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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Sachsen-Altenburg (Verfassung und Verwaltung etc.; Geschichte).

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen-Altenburg'

Anmerkung: Fortsetzung von [Erwerbszweige.]

sind zahlreich vertreten, allein für Dreh- und Schnitzwaren sind 1606 Personen in 89 Hauptbetrieben thätig; beträchtlich ist die Steinnußknopfdreherei der Städte Schmölln, Gößnitz etc. Brauereien wurden 75 gezählt, darunter die Altenburger Aktienbrauerei zu Kauerndorf bei Altenburg. In der Tabaksfabrikation, die fast ganz in den Ostkreis fällt und zwar besonders in und um Altenburg zu Hause ist, waren in 155 Hauptbetrieben 1062 Personen beschäftigt. In Altenburg existieren ferner ansehnliche Hut- und Filzwarenfabriken; auch ist es der Vorort einer als Hausindustrie weit über die Grenzen des Herzogtums hinausgreifenden Handschuhfabrikation. Die Schuhmacherei wird besonders in Eisenberg schwunghaft betrieben. Buch- und Steindruckereien gab es 20 (darunter die Pierersche Hofbuchdruckerei). Der Handelsstand ist stark und mit zum Teil bedeutenden Firmen vertreten, besonders ist der Detailhandel von Belang. Ausfuhrartikel sind im Ostkreis vorzugsweise Getreide, Vieh, landwirtschaftliche Milchprodukte, Braunkohlen, Briketts, Torf, Glas, Handschuhe etc.; im Westkreis Nutz- und Brennholz, Holzwaren, Porzellan, Schamottesteine, Leder etc. Der wichtigste Handelsplatz ist Altenburg. Das Herzogtum gehört zum Thüringischen Zoll- und Handelsverein. Von Eisenbahnen wird das Ländchen im Ostkreis von der königlich sächsischen Westlichen Staatseisenbahn in einer Länge von 73 km durchschnitten, von der eine Linie bei Gößnitz nach Glauchau und eine andre nach Gera abzweigt, während von Altenburg eine Bahn über Meuselwitz nach Zeitz, bez. von Meuselwitz nach Ronneburg führt. Auf eine kleine Strecke streift auch die Gera-Weißenfelser Linie altenburgisches Gebiet. Der Westkreis wird durchzogen von der Saaleisenbahn, von der Linie Weimar-Gera und der Eisenberg-Krossener Bahn. In Altenburg besteht eine herzogliche Landesbank; sonst sind im Herzogtum 13 Sparkassen und eine Sparbank vorhanden, deren Aktivbestand Ende 1886: 18,248,084 Mk. betrug. Auch Vorschuß- u. Kreditvereine bestehen an mehreren Orten.

[Verfassung und Verwaltung.] Die Verfassung des Landes ist die konstitutionell-monarchische und beruht auf dem Grundgesetz vom 29. April 1831 und dem Gesetz vom 3. Aug. 1853. Der gegenwärtige Herzog Ernst, geb. 16. Sept. 1826, regiert seit 3. Aug. 1853. Die Landstände sind nach dem Gesetz vom 31. Mai 1870 neu organisiert und setzen sich aus 30 Abgeordneten zusammen, welche sämtlich aus direkter Wahl hervorgehen, und zwar werden gewählt 9 Abgeordnete von der Stadtbevölkerung, 12 von den Bewohnern des platten Landes, 9 von den Höchstbesteuerten. Wähler ist jeder selbständige männliche Staatsbürger, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und eine direkte Steuer an den Staat entrichtet. Die passive Wählbarkeit ist an die Bedingung geknüpft, daß der zu Wählende mindestens drei Jahre lang dem Staatsverband des Herzogtums angehört habe. Die Abgeordneten werden auf drei Jahre gewählt. Die oberste Behörde für die Staatsverwaltung ist das Ministerium, das in drei Abteilungen zerfällt: Inneres, Justiz und Finanzen. Unter dem Ministerium des Innern stehen Landräte an der Spitze der zwei Verwaltungsbezirke (Altenburg, Roda), mit Unterabteilung in Amtsbezirke. Die Städteordnung beruht auf den Bestimmungen der Verfassung vom 29. April 1831 und auf Ortsstatuten. Die Ordnung der Dorfgemeinden beruht auf der Dorfordnung vom 13. Juni 1876. Für gewisse polizeiliche Geschäfte sind Amtsvorsteher bestellt. Was das Justizwesen anlangt, so partizipiert das ↔ Herzogtum an dem gemeinschaftlichen thüringischen Oberlandesgericht zu Jena (dritte Instanz); Gericht zweiter Instanz ist das Landgericht zu Altenburg, Gerichte erster Instanz sind die sechs Amtsgerichte. Der Finanzetat ist für die dreijährige Finanzperiode 1887/89 mit jährlich 2,735,974 Mk. Einnahme und 2,725,078 Mk. Ausgabe festgestellt worden. Der Vermögensbestand bei der Staatsverwaltung des Herzogtums ergab am 1. Juli 1887: 6,754,686 Mk. Aktiva, 1,050,766 Mk. Passiva, Überschuß 5,703,920 Mk. Die definitive Regulierung der Rechtsverhältnisse an dem bedeutenden Domänenvermögen (man schätzt es auf 24 Mill. Mk.) erfolgte durch Gesetz vom 29. April 1874, nach welchem es zu zwei Dritteilen dem herzoglichen Haus, zu einem Dritteil dem Land zu ausschließlichem Eigentum überwiesen ward. Der Anteil des herzoglichen Hauses ist dadurch volles Privateigentum desselben geworden und hat unter dem Namen »Domänenfideikommiß des herzoglichen Hauses S.« die Eigenschaft eines Haus- und Familienfideikommisses. Damit ist das Recht des regierenden Herzogs auf den Bezug einer Zivilliste (Domanialrente) und aller andern Leistungen, welche dem Staatsfiskus außerdem noch für die Hofhaltung des regierenden Herzogs und die Unterhaltung der Herzogsfamilie oblagen, erloschen. Das altenburgische Militär bildet mit den Kontingenten von Schwarzburg-Rudolstadt und den beiden Reuß das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, welches der 8. Division des 4. deutschen Armeekorps (Magdeburg) zugewiesen ist. Das 1. Bataillon desselben garnisoniert in Altenburg. Im deutschen Bundesrat führt das Herzogtum eine Stimme und entsendet auch einen Abgeordneten zum deutschen Reichstag. Das kleinere Landeswappen ist das allgemein sächsische (fünf schwarze Balken in Gold mit darübergelegtem grünen Rautenkranz), bedeckt mit der Herzogskrone; das größere enthält 21 Felder mit den Zeichen der Landesteile und der übrigen Länder des sächsischen Gesamthauses. Die Landesfarben sind Weiß und Grün. Als Auszeichnung verleiht der Herzog den Ernestinischen Hausorden (s. d.) und eine demselben affiliierte Verdienstmedaille in Gold und in Silber. Hauptresidenz ist Altenburg, das zweite Residenzschloß befindet sich in Eisenberg; andre herzogliche Schlösser sind in Hummelshain (bei Kahla) und Fröhliche Wiederkunft.

Geschichte.

Altenburg war im Mittelalter gleich dem ganzen Pleißnerland Reichsgut und wurde durch einen Burggrafen verwaltet; als erster gilt der zwischen 1140 und 1173 in Urkunden vorkommende Heinrich von Altenburg. 1246 verpfändete Kaiser Friedrich II. Altenburg nebst Chemnitz und Zwickau dem Markgrafen Heinrich dem Erlauchten von Meißen als Mitgift seiner Tochter Margarete, die er Heinrichs Sohn, Albrecht dem Entarteten, verlobte. Zwar löste Rudolf von Habsburg 1290 das Pleißnerland wieder ein, aber 1298 verpfändete es sein Sohn Albrecht I. abermals an den König Wenzel von Böhmen, von dem er es 1304 wieder einlöste. Nach dem Treffen bei Lucka (1307) bemächtigte sich Landgraf Friedrich der Freidige des Landes, das 1329, nach dem Erlöschen des Mannesstamms der altenburgischen Burggrafen, von Kaiser Ludwig an seinen Eidam, Friedrich den Ernsthaften von Meißen, verpfändet wurde und seitdem in dessen und seiner Nachfolger Händen blieb. 1485 fiel Altenburg an die Albertinische Linie, wurde aber 1554 von dieser an die Ernestinische abgetreten. Als 1572 Johann Wilhelm mit den Söhnen Johann

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 145.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 145.