Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen-Altenburg'
Anmerkung: Fortsetzung von [Erwerbszweige.]
sind zahlreich vertreten, allein für Dreh- und Schnitzwaren sind 1606 Personen in 89 Hauptbetrieben thätig;
beträchtlich ist die Steinnußknopfdreherei der Städte Schmölln, Gößnitz etc. Brauereien wurden 75 gezählt,
darunter die Altenburger Aktienbrauerei zu Kauerndorf bei Altenburg. In der Tabaksfabrikation, die fast ganz
in den Ostkreis fällt und zwar besonders in und um Altenburg zu Hause ist, waren in 155 Hauptbetrieben 1062
Personen beschäftigt. In Altenburg existieren ferner ansehnliche Hut- und Filzwarenfabriken; auch ist es der
Vorort einer als Hausindustrie weit über die Grenzen des Herzogtums hinausgreifenden Handschuhfabrikation.
Die Schuhmacherei wird besonders in Eisenberg schwunghaft betrieben. Buch- und Steindruckereien gab es 20
(darunter die Pierersche Hofbuchdruckerei). Der Handelsstand ist stark und mit zum Teil bedeutenden Firmen
vertreten, besonders ist der Detailhandel von Belang. Ausfuhrartikel sind im Ostkreis vorzugsweise Getreide,
Vieh, landwirtschaftliche Milchprodukte, Braunkohlen, Briketts, Torf, Glas, Handschuhe etc.; im Westkreis
Nutz- und Brennholz, Holzwaren, Porzellan, Schamottesteine, Leder etc. Der wichtigste Handelsplatz ist
Altenburg. Das Herzogtum gehört zum Thüringischen Zoll- und Handelsverein. Von Eisenbahnen wird das Ländchen
im Ostkreis von der königlich sächsischen Westlichen Staatseisenbahn in einer Länge von 73 km durchschnitten,
von der eine Linie bei Gößnitz nach Glauchau und eine andre nach Gera abzweigt, während von Altenburg eine
Bahn über Meuselwitz nach Zeitz, bez. von Meuselwitz nach Ronneburg führt. Auf eine kleine Strecke streift
auch die Gera-Weißenfelser Linie altenburgisches Gebiet. Der Westkreis wird durchzogen von der Saaleisenbahn,
von der Linie Weimar-Gera und der Eisenberg-Krossener Bahn. In Altenburg besteht eine herzogliche Landesbank;
sonst sind im Herzogtum 13 Sparkassen und eine Sparbank vorhanden, deren Aktivbestand Ende 1886: 18,248,084 Mk.
betrug. Auch Vorschuß- u. Kreditvereine bestehen an mehreren Orten.
[Verfassung und Verwaltung.] Die Verfassung
des Landes ist die konstitutionell-monarchische und beruht auf dem Grundgesetz vom 29. April 1831 und dem Gesetz
vom 3. Aug. 1853. Der gegenwärtige Herzog Ernst, geb. 16. Sept. 1826,
regiert seit 3. Aug. 1853. Die Landstände sind nach dem Gesetz vom 31. Mai 1870 neu organisiert und setzen sich
aus 30 Abgeordneten zusammen, welche sämtlich aus direkter Wahl hervorgehen, und zwar werden gewählt 9 Abgeordnete
von der Stadtbevölkerung, 12 von den Bewohnern des platten Landes, 9 von den Höchstbesteuerten. Wähler ist jeder
selbständige männliche Staatsbürger, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und eine direkte Steuer an den
Staat entrichtet. Die passive Wählbarkeit ist an die Bedingung geknüpft, daß der zu Wählende mindestens drei Jahre
lang dem Staatsverband des Herzogtums angehört habe. Die Abgeordneten werden auf drei Jahre gewählt. Die oberste
Behörde für die Staatsverwaltung ist das Ministerium, das in drei Abteilungen
zerfällt: Inneres, Justiz und Finanzen. Unter dem Ministerium des Innern stehen Landräte an der Spitze der zwei
Verwaltungsbezirke (Altenburg, Roda), mit Unterabteilung in Amtsbezirke. Die Städteordnung beruht auf den
Bestimmungen der Verfassung vom 29. April 1831 und auf Ortsstatuten. Die Ordnung der Dorfgemeinden beruht auf
der Dorfordnung vom 13. Juni 1876. Für gewisse polizeiliche Geschäfte sind Amtsvorsteher bestellt. Was das Justizwesen
anlangt, so partizipiert das ↔ Herzogtum an dem gemeinschaftlichen thüringischen Oberlandesgericht
zu Jena (dritte Instanz); Gericht zweiter Instanz ist das Landgericht zu Altenburg, Gerichte erster Instanz sind
die sechs Amtsgerichte. Der Finanzetat ist für die dreijährige Finanzperiode
1887/89 mit jährlich 2,735,974 Mk. Einnahme und 2,725,078 Mk. Ausgabe festgestellt worden. Der Vermögensbestand
bei der Staatsverwaltung des Herzogtums ergab am 1. Juli 1887: 6,754,686 Mk. Aktiva, 1,050,766 Mk. Passiva,
Überschuß 5,703,920 Mk. Die definitive Regulierung der Rechtsverhältnisse an dem bedeutenden Domänenvermögen
(man schätzt es auf 24 Mill. Mk.) erfolgte durch Gesetz vom 29. April 1874, nach welchem es zu zwei Dritteilen
dem herzoglichen Haus, zu einem Dritteil dem Land zu ausschließlichem Eigentum überwiesen ward. Der Anteil des
herzoglichen Hauses ist dadurch volles Privateigentum desselben geworden und hat unter dem Namen »Domänenfideikommiß
des herzoglichen Hauses S.« die Eigenschaft eines Haus- und Familienfideikommisses. Damit ist das Recht des
regierenden Herzogs auf den Bezug einer Zivilliste (Domanialrente) und aller andern Leistungen, welche dem
Staatsfiskus außerdem noch für die Hofhaltung des regierenden Herzogs und die Unterhaltung der Herzogsfamilie
oblagen, erloschen. Das altenburgische Militär bildet mit den Kontingenten von Schwarzburg-Rudolstadt und den
beiden Reuß das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, welches der 8. Division des 4. deutschen Armeekorps
(Magdeburg) zugewiesen ist. Das 1. Bataillon desselben garnisoniert in Altenburg. Im deutschen Bundesrat führt
das Herzogtum eine Stimme und entsendet auch einen Abgeordneten zum deutschen Reichstag. Das kleinere
Landeswappen ist das allgemein sächsische (fünf schwarze Balken in Gold
mit darübergelegtem grünen Rautenkranz), bedeckt mit der Herzogskrone; das größere enthält 21 Felder mit den
Zeichen der Landesteile und der übrigen Länder des sächsischen Gesamthauses. Die Landesfarben sind Weiß und
Grün. Als Auszeichnung verleiht der Herzog den
Ernestinischen Hausorden (s. d.) und eine
demselben affiliierte Verdienstmedaille in Gold und in Silber. Hauptresidenz ist Altenburg, das zweite
Residenzschloß befindet sich in Eisenberg; andre herzogliche Schlösser sind in Hummelshain (bei Kahla)
und Fröhliche Wiederkunft.
Geschichte.
Altenburg war im Mittelalter gleich dem ganzen Pleißnerland Reichsgut und wurde durch einen Burggrafen verwaltet;
als erster gilt der zwischen 1140 und 1173 in Urkunden vorkommende Heinrich von Altenburg. 1246 verpfändete
Kaiser Friedrich II. Altenburg nebst Chemnitz und Zwickau dem Markgrafen Heinrich dem Erlauchten von Meißen
als Mitgift seiner Tochter Margarete, die er Heinrichs Sohn, Albrecht dem Entarteten, verlobte. Zwar löste
Rudolf von Habsburg 1290 das Pleißnerland wieder ein, aber 1298 verpfändete es sein Sohn Albrecht I.
abermals an den König Wenzel von Böhmen, von dem er es 1304 wieder einlöste. Nach dem Treffen bei Lucka
(1307) bemächtigte sich Landgraf Friedrich der Freidige des Landes, das 1329, nach dem Erlöschen des
Mannesstamms der altenburgischen Burggrafen, von Kaiser Ludwig an seinen Eidam, Friedrich den Ernsthaften
von Meißen, verpfändet wurde und seitdem in dessen und seiner Nachfolger Händen blieb. 1485 fiel Altenburg
an die Albertinische Linie, wurde aber 1554 von dieser an die Ernestinische abgetreten. Als 1572 Johann
Wilhelm mit den Söhnen Johann
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 145.
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 145.