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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Sonnenzauber - Sonntagsruhe
Über die Herkunft dieser Feuerfeste ist viel geschrieben worden, und da man nun aus der Vibel und andern Schriften von einem assyrisch-phönikischen Baals- und Molochdienste wußte, bei dem einem metallenen, glühend gemachten Götzenbilde lebende Kinder und erwachsene Menschen in den Rachen geworfen wurden, so hat man den Gebrauch der arischen Völker, beim Frühlings- und Mittsommerfest durch das Feuer zu springen (z. V. auch am Feroniafeste am Sorakte bei Rom), in England, Skandinavien und Deutschland bis in die neuesten Zeiten für eine semitische Entlehnung gehalten, und namentlich der Name des Vealtine in den Keltenländern für das Frühlingsfest, sowie die Sitte, aus Eeflecht hergestellte und mit Laub umhüllte Puppen darin zu verbrennen, als Überreste des Baals-und Molochdienstesm Suropa ausgeben wollen. Liebrecht und Mannte ardt haben in diesem Sinne auf die Strohpuppen oder aus Weidengeflecht gefertigten Laubriesen hingewiesen, die man noch heute in manchen Gegenden Österreichs und Süddeutschlands, namentlich aber in Frankreich und Belgien, unter den Namen »Lotter«, »Engelmann«, inimii6Huw ä'o8iei', im Frühlingsseuer unter allgemeinem Freudengeschrei verbrennt, in ihnen Erinnerungen an alte Menschenopfer sehen wollen und dabei auf die Nachrichten Cäsars, Strabons und Diodors verwiesen, wonach die Gallier eine aus Holz und Laub geflochtene Niesenpuppe, in der sich lebende Menschen (Kriegsgefangene oder Verbrecher) befanden, bei diesem S. verbrannt hatten.
Diese Nachrichten stammen größtenteils von Posidonius, und es wäre ja durchaus nicht unmöglich, daß die Phöniker, die in Gallien große Handelsstädte und Kolonien angelegt hatten, ihren Baalsdienst dahin verpflanzt hätten. Allein anderseits erinnern diese Puppen so lebhaft an die römischen Vinsenmänner und die germanischen Strohpuppen, die man als Bilder des Winter- und Krankheitsdämons ins Frühlingsfeuer oder bei Dürre ins Wasser warf (auch lebende, in Laub eingehüllte »Regenmädchen« oder Wasservögel wurden zu letzterm Zwecke verwendet), daß man wohl glauben kann, die alten Berichte über die Baalsopfer der Gallier beruhten auf bloßen Mißverständnissen oder Entstellungen. Krause hat überdem nachzuweisen versucht, daß diese Verbindung des Feuer- und Sonnenkultes eine spezifisch nordeuropäische und arische Sitte sei, die in warmen Ländern keinen Sinn hat, und in Indien, wo die Notfeuer gegen Viehsterben geradeso in Szene gesetzt wurden, wie noch vor kurzem in England, Sachsen oder Mecklenburg, von den einwandernden Ariern aus Norden mitgebracht wurde, und daß das religiöse Symbol des Svastika-Zeichens (Bd. 17, S. 783), welches sich im besondern auf diesen in den Iahreszeitenfeuern zum Ausdruck kommenden Ideenkreis bezieht, ein ausschließlich arisches, niemals in semitischen Ländern vorkommendes Symbol ist. Ferner ist anzuführen, daß der Grund, aus welchem der Semit seine Vaalsopfer brachte, himmelweit verschieden ist von dem Grunde, aus welchem der Arier durchs Feuer sprang, oder sein Kind dreimal durch das Herdfeuer reichte. Wenn ersterer seine Erstgeburt dem Moloch opferte, oder sein Kind, wie die Bibel es ausdrückt, »durchs Feuer gehen ließ«, so geschah das aus niederm Egoismus, um sein Leben 'mit dem Leben des eignen Kindes zu bezahlen, sich selbst aber von Krankheit und Tod loszukaufen, während der Arier nur an die reinigende, gesundund fruchtbar machende Kraft der heiligen Flamme dachte. Aus dem Pönitenzial des Erzbischofs Theodor von Canterbury er schen wir, daß die englischen Frauen nochim7.Iahrh. ihre Kinder dreimal durchs Feuer zogen, um sie gesund zu machen, und das ist die noch aus spätern Zeiten bezeugte altarische Sitte, auf welcher die Sage von der Thetis beruht, die ihren eignen Sohn (Achill) ins Feuer hielt, um ihn unverwundbar zu machen, und die von der Demeter, die zu ähnlichem Zwecke den kleinen Sohn des Keleos ins Feuer hielt. So springt beim Vealtine- wie beim Johannisfest der junge Bursche mit der Auserwählten seines Herzens gemeinsam durchs Feuer, und die zusammen diesen Sprung gewagt hatten, hielten sich für feierlich verbunden. Ein größerer Gegensatz, als er zwischen dieser Auffassung und dem semitischen Vaalsopfer besteht, ist daher überhaupt undenkbar. Vgl. Mannhardt, Wald- und Feldkulte (Verl. 1875-77), und Krause, Tuiskoland (Glog. 1891), worin Mannhardts Ansichten über den semitischen Ursprung dieser Feuerfeste bekämpft worden.
Sonnenzauber, f. Sonnenfest feuer.
Sonntagsruhe. In Ungarn wardie Sonnt agsarbeit bis jetzt gesetzlich nur insoweit beschränkt, "als dies aus religiösen Gründen als geboten erschien.
! Das Gesetz über die Gegenseitigkeit der christlichen Glaubensgenossenschaften untersagte jede öffentliche und nicht unvermeidliche Sonntagsarbeit, wenn durch sie die Heiligung des Sonntags gestört werde.
Alle übrigen gewerblichen Arbeiten, insbesondere solche im Innern von Fabriken und Werkstätten, waren gestattet; nur durch das revidierte Gewerbegesetz von 1884 wurde der Gewerbtreibende verpflichtet, dem Gehilfen dazu Zeit Zu lassen, daß er an Feiertagen seiner Religion dem Gottesdienst beiwohnen könne. Nachdem nun schon vor längerer Zeit das Abgeordnetenhaus an die Regierung die Aufforderung gerichtet hatte, mit Rücksicht darauf, daß die S. sowohl zur Aufrechterhaltung der körperlichen Kraft als zur Entwickelung des Geistes, zur Pflege der sittlich-religiösen Gefühle und zur Festigung der Bande des Familienlebens notwendig sei, dem Hause
! einen Gesetzentwurf über die S. vorzulegen, erfolgte 1890 eine dahingehende Vorlage, welche mit einigen Abänderungen angenommen und 14. Mai 1891 als Gesetz veröffentlicht wurde. Nach dem neuen Gesetz, welches 15. Juli 1891 in Kraft getreten ist, hat an Sonntagen sowie am Tage König Stephans des Heiligen, als einem Nationalfeiertage, die gewerbliche Arbeit zu ruhen. Der Geltungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf Gewerbe, Handel und Verkehr, nicht aber auch auf die Landwirtschaft. Dann bildet eine Ausnahme von der gesetzlichen Beschränkung die zur Reinhaltung und Instandhaltung der Geschäftslokalitäten und Einrichtungen erforderliche Arbeit.
Die gewerbliche Arbeitsrühe beginnt spätestens
j Sonntag um 6 Uhr früh und dauert 24 Stunden von ihrem Beginne gerechnet, allein mindestens bis 6 Uhr des auf den Ruhetag folgenden Morgens. So kann
! leicht durch Nachtarbeit vom Sonnabend auf Sonn! tag die S. ihre Bedeutung verlieren. Der Handelsminister wurde ermächtigt, im eignen Wirkungskreise im Verordnungswege 1) jene Kategorien von Gewerben zu bestimmen, bei denen aus dem Grunde, weil eine Unterbrechung des Betriebes unthunlich ist, oder weil der ununterbrochene Betrieb im Hinblick auf die Bedürfnisse des konsumierenden Publikums oder des öffentlichen Verkehrs, im Hinblick arn strategische oder sonstige öffentliche Interessen, insbesondere aus gewerblichen Rücksichten unbedingt erforderlich ist, die gewerbliche Arbeit auch an den im^ 1 des Gesetzes bezeichneten Ruhetagen zu verrichten