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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Feldbereinigung - Felddiebstahl
auf dem diesseitigen Ufer angelegt, alle Übergänge
zerstört und die Übergangsmittel in Sicherheit ge-
bracht. Sollen Brücken nur gegen Zerstörung ge-
schützt werden, so genügen Brückensickerungen auf
dem jenseitigen Ufer in Gestalt natürlicher oder
künstlicher Stützpunkte. Ist gleichzeitig die Ermög-
lichung des Übergangs größerer Truppenmassen
angesichts des Feindes beabsichtigt, so bedarf es
einer weit vorgeschobenen, im Bogen geführten Ver-
teidigungsstellung, einer unmittelbaren Vrücken-
sicherung auf beiden Ufern und der Anlage seit-
wärtiger Batterien auf dem diesfeitigen Ufer. --
Vgl. Vrialmont, Über Befestigungen im Feldkriege
(deutsch von B. von Pressentin, Lpz. 1870); Wenger
und Geldern, Grundzüge der Befestigungstunst
(Tl. 1: "Feldfortikation", Wien 1873); von'Löbell,
Jahresberichte über die Veränderungen und Fort-
schritteimMilitärwesen(1.bis17.Jahrg.1874-90);
Brunner, Leitfaden zum Unterricht in der F. (2. Aufl.,
Wien 1876); (Preußisches) Handbuch für den allge-
meinen Pionierdienst (Abschn.5: "Feldbefestigung",
Verl. 1878; neue Aufl., ebd. 1888); Brunner, Bei-
spiele für die Anwendung der flüchtigen Befestigung
vom Standpuukt der Truppe (Wien 1883); Schueler,
Die F. in Beispielen (1. u. 2. Aufl., Berl. 1886);
ders., Leitfaden für denUnterricht in derBefestigungs-
kuust (5. Aufl., ebd. 1886); Krebs, Kriegsgeschichtli'che
Beispiele der F. (2. Aufl., Verl. 1892).
Feldbereinigung, in Süddeutschland Bezeich-
nung für die Neuordnung der Feldflur. (S. Gemein-
heitsteilung und Zusammenlegung der Grundstücke.)
Feldberg. 1) Der höchste Gipfel des Schwarz-
waldes im Großherzogtum Baden, bei Todtnau,
an der Wiese- und Wutachquelle, ist 1494 m hoch.
Sein Gipfel hat 2 Stunden im Umfang, ist ohne
Holz und wird als Viehweide benutzt. Er trägt ein
Gasthaus. Von ihm gehen 6 Thäler aus und an
seinem Fuße lagern mehrere Seen, so der Feldsee
(s. d.), der Titisee (s. d.) und der Schluchsee. Auf
seinem mächtigen Vnckel, dem Höchsten, steht ein
13 m hoher Aussichtsturm, von dem aus man im
S. einen großen Teil der Alpen, im W. die Vogesen,
im N. und NO. den ganzen Schwarzwaldzug und im
SO. die Kegelberge des Hegaus überblicken kann.
- 2) Großer und Kleiner F., die zwei höchsten
Gipfel des Taunus, in der preuß. Provinz Hessen-
Nassau, 880 und 827 m hoch. Der erstere ist mit
schönem Wald bedeckt; nur oben wächst Moos und
Heidekraut; er bietet eine weite Aussicht und wird
häufig besucht. Der nördl. Absturz heißt das Brun-
hildenbett; über den Nordwestabhang zieht eine röm.
Grenzmarke, der Pfahlgraben.
Feldberg, Flecken in Mecklenburg-Strelitz, auf
einer Halbinsel im Haussee anmutig gelegen, Sitz
eines Amtsgerichts (Landgericht Neustrelitz), hat
(1890) 1329 E., Post, Telegraph, Bürsten hölzer-
und Goldleistenfabriken, zwei Sägemühlen, Dampf-
molkerei. In der Nähe eine Kaltwasserheilanstalt zwr-
schen dem Haus- und Lucinsee und eine Kirchenruine.
Feldbinde (frz. Eodai-pe, woraus das jetzt offi-
ziell gebrauchte deutfche Wort Schärpe entstanden),
ein um Schulter, Arm oder Leib getragener Schmuck
der kriegerischen Kleidung, findet sich mehrfach schon
im Altertum und erscheint im Mittelalter als Be-
standteil des ritterlichen Anzugs, meist zur beson-
dern Ehre der erwählten Dame und daher in deren
Farben getragen. Zur Zeit der Reformation be-
ginnen die F. als Erkennungszeichen zu dienen, zu
welchem Zweck eine gleiche Farbe derselben in den
verschiedenen Heeren angestrebt wurde. Im Schmal-
kaldischen Kriege trugen die Protestanten gelbe, die
Kaiserlichen rote F. Im Dreißigjährigen Kriege
trugen die Kaiserlichen ebenfalls rote, die Schwe-
den grüne F. In der folgenden Zeit wird die F.
das besondere Abzeichen der Offiziere, später dann
das Zeichen dafür, daß ihr Träger sich augenblick-
lich in Ausübung des Dienstes befindet. In diesem
Sinne und als Zubehör zum Paradeanzuge tragen
jetzt die Offiziere des deutschen Heers die Schärpe
(s. d.). Zu den F. gehören gewissermaßen auch die
hier und da von alliierten Heeren als Erkennungs-
zeichen getragenen gemeinsamen Abzeichen, z. B.
die weiße Binde um den linken Arm bei den Alliierten
1813, bei den Preußen und Österreichern 1864, bei
der preusi. Mainarmee und den Kontingenten der
kleinern norddeutschen Staaten 1866.
Feldbrücken, Kriegsbrücken (s.^d.), die aus un-
vorbereitetem, d. h. an Ort und stelle aufgetrie-
benem Material erbaut werden. F. zerfallen in
Uferbrücken, deren Streckbalken von einem zum
andern Ufer reichen, und in folche mit Mittel-
unterstützungen, die entweder stehende (Böcke,
Pfahljoche, Schanzkörbe, Wagen, Brettstapel) oder
schwimmende (Schiffsgefäße, Holzstöße, Tonnen)
sind. Je nach der Breite unterscheidet man B r ü cken -
stege, Laufbrücken und Kolonnenbrücken.
Felddiakönen, s. Diakonus und Felddiakonie.
Felddiakonie, von H. Wichern im Deutsch-
Dänischen Kriege 1864 ins Leben gerufene, in den
Kriegen von 1866 und 1870 weiter ausgedehnte Ein-
richtung, die der Pflege der Verwundeten auf dem
Schlachtfeld und in den Lazaretten gilt; außerdem
dienen die Felddiakonen als Gehilfen der Feld-
prediger durch Vermittelung der Korrespondenz,
Zuspruch und Gebet bei den Kranken. Ihr Ab-
zeichen ist die weiße Binde mit dem roten Kreuz.
Zugelassen werden nur unbescholtene, gesunde und
kräftige junge Männer, die einen Vorbereitungs-
kursus im Krankenhause erfolgreich durchgemacht
haben und das Versprechen unbedingten Gehorsams
gegen die militär. Vorgesetzten leisten. Infolge eines
1886 vom Nauhen Haus (s. d.) ergangenen Auf-
rufs hat sich eine Genossenschaft freiwilliger
Krankenpfleger im Krieg gebildet, der sich viele
junge Männer, besonders aus akademischen Kreisen
angeschlossen haben. Sie sind dem Chef der frei-
willigen Krankenpflege unterstellt. - Vgl. Kriegs-
dienste der freiwilligen Liebesthätigkeit (Hamb.
1874); I. Wichern, Die freiwillige Pflege im Feld
verwundeter und ertränkter Krieger (ebd. 1887).
Felddiebstahl, der Diebstahl an Früchten auf
dem Felde. Im deutschen Recht ist F. von jeher von
gemeinem Diebstahl unterschieden worden. Schon die
Peinliche Gerichtsordnung hat einen besondern Ar-
tikel: "Von Früchten und Nutzen auf dem Felde,
wie und wenn damit Diebstal gebraucht werde."
Nach §. 2 des Einführungsgesetzes zum Deutschen
Strafgesetzbuchs ist die Gesetzgebung über F. dem
Landesstrafrecht vorbehalten und reichsgesetzlicd
nicht geordnet. Demgemäß ist z.B. in Bayern da^
Polizeistrafgefetzbuch vom 26. Dez. 1871, in Preu
ßen das Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April
1880 ergangen. Den Früchten auf dem Felde sind
die Früchte aus Gartenanlagen aller Art gleichge-
stellt. So lautet der 8- 18 des preuß. Gesetzes
(ähnlich das bayrische): "Mit Geldstrafe bis zu
150 M. oder mit Haft wird bestraft, wer Garten-
früchte, Feldfrüchte oder andere Bodenerzeugnisse