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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eisenbahnfahrpläne
Personenverkehr machte indessen bald eine Anordnung nötig, die eine raschere Abfertigung gestattete. Zu Anfang der vierziger Jahre wurde aus diesem Grunde zuerst auf der Eisenbahn von Manchester nach Leeds von Edmonson die noch heute ziemlich allgemein gebräuchliche Einrichtung (Edmonsonsches Billetsystem) eingeführt. Die Edmonsonschen E. sind viereckige steife, mit besondern Maschinen (Billetmaschinen) von der Bahnverwaltung selbst in den Billetdruckereien hergestellte Kärtchen von 55 bis 60 mm Länge und 30 mm Breite, auf denen Abgangs- und Ankunftsstation, Wagenklasse sowie meistens auch der Fahrpreis aufgedruckt sind. Alle E. mit gleicher Bezeichnung sind mit fortlaufenden Nummern versehen und müssen bei der Abgabe an das Publikum mit einem Zeichen (Datum, Zugnummer und Gültigkeitsdauer) versehen werden, durch das der Schalterbeamte dem Reisenden den Empfang des Fahrpreises bescheinigt. Den Bestimmungen des Personengeldtarifs (s. Eisenbahntarife) entsprechend giebt es E. für einfache Fahrt (Tourbillets), für Hin-und Rückfahrt (Retourbillets), Zeitkarten (Abonnementbillets), Rundreisekarten, zusammenstellbare Fahrscheinhefte, Kinderkarten, Militärkarten u. s. w. Die Farbe der E. ist vielfach m Übereinstimmung mit der Farbe der Wagen für die verschiedenen Klassen gewählt; so sind bei den preuß. Staatsbahnen die Karten I. Klasse gelb, II. Klasse grün, III. Klasse braun und IV. Klasse grau. Bei der Verwendung einer Karte als Kinderkarte wird von dem Schalterbeamten ein von einem Strich begrenzter Abschnitt abgetrennt. Militärkarten sind zur Hälfte braun, zur Hälfte weiß. Rückfahrkarten haben einen weißen, Sonntagsfahrkarten einen roten Längsstreifen in der Mitte.
Bei dem Edmonsonschen Billetsystem ist die Zahl der stets vorrätig zu haltenden E. sehr groß, da für jede Ausgangs- und jede Ankunftsstation, für jede Zugsgattung, für jede Wagenklasse sowie für jede durch besondere Verhältnisse gebotene Art besondere Karten gedruckt und in genügender Zahl bereit gehalten werden müssen. Es wird bei dem steten Anwachsen des Verkehrs und der Vermehrung der Verkehrswege die Übersicht für die Kartenausgabe immer schwieriger und auch die Überwachung zur Verhütung der Benutzung falscher E. immer mehr erschwert. Man hat deshalb schon mehrfach Vorschläge zur Änderung des Billetsystems gemacht, so u. a. durch Anwendung des Durchpauseverfahrens. Zum Teil ist man wieder auf die Form der Postfahrscheine zurückgekommen.
Nach der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, die mit dem 1. Jan. 1893 an die Stelle des bisherigen Betriebsreglements (s. d.) für die Eisenbahnen Deutschlands getreten ist (s. Eisenbahn-Verkehrsordnung und Eisenbahnrecht, S. 877 b), geben die E. Anspruch auf die entsprechende Wagenklasse, soweit in dieser Plätze vorhanden sind oder beim Wechseln der Wagen vorhanden bleiben; andernfalls steht dem Reisenden frei, die Karte gegen eine solche niedriger Klasse unter Empfangnahme des Preisunterschieds umzuwechseln oder die Fahrt unter Rückforderung des Fahrgeldes zu unterlassen. Jedenfalls haben die mit durchgehenden E. ankommenden Reisenden den Vorzug vor neu hinzutretenden. Ein Umtausch gelöster E. gegen Karten höherer Klassen ist den Reisenden gestattet, soweit noch Plätze in der höhern Klasse vorhanden sind. Die E. mit Preisermäßigungen sind gewöhnlich unübertragbar, d. h. sie gelten nur für die bestimmte Person und dürfen nach Antritt der Reise nicht andern Personen überlassen werden. - Vgl. Handbuch für specielle Eisenbahntechnik, hg. von Heusinger von Waldegg, Bd. 4, Kap. VI: Billetdruck- und Stempelapparate (2. Aufl., Lpz. 1876); M. A. Reitler, Der vereinfachte Eisenbahndienst. Studien behufs Vereinfachung des Personen- und Gütertransportdienstes (Wien 1878).
Eisenbahnfahrpläne, die für den Betrieb der Eisenbahnen unentbehrliche Grundlage, da nach ihnen sich die Bewegung der Züge regelt. Bei ihrer Aufstellung sind sowohl die Bedürfnisse des großen durchgehenden (Transit-)Verkehrs als auch die des örtlichen (Lokal-)Verkehrs zu berücksichtigen, ebenso die allgemeine Beschaffenheit der betreffenden Eisenbahnen in Bezug auf ihre Steigungs- und Krümmungsverhältnisse, die Zahl der Gleise auf der freien Strecke und auf den Stationen u. s. w. Es werden ferner dem Verkehr entsprechend in der Regel auch verschiedene E. für Sommer und Winter aufgestellt.
Die E. für den internationalen (zwischenstaatlichen) Personenverkehr werden alljährlich zweimal (für die Winter- und Sommerfahrplanperiode) auf gemeinsamen Konferenzen von Vertretern der beteiligten Eisenbahnverwaltungen vereinbart. Derartige Fahrplankonferenzen fanden schon frühzeitig im Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen (s. Eisenbahnverein) statt. Je mehr sich das Eisenbahnnetz auf immer größere Ländergebiete ausdehnte, desto mehr trat das Bedürfnis hervor, die Bahnen der einzelnen Länder für den durchgehenden Verkehr nutzbar zu machen und durch gemeinsame, ineinander greifende Fahrplaneinrichtungen zu großen, einheitlichen Verkehrslinien auszugestalten. Es schlossen sich daher den Fahrplankonferenzen des Deutschen Eisenbahnvereins nach und nach auch die Vertreter ausländischer, nicht zum Verein gehörender Eisenbahnverwaltungen an, und heute werden die Internationalen Fahrplankonferenzen von den Verwaltungen sämtlicher wichtiger europ. Eisenbahnen beschickt. Während bisher als Sommerfahrplanperiode für den internationalen Verkehr die Zeit vom 1. Juni bis 30. Sept. und als Winterfahrplanperiode die Zeit vom 1. Okt. bis 31. Mai galt, wird seit 1891 der Sommerfahrplan bereits am 1. Mai eingeführt. Zur Ausführung der Beschlüsse der internationalen Fahrplankonferenzen treten demnächst (gleichfalls zweimal im Jahre) die beteiligten Verwaltungen zusammen, um bezüglich der Gestellung der im Durchgangsverkehr während der betreffenden Fahrplanperiode erforderlichen Personen- und Gepäckwagen, sowie über sonstige den Wagendurchgang berührende Angelegenheiten, wie z. B. Beschaffenheit der beizustellenden Durchgangswagen (Kurswagen) u. s. w. zu beraten. Neben den allgemeinen Verhandlungen finden noch sog. Gruppenverhandlungen zwischen den an bestimmten Verkehren (Verkehrsgruppen) beteiligten Verwaltungen über solche Angelegenheiten statt, welche nur diese Verkehre betreffen. Die Beschlüsse erstrecken sich nicht bloß auf die Regelung des Verkehrs in den einzelnen Fällen, sondern umfassen vielfach auch die grundsätzliche Regelung gemeinsamer Angelegenheiten, wie den Erlaß einheitlicher Vorschriften über die Reinigung der Personenwagen u. s. w. über die Beistellung von Schlaf- und Restaurationswagen im internationalen Personenverkehr s. Eisenbahnwagen-Mietgesellschaften.