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Diakonus – Dialekt
stimmte für sie das Lebensalter von 40 Jahren. Mit dem Aufkommen eines geistlichen Standes verschwand allmählich dies Amt. Die Nonnen traten an Stelle der D. Nach der Reformation nannte man in der reform. Kirche häufig ältere Pflegerinnen von Wöchnerinnen und Kranken D. Im 19. Jahrh. erneuerte Pfarrer Fliedner in Kaiserswerth für die prot. Kirche das Diakonissenamt nach dem Muster der kath. Barmherzigen Schwestern und schulte seit 1836 D. zur Armen- und Krankenpflege, zur Kindererziehung und Lehrerinnenbildung. Sein Diakonissenhaus ist für zahlreiche Diakonissenanstalten (s. d.) vorbildlich geworden. Die Schwestern, die beim Eintritt 18‒36 Jahre alt sein müssen, haben eine längere oder kürzere Probezeit zu bestehen, ehe sie in den Verband aufgenommen werden. Sie machen einen mehrjährigen Kursus durch, entweder auf den Krankenstationen oder in dem Seminar, sind an eine feste Hausordnung gebunden und zum Gehorsam verpflichtet. Sind sie nach ihrer Prüfung zum Dienst eingesegnet, so verwendet sie die Anstalt teils auf eigenen Stationen, teils im Gemeindedienst, in Krankenhäusern u. s. w. Der Austritt aus dem Verbande ist jederzeit gestattet, auch der Eintritt in die Ehe unverwehrt. Sie haben ihre besondere Tracht, und nach treuen Diensten erlangen sie Ansprüche auf Versorgung im Alter und im Falle der Invalidität. Geld und Geschenke anzunehmen ist ihnen verboten. Man zählte 189264 Mutterhäuser, 2774 Stationen und 8478 protestantische D. Die jährlichen Einnahmen betrugen über 7½ Mill. M. In den Kriegszeiten haben sie sich ungeteiltes Lob erworben.
Neben diesen Anstaltsdiakonissen giebt es auch Gemeindeschwestern, die auf eigene Kosten oder auf Kosten einer Gemeinde, in deren Diensten sie nun stehen, sich der Armen- und Krankenpflege widmen, oder in Kinderbewahranstalten, Krippen u. a. wirken. Außerdem sind in neuerer Zeit in Deutschland und der Schweiz Anstalten zur Ausbildung von Krankenpflegerinnen für Krieg und Frieden ohne konfessionell kirchlichen Charakter eingerichtet worden. Dahin gehören die Schwestern vom Roten Kreuz (s. d.). – Vgl. Wacker, Der Diakonissenberuf (2. Aufl., Gütersloh 1891); F. von Meyer, Von den D. und ihrem Beruf (3. Aufl., Münch. 1892).
Diakŏnus, Diakon (grch., «Diener»), schon im Neuen Testament (Phil. 1, 1; 1 Tim. 3, 8 fg.) der Titel für gewisse, den Gemeindevorstehern untergeordnete Gemeindebeamte, welche bei der Austeilung des Abendmahls zu helfen und für die Ordnung beim Gottesdienste zu sorgen hatten. Da man ihre Einsetzung in der Wahl der sieben Armenpfleger, Apostelgesch. 6, 1 fg., zu finden glaubte, übertrug man ihnen auch die Armen- und Krankenpflege und hielt gewöhnlich die Siebenzahl für sie fest. Allmählich erweiterte sich ihr Wirkungskreis so, daß eine weitere Gliederung unter ihnen eintrat: Archidiakonus (s. d.), D., Subdiakonus (s. d.). Den Diakonen verblieben bestimmte gottesdienstliche Geschäfte und wie die Presbyter den Priestern, so wurden sie den Leviten gleichgestellt. Dem entsprechend bildet in der katholischen Kirche noch jetzt der Diakonat als der dem Presbyteriat zunächst vorangehende Weihegrad die letzte Vorstufe für den Priesterstand (s. Ordines). In betreff des Cölibats gelten für die Diakonen dieselben Vorschriften wie für Priester; zur Erlangung des Diakonats ist zurückgelegtes 22. Lebensjahr erforderlich. Daß die Weihe zum D. schon sakramentalen Charakter trägt, wird bestritten. (Vgl. Seidl, Der Diakonat in der röm. Kirche, Regensb. 1884.) In der lutherischen Kirche führen die neben den Pfarrern (s. d.) angestellten Geistlichen häufig den Titel D. (auch deutsch «Helfer»); wenn sie auch hier und da nach besonderer Ordnung bestimmte geistliche Amtshandlungen, z. B. die Konfirmation, nicht zu verrichten haben, so besitzen sie doch ebenso wie die Pfarrer die Vollmacht für alle geistlichen Handlungen. Die reformierte Kirche hat das Amt der Diakonen wesentlich in dem altkirchlichen Sinne erneuert und den Pastoren und Presbytern (s. d.) Diakone als die Verwalter der Armen- und Krankenpflege an die Seite gesetzt. – In neuerer Zeit ist der Gedanke angeregt worden, solch ein besonderes Diakonenamt für kirchliche Liebesübung auch in den deutsch-luth. und unierten Kirchengebieten herzustellen; den Namen Diakon gebraucht man schon jetzt nicht selten zur Bezeichnung solcher Männer, die berufsmäßig im Dienste der Innern Mission (s. d.) beschäftigt sind, als Laiengehilfen in der Armen-, Kranken-, Gefangenenpflege dienen. Felddiakonen heißen dieselben, sofern sie den Dienst der Barmherzigkeit auf Schlachtfeldern und in Lazaretten versehen. ^[Spaltenwechsel]
Diakopē (grch.), Hiebwunde, namentlich im Schädel; Längsbruch eines Knochens.
Diakovár, slaw. Djakovo, polit. Gemeinde und Hauptort des Stuhlbezirks D. (38377 E.) im ungar. Komitat Virovititz (Veröcze) in Kroatien-Slawonien, ist Sitz eines röm.-kath. Bischofs (Bischof von D. und Syrmien) und hat (1890) 9127 meist röm.-kath. E. (102 Griechisch-Katholische und 373 Israeliten; 6006 Serben, 2171 Deutsche, 718 Magyaren), in Garnison die 6. Eskadron des 12. ungar.-kroat.-slawon. Ulanenregiments «Franz Ⅱ., König beider Sicilien», Post, Telegraph, Sparkasse, schöne Kathedrale, vom Bischof Stroßmayer durch den Professor Rösner in Wien im roman. Stil erbaut und 1883 eingeweiht, prächtigen bischöfl. Palast, Kapitelgebäude, Nonnenkloster, Gymnasium, Seminar und Kavalleriekaserne. Der Bischof von D. führt auch den Titel eines Bischofs von Bosnien.
Diakowa, Stadt in Albanien, s. Djakova.
Diakrīse (grch.), Sonderung, Scheidung, Unterscheidung, namentlich von Krankheiten.
Diakritische Zeichen, Unterscheidungszeichen für die richtige Aussprache der Wörter, wie z. B. im Hebräischen der Punkt, welcher das Sin vom Schin unterscheidet.
Diaktinismus (grch.), die Durchdringbarkeit der Körper für chemisch wirksame (aktinische) Lichtstrahlen, sehr verschieden von dem Grade der Durchsichtigkeit und am vollkommensten bei Wasser und Eis, Bergkrystall, farblosem Flußspat und Steinsalz.
Dialékt (grch.), Mundart, bisweilen Bezeichnung für die Gesamtsprache einer bestimmten Volksgenossenschaft im Gegensatz gegen die Sprache anderer Völker (s. Idiom), gewöhnlich versteht man aber darunter kleinere Ausschnitte aus der Gesamtsprache eines Volks, wie man z. B. die Sprache der Schwaben einen D. des Deutschen nennt. Es ist jedoch unmöglich, zwischen D. und Sprache eine scharfe Grenze zu ziehen. Man kann z. B. das Niederländische einerseits einen deutschen D. nennen, wenn man nur auf das sprachliche Verhältnis Rücksicht nimmt, andererseits eine selbständige Sprache, wenn man die polit. Selbständigkeit des Volks und die niederländ. Litteratur im Auge hat. Indem man alle german. Sprachen