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100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0463, von Wechsel bis Wechselfieber Öffnen
. Wechseladresse, s. Wechsel, S. 460. Wechselagent, s. v. w. Wechselmakler. Wechselarbitrage, s. Arbitrage. Wechselarrest, s. Wechselprozeß. Wechselbalg, ein Kind, welches angeblich einer Wöchnerin statt des ihrigen, das ihr entführt
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0465, von Wechselrecht bis Wechselschere Öffnen
kann, welche aus dem Wechselrecht selbst hervorgehen oder ihm unmittelbar gegen den jedesmaligen Kläger zustehen (sogen. materielle Wechselstrenge). Dagegen ist das eigentümliche Exekutionsmittel der persönlichen Schuldhaft, des Wechselarrestes
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0806, von Messene bis Messenien Öffnen
Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten, Unzulässigkeit des Wechselarrests während der M. wegen früher fällig gewordener Wechsel u. s. w. bestanden. Ebenso traf man Veranstaltung, daß die Zahlungen, welche bei den sehr verschiedenen Münz
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0566, von Wechsel (in der Baukunst) bis Wechselduplikat Öffnen
. Wechselaccept, s. Accept. Wechselagent, soviel wie Wechselmakler, s. Makler. Wechselarbitrage, s. Arbitrage. Wechselarrest, s. Wechselstrenge. Wechselaussteller, beim gezogenen Wechsel (s. d.) derjenige, der den Wechsel auf den Bezogenen zieht
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0571, von Wechselprozeß bis Wechselregreß Öffnen
werden können. Das Eigentümliche des W. besteht danach und nach Fortfall des Wechselarrestes (s. Wechselstrenge) nicht mehr wie nach frühern Prozeßgesetzen in der besondern Beschleunigung und Strenge des Verfahrens, sondern, wie beim Urkundenprozeß