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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Doppeladler - Doppelbindung
Theaters zu Weimar und Lehrer der Kostümtunde an
der Kunstschule daselbst und ließ sich 1870 in Berlin
nieder. D. hat sich um die histor. Behandlung des
Kostüms sehr verdient gemacht durch die 500 Zeich-
nungen zur Aufführung von Wagners "Ring
des Nibelungen" in Bayreuth, 1876. Von seinen
Genrebildern sind zu nennen: Der Überfall, Die
Witwe von Sadowa, Das Geheimnis. Außerdem
malte er im Münchener Nationalmuseum in Fresko
die Herzogin Maria Anna und den Herzog Karl
von Zweibrücken, im Hause Ravens in Berlin die
vier Hauptfeste des Jahres und zahlreiche dekorative
Wandgemälde in der Philharmonie und im Central-
dotel zu Berlin.
Emil D., Sohn des vorigen, geb. 29. Okt. 1855
in München, Schüler seines Vaters und K. Gussows,
ist als Aquarellmaler und Adressenzeichner bekannt.
Von seinen Staffeleibildern sind zu erwähnen:
Liebesleid und Liebesfreud' (zwei Iuugfrauenge-
stalten in altdeutscher Tracht; 1879), Modellpause
(1887), Anfang vom Ende (1891); ferner 45 Illustra-
tionen zu Carmen Sylvas "Mein Rhein".
Doppeladler, s. Adler (als Symbol).
Doppelafpirator, s. Aspirator.
Doppelatmer, s. Lungenfische.
Doppel-b, Vorsetzungszeichen in der Musik, be-
stcht aus zwei nebeneinander gesetzten j? (!^) und
erniedrigt eine Note um einen ganzen Ton.
Doppelbecher, Kredeuzbecher, ein im
15. Jahrh, aufgekommenes, meist aus Silber ge-
arbeitetes Trinkgefäß, das aus zwei halbkugel- oder
kegelförmigen Schalen besteht, die so zusammengesetzt
werden konnten, daß die obere kleinere den Deckel
der untern größern, zugleich als Ständer dienenden
Schale bildete. Im 16. Jahrh, nahm der D. eine
andere Gestalt an; gewöhnlich bildete den größern
Becher die Figur einer Dame in damaliger reicher
Tracht. Ein solcher D. war bei Tafel für einen Herrn
und dessen Dame bestimmt; letztere trank aus dem
kleinen Becher, kehrte dann den größern um, der nun
für den Herrn gefüllt wurde und mit einem Zuge ge-
leert werden muhte, da das Gefäß nur auf dein Saum
des Kleides der Figur niedergesetzt werden konnte.
Doppelbesteuerung, im weitern Sinne die
wiederholte Besteuerung eines und desselben Steuer-
objetts innerhalb des nämlichen Staates oder sei-
tens verschiedener Staaten. Sie tritt z. B. ein bei
Ausländern, welche im Inlande ein steuerpflichtiges
Gewerbe betreiben oder mit Grundbesitz ansässig
sind, oder wenn der Gewinn einer Aktiengesellschaft
sowohl bei dieser selbst als auch bei den Aktionären
besteuert wird u. s. w. In diesen Fällen wird ge-
wöhnlich neben einer Ertragssteuer eine Einkommen-
steuer entrichtet. Im engern und eigentlichen Sinne
bezeichnet man indes nur die Heranziehung dessel-
ben Steuerobjekts in zwei verschiedenen Staaten als
D., die infolge der Entwicklung des Verkehrswesens
und der weitern Ausbildung der direkten Steuern
zu größerer Bedeutung gelangt ist. In Ländern,
in denen eine Neihe selbständiger Staatswesen zu
einem Bundesstaatzusammengefaßt ist (z.B.Deutsch-
land, Schweiz u. s. w.), wird die D. ani leichtesten
praktisch. Die D. im eigentlichen Sinne ist aus Rück-
sichten der Gerechtigkett und Zweckmäßigkeit nicht
zu billigen und ließe sich nur durch Ausbildung
eines internationalen Steuerrechts beseitigen. Hier-
bei würde etwa der Grundsatz zu befolgen sein, daß
Ertragsteuern dem Staat zustießen, in dein das Ob-
jekt gelegen ist, Personal-, Einkommen- und Ver-
brauchssteuern dagegen dem Staat, in welchem der
Verbrauch erfolgt oder der Wohnsitz liegt. Einst-
weilen dürfte aber auf eine internationale Verstän-
digung über die D. nicht zu rechnen sein, schon weil
die Steuersysteme zu verschieden sind. Leichter ist
die Regelung in den Bundesstaaten. Die Schweiz
und Deutschland haben denn auch schon seit längerer
Zeit die Beseitigung der D. gesetzlich geordnet, in
der Hauptsache in gleicher Weise. Das deutsche Ge-
setz vom 13. Mai 1870 stellt folgende Grundsätze
auf: ein Deutscher darf nur in demjenigen Bundes-
staate zu den direkten Staatssteuern herangezogen
werden, in dem er seinen Wohnsitz hat oder, wenn
er keinen Wohnsitz hat, sich aufhält. Hat jemand in
seinem Heimatsstaate und noch in einem andern
Bundesstaate einen Wohnsitz, so ist er nur in dem
erstern steuerpflichtig. Der Grundbesitz und der Be-
trieb eines Gewerbes ist nur in dem Staate zu be-
steuern, in welchem jener liegt oder das Gewerbe
betrieben wird. Gcbalte, Pensionen u. s. w., die
aus der Kasse eines Bundesstaates bezahlt werden,
sind nur in dem Staate zu besteuern, der sie bezahlt.
Das Neichsgesetz beziebt sich indessen nur auf Staats-
steuern. Eine D. für Gemeindezwecke wird dadurch
nicht verhindert. In dieser Beziehung sind für Preu-
ßen zur Vermeidung der D. der Gemeinden des preuß.
Staates Bestimmungen in dem Gesetze vom 27. Febr.
1885 getroffen. - Vgl. Zürcher und Schreiber, Kri-
tische Darstellung der bundesrechtlichen Praxis, be-
treffend das Verbot der D. (Bas. 1882); Antoni, Die
Steuersubjekte im Zusammenhalt mit der Durch-
führung der Allgemeinheit der Besteuerung nach den
in Deutschland geltenden Staatsgesetzen (im "Fi-
nanz-Archiv", V, Stuttg. 1888).
Doppelbildmikrometer, in der Astronomie ge-
brauchte Mikrometer, die darauf beruhen, daß von
jedem der beiden Gestirne, deren Winkclabstand
zu messen ist, im Brennpunkt zwei Bilder erzeugt
werden. Es kann dies geschehen dadurch, daß man
das Objektiv in zwei getrennte und gegeneinander
verschiebbare Hälften teilt (f. Heliometer) oder
! daß man das Okular teilt oder endlich daß man
Prismen in den vom Objektiv erzeugten Strahlen-
kegel einschaltet. Das Princip der Messung ist bei
den beiden letztern Arten von D. wesentlich das
nämliche wie beim Heliometer; indessen haben sich
im allgemeinen die D., bei denen die Verdoppelung
der Bilder nicht durch das Objektiv selbst, sondern
durch eine im Okular angebrachte Vorrichtung be-
wirkt wird, in der Praxis nicht bewährt.
Doppelbindung, eine Art der Bindung zwi-
schen Elementaratomcn, die nur dann erfolgt, wenn
die letztern mehrwertig sind. Sie besteht nach An-
sicht der neuern Chemie darin, daß zwei mehrwertige
Elementaratome sich unter Aufwand von je zwei
ihrer Wertigkeiten miteinander chemisch vereinigen.
So findet z. V. D. zweier zweiwertiger Sauer-
stoffatome im Molekül des Atmosphärsauerstoff-
gases, 0-0, statt, während im Ozon drei Sauer-
stoffatome jedes mit zwei andern nur einfach ge-
bunden sind: o^^o- Sind die durch D. an-
einander gefesselten Elementaratome drei- oder noch
mehrwertig, so können sie weiter mit andern
Elementen vereinigt sein, z. B. sind in den sog.
Azoverbindungen, wie im Azobenzol, ^ II5
- ^nnN-(^ 1^, zwei dreiwertige Stickstofs-
atome untereinander doppelt und jedes mit ser-
ncr dritten Valenz an ein anderes Element oder