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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handelsgerichte - Handelsgeschäfte
tenen Lebensgemeinschaften der Völker geschieht,
fällt die H. auch zu einem großen Teile mit der
Staatenkunde zusammen. Wie ferner die Erdkunde
als das Bindeglied zwifchen Naturwissenschaft und
Geschichte erscheint, so bildet die H. die Vermitte-
lung zwischen Naturwifsenschaft und Nationalöko-
nomie; sie bereitet für letztere den Boden, sobald
sich dieselbe daran macht, an konkreten Verhält-
nissen ihre Lehren zu erproben oder für sie eine reale
Grundlage zu gewinnen. Es stehen daher H. und
Nationalökonomie in innigen Wechselbeziehungen.
Statistik und Geschichte, besonders Handels- oder
besser Wirtschaftsgeschichte, sind Hilfswissenschaften
derH.- Vgl. S.Ruge, Geographie insbesondere für
Handelsschulen und Realschulen (11. Aufl., Dresd.
1891); Egli, Neue H.( Lpz. 1862; 5. abgekürzte
Aufl., St. Gallen 1891); Zehden, H. auf Grundlage
der neuesten Forschungen und Ergebnisse der Sta-
tistik (6. Aufl., Wien 1890); R. Andree, Handels-
und Verkehrsgeographie (2. Aufl., hg. von Deckert,
Stuttg. 1882); Kohl, Der Verkehr und die Ansiede-
lungen der Menschen in ihrer Abhängigkeit von der
Gestaltung der Erdoberfläche (Dresd. und Lpz. 1841);
ders., Die natürlichen Lockmittel des Völkerverkehrs
(Brem. 1878); K. Andree, Geographie des Welt-
handels (2. Aufl., 3 Bde., Stuttg. 1881); Glogau
und Haushofer, H. der europ. Staaten (2 Bde., ebd.
1877); von Scherz er, Statistisch-kommerzielle Ergeb-
nisse einer Neise um die Erde an Bord der österr. Fre-
gatte Novara (2 Bde., Lpz. 1864-65; 2. Aufl. 1867);
Haushofer, Eisenbahngeographie (Stuttg. 1875);
von Scherzer, Aas wirtschaftliche Leben der Völker
(Lpz. 1885); Jung, Lexikon der H. (ebd. 1882);
Deckcrt, Grundzüge der Handels- und Verkehrsgeo-
graphie (ebd. 1885); ders., Die Kolonialreiche und
Kolonisationsobjekte der Gegenwart (2. Ausg., ebd.
1888); Rothaug, Grundriß der Handels- und Ver-
kehrsgeographie (Wien 1890); Götz, Lehrbuch der
wirtschaftlichen Geographie (Stuttg. 1891).
Handelsgeographische Vereine Habensich
in neuerer Zeit infolge der sich immer mehr auf-
drängenden Fragen des Exports, der Auswande-
rung und der Kolonisation gebildet. Sie verfolgen
vorwiegend praktifche Ziele. An ihrer Spitze steht
in Deutschland der 1877 gegründete "Centralverein
für H. und Förderung deutscher Interessen im Aus-
lande" zu Berlin, der es als seine Aufgabe erkennt,
einen regen Verkehr zwischen den im Auslande
lebenden Deutschen und dem Mutterlande anzubah-
nen und zu erhalten, die Auswanderung nach den
Ländern zu lenken, die der Ansiedelung Deutscher
günstig sind und in denen das deutsche Volksbewuht-
sein sich lebendig zu erhalten vermag, die Errich-
tung von Handels- und Schiffahrtsstationen sowie
die Begründung von Kolonien zu erstreben, auf alle
mögliche Weise den Deutschen und dem deutschen
Handel im Auslande förderlich zu fein und die H.
entwickeln zu helfen. An ihn haben sich zahlreiche
Zweigvereine in Deutschland (Leipzig, Chemnitz,
Marburg, Barmen, Stuttgart u. s. w.), Brasilien,
Argentinien und Australien angeschlossen, von
denen einzelne, wie Leipzig, Stuttgart und Barmen
("Westdeutscher Verein für Kolonisation und Er-
port"), sich eine mehr selbständige Stellung bewahrt
haben. Ähnliche Zwecke verfolgt der 6. Dez. 1882
zu Frankfurt a. M. begründete, jetzt nach Berlin
übergesiedelte "Deutsche Kolonialverein", der zur
Förderung des Kolonialgedankens ebenfalls durch
Zweigoereine seinen Einfluß über Deutschland aus-
zubreiten strebt. Frankreich hat handelsgeogr. Ge-
sellschaften in Paris (gegründet 1873 als Kommission
der "Geographischen Gesellschaft", seit 1876 selb-
ständig, mit Sektion in Cayenne), Bordeaux (seit
1874, mit Sektionen in Agen, Bergerac, Vlaye,
La Rochelle, Mont de Marsan, Pe'rigueux und
Tarbes), Nantes (seit 1882), Havre (seit 1884) und
St. Nazaire (seit 1886). In der Schweiz besteht seit
1878 die "Ostschweizerische Geographisch-Kommen
zielle Gesellschaft" in St. Gallen und seit 1884 die
"MittelschweizerischeGeographisch-KommerzielleGe-
sellschaft" in Aarau; in Portugal die "80ci6äaä6
äs F60Fl3<pQiH coniinßrcial" in Porto (seit 1880); in
Italien seit 1879 die "socistü. ä'OZpiorHxioiw com-
M6I-01316 in ^krica." in Mailand (mit Zweigverein
in Cremona); in Spanien seit 1885 die "Zocieäaä
68Msio1a äe ßkOFrMa. coinercigi" in Madrid.
Ihre Bestrebungen suchen diese Gesellschaften durch
Zeitschriften zu fördern, die sehr viel handelsgeogr.
Material enthalten. In Deutschland steht an der
Spitze der "Export", das Organ des Berliner "Cen-
tralvereins" (seit 1879); seit dem 1. Jan. 1884
erscheint als Organ des Deutschen Kolonialvereins
die "Deutsche Kolonialzeitung" (Fortsetzung der
"Weltpost", 1881 - 83). Die Gesellschaften in der
Schweiz, Italien, Frankreich und Spanien geben
"Zu1i6tiii8" heraus. Für die türk. Länder, Mittel-
und Südasien und Ostafrika existiert seit 1874 die
"Österr. Monatsschrift für den Orient", vom k. k.
österr. Handelsmuseum in Wien herausgegeben,
welches seit Febr. 1886 auch eine Wochenschrift'"Das
Handels-Museum" erscheinen läßt.
Handelsgerichte, die zugleich für alle Handels-
sachen und nur für Handelssachen zuständig sind,
giebt es in Deutschland nicht; die Prozesse werden,
wenn die Parteien nicht ein aus Kaufleuten zu-
sammengesetztes Schiedsgericht angehen, auch in
Handelssachen von den ordentlichen Gerichten ent-
schieden, welche durch Vernehmung von kaufmän-
nischen Sachverständigen oder Einholung von Gut-
achten kaufmännischer Korporationen, von Handels-
häusern oder Ältesten der Kaufleute u. s. w. über
Handelsfragen Beweis erheben können, soweit nicht
Kammern sür Handelssachen (s. d.) eingerichtet sind
und angegangen werden. Diejenigen Funktionen,
welche das Handelsgesetzbuch (s. d.) den H. zuweist,
sind gemäß Art. 3 des Handelsgesetzbuchs in den
meisten deutschen Staaten den Amtsgerichten (s. d.)
übertragen, in Bayern, Bremen, Coburg-Gotha
und Elsaß-Lothringen den Landgerichten oder den
Kammern für Handelssachen. Zu diesen Funk-
tionen gehört insonderheit die Führung der Han-
delsregister (s. d.), des Genossenschaftsregisters
(s. Erwerbs-und Wirtschaftsgenossenschaften, Bd. 6,
S. 325d), des Registers für Geschmacksmuster
(s. Musterschutz), die eventuelle Bestellung von
Prozehbevollmächtigten in Prozessen der Komman-
ditisten und Aktionäre (Art. 195, 223 des Handels-
gesetzbuchs), Mitwirkung bei der Gründung von
Aktiengesellschaften, Auflage zur Mitteilung einer
Bilanz, Vorlegung der Bücher und Papiere an den
stillen Gesellschafter (Art. 253), Mitwirkung beim
Verkauf eines Faustpfandes (Art. 310), Annahme
provisorischer Niederlegung von Waren (Art. 323),
Ernennung von Sachverständigen zur Besichtigung
gekaufter Waren lArt. 348) u. s. w.
Handelsgeschäfte, über das Handelsgeschäft
im Sinne der Gesamtheit des kaufmännischen Be-
triebes s.Gosckäst. Die einzelnenH. im Sinne des