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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Pigmentdruckbis Pikett |
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, s. Pinerolo.
Pignolen (spr. pinjo-), Piniennüsse (s. Kiefer).
Pignoration (lat.), Verpfändung.
Pignus (lat., Mehrzahl: Pignora), Pfand (s. d.). P. pignoris, Afterpfand.
Piis manibus (lat.), "den frommen Seelen der Abgeschiedenen (geweiht
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51% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Pigallebis Pikett (militärisch) |
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.
Pignerol (spr. pinjeróll) , s. Pinerolo .
Pignus (lat.), Faustpfand (s. d.).
Piis manĭbus (lat.), Inschrift auf Grabsteinen: der frommen Seele (des Toten geweiht).
Pijnacker , Adam, Holland. Maler, s. Py nacker .
Pik
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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936
Pfandbrief - Pfändung.
ermächtigt, wie z. B. die Deutsche Reichsbank bei Lombardgeschäften. Dem Entstehungsgrund nach unterscheidet man ferner zwischen freiwilligem und notwendigem P. (pignus voluntarium und p. necessarium), und zwar
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
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die deutschen Kaiser Pfalzen oder Paläste hatten und daher auch Pfalzgrafen residierten.
Pfand (Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger zu dessen Sicherheit wegen einer Forderung haftet; aber nicht nur
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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. Pfändung
Pfandgläubiger, s. Pfand
Pfandnutzung, s. Antichretischer Vertrag
Pfandschein
Pfandschuldner, s. Pfand
Pfandvertrag, s. Pfand
Pignoration, s. Pfand
Pignus
Special
Verpfänden, s. Pfand
Retrakt
Einstand, s. Retrakt
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Afterkristallebis Agamedes |
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. d.) bei der Miete.
Afterpfand (Pignus pignoris, Subpignus), das von einem Pfandgläubiger an einen Dritten (Afterpfandgläubiger) weiter verpfändete Pfand. Das Afterpfandrecht besteht in der Befugnis, das Pfandrecht des ersten Pfandgläubigers zum
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Fäustelbis Fausts Höllenzwang |
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. Auch Bezeichnung für ein kurzes, karabinerartiges Gewehr, welches im 17. Jahrh. besonders bei der Reiterei gebräuchlich war. (S. auch Faustbüchse.)
Faustpfand (lat. Pignus), s. Pfand.
Faustrecht (Jus manuarium), Selbsthilfe mit gewaffneter Hand
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Hypokrisiebis Hypothek |
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. hypothēkē, "Unterlage"), im röm. Sinne Pfandrecht ohne Besitz der verpfändeten Sache, im Gegensatz zu pignus, dem Besitz- oder Faustpfandrecht. Im modernen Recht ist in Ansehung der beweglichen Sachen das Faustpfandprincip angenommen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Pezzabis Pfahlbauten |
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. Professor an der Rechtsakademie in Hermannstadt, 1869 in Innsbruck, 1872 in Wien. Er veröffentlichte: «Geld als Mittel pfandrechtlicher Sicherstellung, insbesondere das sog. pignus irregulare» (Wien 1869), «Zur Lehre von Schadenersatz
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
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. forstlichen Reinertragslehre. Auch die Jahrgänge 1853, 1854, 1855, 1865 derselben Zeitung enthalten wichtige, forstmathem. Abhandlungen F.s.
Faustpfand (lat. pignus), gegenwärtige Gestaltung des Pfandrechts (s. d.) an beweglichen Sachen, nachdem
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Conti (Tito)bis Contractus |
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erst durch sachliche Leistung eine Verbindlichkeit (auf Rückgabe) erzeugten, Darlehn (mutuum), Gebrauchsleihe (commodatum), Hinterlegung (depositum) und Pfandvertrag (pignus). Bei diesen Geschäften gab es eine Klage bloß aus der mündlichen Zusage, z. B
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