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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Hidschra; Hieb; Hiebfechten; Hiebsalter; Hiebssatz; Hiebszug; Hiebwaffen; Hiefhorn; Hieflau

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Hidschra – Hieflau

Mekka, etwa 270 km im NNW. von Medina, am Wadi Darb el-Bekra. Nach dem Koran wohnten hier die von Gott vertilgten Themuditen, welche in ausgehöhlten Felsen hausten. Zahlreiche Grabkammern und Inschriften wurden 1878 durch Doughty (s. d.) aufgefunden.

Hidschra oder Hedschra (arab.; unrichtig Hegira), Auswanderung, vorzugsweise die Auswanderung Mohammeds von Mekka nach Medina. Der Zeitpunkt kann nicht mit Bestimmtheit angesetzt werden; er liegt zwischen 28. Juni und 20. Sept. 622. Der Chalif ’Omar setzte die H. als Ära der mohammed. Zeitrechnung ein, die mit dem 16. Juli 622 (= 1 Muharrem d. J. 1 der H.) beginnt. Für die Umsetzung der nach der H. angegebenen Zeitdaten, für die nach Mondjahren gerechnet wird, in die entsprechenden der christl. Zeitrechnung dient Wüstenfeld, «Vergleichungstabellen der mohammed. und christl. Zeitrechnung» (Lpz. 1854) und die Fortsetzung derselben bis 1500 der H. von Ed. Mahler (ebd. 1887). Man zählt jetzt (1893) 1310‒11 der H.

Hieb, diejenige Bewegung des Fechters, welche den Zweck hat, mit einem durch das Faustgelenk hervorgebrachten Schwung der Klinge den Gegner schneidend zu treffen. Je nach der Faustlage (s. Motionen), aus der die H. geschlagen werden, unterscheidet man Prim-, Sekonde-, Terz- und Quarthiebe. Die mit Buchstaben bezeichneten, punktierten Linien auf den beistehenden Figuren deuten die Richtung der Spitze der Klinge des Fechtenden bei den verschiedenen Hieben an (Fig. 1), sowie entsprechend die Richtung, in welcher der Gegner getroffen wird (Fig. 2). Je nach der Richtung, in der die H. geführt werden, unterscheidet man vertikale H.: Prim (a b) senkrecht von oben nach unten gegen Kopf und Gesicht; Sekonde (b a) senkrecht von unten nach der Mitte des Leibes gerichtet, und horizontale H.: Seitenterz (c d) gegen des Gegners rechte, Brustquart (d c) gegen des Gegners linke Seite, ferner Gesichtsterz (l i) und Gesichtsquart (i l) gegen das Gesicht, tiefe horizontale Terz (m k) und tiefe horizontale Quart (k m). Zum Unterschied von den bisher genannten geraden oder Haupthieben unterscheidet man die schrägen oder Zwischenhiebe: Steilterz (g h) und Steilquart (e f) schräg von oben, Tiefterz oder Bauchterz (f e)und Tiefquart oder Bauchquart (h g) schräg von unten fallend. Die polnische Quart oder Quart coupé wird ähnlich wie die Sekonde von unten herauf nach des Gegners Unterleib gehauen, aber aus der Quartlage. Die H. sind entweder Anhiebe, die mit schwächerer Kraft gehauen werden, um den Gegner zum Nachhauen zu verleiten, oder volle H., die mit voller Kraft geschlagen werden und die Spitze möglichst weit übertippen lassen. Neben den einfachen H. unterscheidet man ferner: Doppel-, Kreuz-, Stech- und Finthiebe (s. Finte), ferner Zirkel-und Schwadronshiebe.

^[Abb. Fig. 1]

^[Abb. Fig. 2] ^[Spaltenwechsel]

Hieb (an der Feile), s. Feile (Bd. 6, S. 633 a).

Hiebfechten, s. Fechtkunst. – Über Rappier, Säbel, Auslage, Mensur, Hieb, Parade, Finte s. die einzelnen Artikel.

Hiebsalter, in der Forstwirtschaft, s. Abtriebsalter; Hiebsfähig, s. Abtriebsfähig.

Hiebssatz (Etat), ein forstlich technischer Ausdruck, der sich entweder auf die Holzmasse oder auf die Fläche bezieht. Erstern Falls bedeutet er als Massen- oder Materialhiebssatz den jährlichen oder periodischen Materialertrag, der auf Grund einer vorausgegangenen Ertragsregelung in einem Walde für einen längern oder kürzern Zeitraum festgestellt worden ist. Als Flächenhiebssatz, kurz Flächensatz, bedeutet er die durch die Ertragsregelung bestimmte jährliche oder periodische Hiebsfläche. Der Materialhiebssatz bezieht sich entweder auf die Gesamtnutzung, oder er wird für Abtriebs- oder Zwischennutzungen (s. d.) getrennt gehalten. Früher bestimmte man den H. für ganze Umtriebszeiten oder für noch längere Zeit, jetzt beschränkt man die Rechnung auf kürzere Zeiträume, meist auf 10‒20 Jahre.

Hiebszug, in der Forstwirtschaft eine innerhalb der Betriebsklasse (s. d.) räumlich abgegrenzte Schlagpartie, die eine gewisse Selbständigkeit besitzt. Die Abgrenzung muß derartig erfolgen, daß infolge der in dem einen H. zu führenden Schläge die angrenzenden Bestände benachbarter H. weder durch Wind noch durch Sonne u. s. w. gefährdet werden. Seitlich begrenzt man deshalb den H. durch 10‒12 m breite Wirtschaftsstreifen (s. Schneisen), wo nicht natürliche Trennungslinien, wie Flüsse, Wiesen, Straßen u. s. w., gegeben sind; die beste Begrenzung wird durch Wege gebildet, die den Holztransport zu beiden Seiten des H. ermöglichen. Wo die H. in der Richtung des Hiebes aneinander stoßen, wird bei annähernder Normalität des Altersklassenverhältnisses (s. Altersklasse) meist eine solche Altersdifferenz der Bestände vorhanden sein, daß breite Trennungslinien zur Vermeidung der Sturmschäden u. dgl. nicht nötig sind; andernfalls hat der Forsteinrichter durch entsprechend eingelegte Loshiebe (s. d.) den Hauungen die nötige Beweglichkeit zu verschaffen. Eine allgemein geltende Größe eines H. läßt sich nicht bestimmen. Ein H. soll gewöhnlich aus zwei Abteilungen (s. d.), kann aber auch aus einer Abteilung bestehen und eine Fläche von 30 bis höchstens 60 ha umfassen. Dort, wo schwierige Bestandsverhältnisse es nicht gestatten, sofort die künftig bleibenden H. zu bilden, werden zunächst vorübergehende H. eingerichtet.

Hiebwaffen, solche Nahwaffen, welche zum Hieb (s. d. und Fechtkunst) gebraucht werden. Zu den H. gehören Streitäxte, die Hellebarde, der krumme Säbel und einige Schwertformen (die sog. Schlagschwerter, s. Schwert).

Hiefhorn, s. Hifthorn.

Hieflau, Dorf im Gerichtsbezirk Eisenerz der österr. Bezirkshauptmannschaft Leoben in Steiermark, am Ausgange des Gesäuses (s. d.) und an der Einmündung des Erzbaches in die Enns, in 517 m Höhe in schöner Gebirgsgegend, an den Linien Amstetten-Selzthal und H.-Eisenerz-Vordernberg (35 km) der Österr. Staatsbahnen, hat (1890) 1094, als Gemeinde 1314 E., eine großartige Hochofenanlage (3 Hochöfen) und einen großen Holzrechen, welcher 9550 cbm Holz faßt, beide der Alpinen Montangesellschaft gehörig. Oberhalb H. zweigt sich vom Erzbache das durch seine landschaftliche