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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Luzern

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Luzern (Kanton, Stadt).

Gäu und in dem Hirtenland des Entlebuch (s. d.). Vom Areal entfallen 1062 qkm auf Äcker, Wiesen und Weiden, 306 qkm auf Waldungen, 60 Hektar auf Weinberge. Ist das Entlebuch, als voralpines Bergthal, der Sitz luzernischer Alpenwirtschaft, so hat das Gäu echt agrikolen Charakter. 1886 zählte man im Kanton 4581 Pferde, 85,807 Rinder, 38,183 Schweine, 9573 Schafe und 19,531 Ziegen. Der Rindviehstand ist im Vergleich zum Areal doppelt so stark als sonst in der Schweiz; Schwyzer und Berner Schlag, davon ein Viertel Jungvieh und die Hälfte Kühe: ein Zeichen, wie stark die Nachzucht und Sennerei, namentlich im Entlebuch, ist. Man verfertigt jährlich 20,000 Doppelzentner Käse, magern für den eignen Bedarf und fetten, den die Entlebucher und Emmenthaler Händler aufkaufen. Das Gäu liefert viele Zug- und Mastochsen und hat starke Ausfuhr von Häuten. Kornkammer ist das Gäu, welches Getreide und Kartoffeln über den Bedarf, auch genügend Flachs, Hanf und Obst, zumeist Birnen, erzeugt. Die Waldungen würden kaum den Bedarf durch Nachwuchs decken; dennoch wird mehr aus- als (von den Urkantonen nach der Stadt L.) eingeführt. In der Emme und Luthern wurde ehedem (noch im 19. Jahrh.) Gold gewaschen und aus solchem Gold in Luzern Dukaten geprägt; jetzt lohnt dieser Erwerbszweig nicht mehr. Die Strohflechterei, im Dienst aargauischer Firmen, ist der verbreitetste Industriezweig und hat sich fast über das ganze Gäu ausgedehnt; ähnlich die Seidenkämmlerei und Seidenweberei während die Baumwollindustrie und einige andre Gewerbszweige mehr auf einzelne Punkte beschränkt sind, wie die Maschinenindustrie u. dgl. auf die Umgebung der Hauptstadt. Der Handel ist nicht unbedeutend; zum Export kommen: Getreide, Käse, Vieh, Kirschwasser; der Import erstreckt sich auf Salz, Öl, Kolonialwaren und Metalle. Die Stadt L. ist Ausgangspunkt des Transitverkehrs nach Italien über die Gotthardroute, in welche hier die Eisenbahnlinien von Bern, Basel und Zürich (über Zug) münden. Seit 1835 hat der Vierwaldstätter See Dampfschiffahrt, und die Stadt L. ist der gemeinsame Knotenpunkt, von welchem die Kurse in drei Richtungen (nach Flüelen, Küßnacht und Alpnach) auslaufen. Dieselbe ist wegen ihrer Lage am Vierwaldstätter See und wegen der Nähe des Rigi, zu welchem von Viznau aus eine Zahnradbahn hinaufführt, einer der Hauptmittelpunkte des schweizerischen Touristenverkehrs und die Hotelwirtschaft daselbst und in mehreren Uferorten ein lohnender Erwerbszweig. Wie der Kanton überhaupt, so gehört auch sein Schulwesen zu den regenerierten der Schweiz, zunächst in Betreff der Primär- und Sekundärstufe, welch letztere hier durch die sogen. Bezirksschulen vertreten ist. Das Lehrerseminar befindet sich, mit der Bezirksschule verbunden, seit 1868 in Hitzkirch, das Priesterseminar in Luzern, wo auch die Kantonschule (d. h. kantonales Gymnasium humanistischer und realistischer Richtung) existiert, schon 1574 gegründet. In Hohenrain besteht eine Taubstummenanstalt (1834 gegründet), auf Sonnenberg (bei Luzern) eine von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (1859) gegründete Rettungsanstalt, "Katholisch Bächtelen". Die Zahl der in den öffentlichen Bibliotheken enthaltenen Bände beträgt über 150,000; die bedeutendsten sind die Kantonsbibliothek (85,000), die Bürgerbibliothek (15,000) und diejenige des Kapuzinerstifts Wesemlin (13,000 Bände). Der Kanton besitzt noch drei Kapuzinerklöster (Wesemlin, Sursee, Schüpfheim), das Kloster der Kapuzinerinnen zu St. Anna und das der Cistercienserinnen zu Eschenbach, im ganzen mit etwa 110 Ordensgliedern und einem Vermögen von über 1½ Mill. Frank. Der Kanton gehört nebst Solothurn und Zug zum Bistum Basel.

Nach der Verfassung vom 28. Febr. 1875, welche 11. Okt. 1882 revidiert wurde, bildet L. einen demokratischen Freistaat. Sie garantiert die in den schweizerischen Kantonalverfassungen üblichen Grundrechte. Die Souveränität beruht in der Gesamtheit des Volkes und wird, im Namen des Souveräns, zunächst durch den Großen Rat ausgeübt. Dieser wird von den 53 Wahlkreisen auf je vier Jahre gewählt, je ein Mitglied auf 1000 Seelen der schweizerischen Wohnbevölkerung. Die von ihm erlassenen Gesetze, Staatsverträge und wichtigern Finanzdekrete unterliegen der Volksentscheidung, wenn diese binnen 30 Tagen wenigstens von 5000 Bürgern verlangt wird (fakultatives Referendum). Der Große Rat übt die Oberaufsicht über die Staatsverwaltung, bestimmt das jährliche Budget und beschließt die Steuern; er bewilligt Staatsverträge und Staatsanleihen, übt das Begnadigungsrecht etc. Die Mitglieder haben das Recht der Initiative für Gesetzesvorschläge. Die Exekutive ist einem Regierungsrat von sieben Mitgliedern übertragen. Diese können nicht zugleich Mitglieder des Großen Rats sein, sind aber verpflichtet, den Sitzungen desselben beizuwohnen, und haben hier beratende Stimme und das Recht, Anträge zu stellen. Die Leitung des Erziehungswesens ist einem Erziehungsrat von drei Mitgliedern übertragen. Die oberste Instanz richterlicher Gewalt liegt bei dem Obergericht (neun Mitglieder); ein Kriminalgericht von fünf Mitgliedern beurteilt in erster Instanz alle Kriminalsachen. Die Todesstrafe ist wieder eingeführt. Sowohl Regierungs- und Erziehungsrat als Ober- und Kriminalgericht werden auf je vier Jahre vom Großen Rat erwählt, ebenso auf je ein Jahr die Präsidien: der Präsident des Regierungsrats (Schultheiß), der Vizepräsident (Statthalter), der Präsident des Erziehungsrats (aus der Mitte des Regierungsrats), der Präsident und Vizepräsident des Obergerichts und der Präsident des Kriminalgerichts. Der Kanton L. zerfällt in die fünf Ämter oder Bezirke: Entlebuch, Hochdorf, L., Sursee und Willisau. In jedem übt die Exekutive ein vom Großen Rat auf je vier Jahre gewählter Amtsstatthalter, die richterliche Gewalt ein Bezirksgericht von 7-9 Mitgliedern, die von dem Amt selbst zu wählen sind. Die Gemeinden sind innerhalb der verfassungs- und gesetzmäßigen Schranken autonom; sie üben die Verwaltung durch einen von der Gemeinde auf je vier Jahre gewählten Gemeinderat, dessen Präsidium der Gemeindammann führt, und zur Vermittelung von Streitigkeiten bestehen Friedensrichter. Das für 1887 festgestellte Budget enthält als Einnahme 1,515,060 Fr., als Ausgabe 1,564,010 Fr., also ein Defizit von 48,950 Fr. Unter den Einnahmen kommt der bedeutendste Posten auf die Staatsabgaben (besonders Ohmgeld und Salzregal); in den Ausgaben haben Militär und Erziehung die höchsten Ansätze. Zu Anfang 1886 beliefen sich die Aktiven auf 9,428,125 Fr., die Passiven auf 4,453,298 Fr., somit das reine Vermögen auf 4,974,827 Fr.

[Die Stadt Luzern.] Die gleichnamige Hauptstadt des Kantons, 437 m ü. M., liegt reizend am Ausfluß der Reuß aus dem Vierwaldstätter See mit dem Blick auf Rigi und Pilatus und zählt (1880) 17,850 Einw., darunter 1912 Protestanten und 136 Juden. Die Stadt selbst ist eng angelegt, gegen N.