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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handelsniederlassung - Handelspflanzen
namentlich das schon seit längerer Zeit sür den Han-
delsverkehr der Monarchie mit dem Morgenlande
eingerichtete "Orientalische Museum" zu einem cen-
tralen österr. tzandelsmuseum ausgebaut worden,
welches jetzt eine jährliche Staatssubvention von
40000 Fl. erhält und sowohl durch seine kunstgewerb-
lichen Ausstellungen als durch seine Thätigkeit als
" Informationsbureau" und seine Verbindung mit
der Provinz zur Förderung des Exports der österr.
Volkswirtschaft höchst wertvolle Dienste leistet. Das
.Handelsmuseum giebt auch eine Wochenschrift "Das
Handelsmuscum" (seit 1886) und durch das In-
sormationsdureau ein Jahrbuch "Zoll-Kompaß"
(seit 1889) heraus, welches über die Zollgesetzc und
Handelsverträge der einzelnen Länder Aufschluß
giebt. Budapest hat ebenfalls ein.handelsmuseum,
das im Industriepalast untergebracht ist.
Auch in andern Ländern wird die Frage der 5).
jetzt lebhaft erwogen und ist man im Begriff, solche
einzurichten. In Paris hat die 1884 begründete
^Nianco I^i'kmhaiLL die Errichtung eines Nu^e"
NiUioiial llu comni6i'c6 ot äo I'iiicln8ti-i6 in die .Hand
genommen; das Projett macht aber nur langsame
fortschritte. In Marseille wurde l893 ein.Han-
delsmuseum für koloniale Zwecke eröffnet und in
Bordeaux, Nantes und Havre sollen ebenfalls Ko
lonialmuseen begründet werden. Ebenso beschäftigt
man fich in den franz. Kolonien mit der Begründung
von Musterlagern unter dem Patronat der obersten
Verwaltungsbehörden, zu dem Zwecke, die Kolonial-
bevölkerung darüber zu unterrichten, welche Erzeug-
nisse sie aus Frankreich beziehen können. Auf dem
Kongreß der vereinigten britischen Handelskani-
mernzuNewvortiSept.1892)enlpfablderVorsitzcnde
Rollit die Errichtung vonH. nach festländischen Mu-
stern, als welche er das staatliche.Handelsmuseum in
Brüssel und das Handelsmuseum in Frankfurt a. M.
hervorhob. In Italien hat man 1892 zunächst
ein .Handelsmuseum in Rom begründet, auf welches
noch weitere Musterlager in andern Städten folgen
sollen. In Washington hat man 189 l ein pan-
amerit. Insormationsbureau gegründet zur.Hebung
des .Handels zwischen den Vereinigten Staaten und
den übrigen Ländern Amerikas. Dasselbe ist auf
l0 Jahre mit einem Kostenaufwand von etwa 10000
Doll. jährlich gegründet, welche von den daran be-
teiligten Staaten nach der Kopfzahl aufgebracht
werden follen. Auf der Weltausstellung zu Chi-
cago hat das Bureau eine besondere Abteilung,
in welcher die in den amerik. Staaten absatzfähigen
Artikel ausgestellt sind.
Mit der Frage der H. steht die der Errichtung von
.Handelskammern (s. Handels- und Gewerbe-
tammern) und von Handelsagenturen im Aus-
lande in engem Zusammenhang. Diese Einrich-
tungen sollen zunächst durch Auskunstserteilung den
heimischen Export zu heben suchen, werden aber am
besten ebenfalls mit Musterlagern heimischer Pro-
dukte verbunden, welche im Bezirk der Handels-
agentur von Interesse sind. Sie finden an denjeni-
gen Handelsplätzen im Auslande, an welchen sich
Konsulate des Heimatlandes befinden, in diesen
Behörden ihre natürlichste und wirksamste Stütze.
Insbesondere hat Österreich mit Musterlagern in
.den Valkanstaaten guten Erfolg. Der Erportver-
band deutscher Maschinenfabriken und Hüttenwerke
zu Berlin hat in Konstantinopel, der Exportverein
für das Königreich Sachsen in Sofia (1893) ein
Musterlager errichtet.
Handelsniederlassung bedeutet den örtlichen
Mittelpunkt für den Betrieb eines Handelsgewerbes.
Sie gewinnt eine besondere rechtliche Bedeutung,
wenn sie nicht mit dem Wohnsitz oder der Wohnung
des Kausmanns zusammenfällt. Im letztern Fall
hat die H. (das Geschäftslotal) eine Bedeutung als
der Ort, an welchem die Handelsgeschäfte zu erfüllen
sind, für gerichtliche Zustellungen u. s. w. Im er-
stern Fall ist die H. entscheidend sür die Führung
des Handelsregisters (s. d.) und begründet einen
besondern Gerichtsstand (s. d.). Gegen einen Aus-
länder, welcher im Deutschen Reich eine H., aber
keinen Wohnsitz hat, kann dort Konkurs eröffnet
werden. Wenn derselbe Kaufmann an einem an-
dern Orte oder in einem andern Gemeindebezirt
eine von der Hauptniederlassung abhängige H. be-
gründet, so etabliert er damit eine Zweignieder-
lassung. Die Zweigniederlassung bildet wie jede
H. einen örtlichen Mittelpunkt für den Betrieb eines
Handelsgewerbes. Eine Zweigniederlassung ist nicht
die anderwärts betriebene Fabrik, noch die Station
einer Eisenbahn, noch die Neichsbanknebensteue,
wobl aber die Reichsbankhauptstelle oder Reichs-
bankstelle. Bei Hanoelsgesellschaften heißt der Ort,
wo sie ihre Hauptniederlassung haben, der Sitz der
Gesellschaft.
Handelspapiere, die sür den Handelsverkehr
bestimmten Wertpapiere (s. d.). Solche sind die
Staatspapicre (d. h. Kreditpapiere des Staates),
Aktien jeder Art, die im Handelsverkehr befindlichen
Orderpapiere (s. d.), wie Wechsel und Inhaberpapiere
ls. d.), die eben der leichtern Cirkulation halber auf
den Inhaber oder an Order gestellt sind. Für den
Handelsvertehr bestimmt sind aber nicht ialso keine
H.) solche Papiere, bei denen der Aussteller die
Legnimation des InHaders nicht zu prüscn braucht,
aber prüfen kann, wie Sparkassenbücher oder Eisen-
bahnbillets.
Handelspfand, im wettern Sinne jedes zur
Sicherung einer Handelsforderung dienende Psand,
mag dasselbe durch Rechtsgeschäft begründet sein
oder auf Gesetz beruhen, wie das des Kommissio^
närs, Spediteurs und Frachtführers', im engern
Sinn das unter Kaufleuten für Forderungen aus
! beiderseitigen Handelsgeschäften bestellte Faust-
pfand, über welches das Deutsche Handelsgefetzbuch
in Art. 309-311 Bestimmungen über die erleich-
terte Form der Bestellung und der Realisierung hat
(s. Faustpfand).
Handelspflanzen, Handelsgewächse sind,
mit Ausschluß der Nährpflanzen (Getreide, Kar-
toffeln, Rüben, Futterkräuter u. s. w.), diejenigen
in der Landwirtschaft angebauten Wanzen, deren
Produtte entweder gar nicht oder nur zu einem ver-
hältnismäßig kleinen Teile in der Wirtschaft ver-
braucht, dagegen auf mehr oder weniger entfernten
Märkten gesucht oder durch den Handel verbreitet
werden. Hierzu gehören Gewürzpflanzen, wie
Anis, Fenchel, Hopfen, Kümmel, Majoran, Safran,
Senf u. a.; Industriepflanzen (s. d.>, wie
Tabak, Weberkarde, Cichorie, Zuckerrübe; Ge-
spinstfaserpflanzen (s. Gespinstfasern), wie
Hanf und Flachs; Ol und Fette liefernde Pflanzen,
wie Raps,Rübfen,Mohn,Dotter; Farbepflanzen
Pflanzen (s. d.) oder Arznei- und Spezerei-
pflanzen, wie Angelika, Salbei, Kamillen, Pfeffer-
minze u. a. Es kommt aber nicht selten vor, daß
auch Nährpflanzen zeitweilig aus entfernten Märtten