichtig dabei war
zunächst für eine Anzahl von Staaten die Thatsache der Verminderung
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Herrgottsschnitzerbis Herrmann (Ernst Adolf) |
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Maximilian I."
(Berl. 1890-91). H.s "Gesammelte Schriften" er-
scheinen seit 1891 in Berlin. - Vgl. Fokke, über
Hans H. (Wilhelmsh. und Emd. 1891).
Herrlein, s. Herr.
Herrliche Gerichte, soviel wie Patrimonial-
gerichte. (S
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0151,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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Kammer gegen die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit durch die Übereinstimmung der Zweiten Kammer mit der Regierung gebrochen wurde. Nach diesem Gesetz (vom 11. Aug. 1855) traten mit dem 1. Okt. 1856 an Stelle der Patrimonial- und Stadtgerichte 15
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Vinckeboomsbis Vineta |
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Kommunal- und Polizeiverwaltung in den Landgemeinden Niederschlesiens" (Bresl. 1845), "Die Patrimonial- und Polizeigerichtsbarkeit aus dem Lande in den östl. Provinzen des preuß. Staates" (ebd. 1847) und "Die Reorganisation des preuß. Heerwesens" (Berl
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