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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Zinsreduktionbis Zinzendorf |
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.
Zinsreduktion, s. Staatsschulden, S. 205.
Zinsrente, s. Rente.
Zinsrentensteuer, s. Kapitalrentensteuer.
Zinsschein (Leistenschein), s. Koupon.
Zinstaxe, der obrigkeitlich bestimmte, nicht zu überschreitende höchste Zinssatz. Vgl. Wucher
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86% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Zinsreduktionbis Zinzendorf |
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990
Zinsreduktion – Zinzendorf
Zinsreduktion , s. Konversion .
Zinsrentensteuer , s. Kapitalrentensteuer .
Zinsschein , s. Coupons .
Zinstaxen , s
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Wringmaschinebis Wucher |
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mit Zinstaxen fest. Nur für naturale und Seedarlehen, bei welchen der Gläubiger das Risiko für das Kapital übernahm (fenus nauticum), wurden 12 Proz. gestattet, Kaufleute durften 8 Proz. (usurae besses) nehmen, andre 6 Proz. und die Personen der höchsten
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Taxationsrevisionbis Taxodium |
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, Stempeltaxe etc.). Früher wurden auch für notwendige Lebensmittel von der Behörde Taxen (Polizeitaxen) festgesetzt, man hatte Fleischtaxen (s. d.), Brottaxen (s. d.), Biertaxen (s. d.) etc., dann auch Lohntaxen (s. d.) und Zinstaxen (vgl. Wucher). Doch
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Wucherblumebis Wüerst |
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, Die Zinswuchergesetze (Mainz 1856); Berndt, Die Wuchergesetze und ihre Aufhebung (Berl. 1857); Strauber, Der Zinswucher bei den Römern (Basel 1857); Rizy, Über Zinstaxen und Wuchergesetze (Wien 1859); Neumann, Geschichte des Wuchers in Deutschland (Halle 1865
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Tawdabis Taxis (in der Chirurgie) |
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, daß jede Obrigkeit in ihrem Bezirk die Lohnsätze festsetzen solle. Vereinzelt erscheinen Lohntaxierungen auch noch später. Auch die früher vorkommenden Zinstaxen (s. Wucher) haben sich als unhaltbar erwiesen. Die Aufstellung von Preistaxen ist oft
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Wucherblumebis Wühlmaus |
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, und wenn hiernach in einem gegebenen Falle z. B. 10 Proz. vollkommen berechtigt erscheinen, so wird der Geldbedürftige, wenn ein Zinstaxe von 6 Proz. besteht, bei anständigen Kapitalisten überhaupt kein Geld erhalten, sondern sich an Wucherer wenden
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0850,
von Wringenbis Wucher |
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des Mittelalters der Vorteil der Ausnutzung geliehener Geldkapitale immer augenfälliger wurde, fielen zwar die unbedingten Zinsverbote von selbst weg; aber in den meisten Staaten wurden jetzt Zinstaxen festgesetzt und
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