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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kommissionsgeschäft - Kommodore
sowve viele ausländische Buchhändler haben hier!
einen Kommissionär, der in ihrem Auftrag,
Namen und für ihre Rechnung alle Geschäfte be-
sorgt, welche die ununterbrochene Geschäftsverbin-
dung mit den übrigen Handlungen herbeiführt. Ein
großer Teil der Verleger hält bei seinem Kommissio-
när in Leipzig ein Lager seiner Verlagsartikel und
beauftragt diesen, die bei ihm eingehenden Be-
stellungen für seine, des Verlegers, Rechnung aus-
zuführen (Auslieferungslager). Der Sortimenter
sendet seine Bestellungen auf einzelnen, die Firma
der betreffenden Verleger tragenden Verlangzetteln
nach Leipzig an seinen Kommissionär, der diese dann
an die Leipziger Verleger und an die Kommissionäre
der auswärtigen Verleger weiter befordert. Die ver-
langten Bücher werden nun, wenn sie in Leipzig auf
Lager sind, von hier aus an den Kommissionär des
Bestellers abgeliefert. Wenn die verlangten Bücher
nicht vorrätig sind, gehen die Verlangzettel an den
auswärtigen Verleger, der sie dann vom Zause aus
expediert und die Pakete an seinen Kommissionär
in Leipzig sendet, von dem sie wieder an den Kom-
missionär des Bestellers abgegeben werden. Diesen
Gang zwischen Absender, Kommissionär und Em-
pfänger nehmen alle Zuschriften, Rechnungspapiere,
Pakete und überhaupt alle zur Ausführung kom-
menden Aufträge und zwar hauptsächlich durch Ver-
mittelung der von dem "Verein der Buchhändler zu
Leipzig" unterhaltenen "Bestellanstalt für buchhänd-
lerifche Geschäftspapiere" (s. Buchhandel, Bd. 3,
S. 672 a). Auch die Ausgabe fast aller neuen litterar.
Erscheinungen erfolgt in Leipzig durch Vermittelung
der Kommissionäre, die diese sowie alle andern
Eingänge vereinigt an ihre Kommittenten weiter
befördern. Der Sortimenter sendet auch zumeist
die franko Leipzig abzuliefernden Remittenden
(s. d.) an seinen Kommissionär, der die Pakete an
die einzelnen Verleger oder deren Kommissionäre
verteilt. Der Kommissionär besorgt außerdem für
Rechnung seiner Kommittenten die Zahlung für
unter Nachnahme erpedierte Varpakete sowie meist
die Abrechnung zur Leipziger Buchhändlermesse
(s. d.). Die Erleichterungen im Postverkehr haben
indes in neuester Zeit auch den direkten Verkehr
Mischen Verleger und Sortimenter ohne Vermitte-
lung des Kommissionärs wesentlich verstärkt. Viele
Bestellungen gehen direkt an den Verleger und wer-
den von diesem mittels Postpaket- oder Kreuzband-
sendungen ausgeführt, gleichwie Zahlungen direkt
durch Postanweisungen erfolgen.
Im 1.1894 besorgten in Leipzig 156 Kommissio-
näre die Geschäfte für 7380 Kommittenten; für die
andern Kommissionsplätze waren die betreffenden
Zahlen: Stuttgart 15:448, Berlin 43:392, Wien
41:594, Budapest 16:183, Prag 12:139, Zürich
6:95. - Vgl. Buchhändlerische Verkehrsordnung
<Lpz. 1891). ^
Der K. im Auslande beruht im allgemeinen auf
andern Einrichtungen, indem der Kommissionär die
bestellten Bücher für feine Rechnung besorgt und
gegen Aufschlag einer Proviston an seinen Kom-
mittenten liefert. - über K. im Sinne von Kom-
missionsverlag s. Verlagsbuchhandel.
Kommissionsgeschäft, s. Kommission.
Kommifsionsgut, s. Konditionsgut.
Kommissionshandel, der gewerbsmäßige Be-
trieb von Handelsgeschäften durch einen Kommis-
sionär (s. Kommission). Er steht im Gegensatz zu
dem Propre- oder Eigenhandel (s. d.) und ist ein
wirtschaftlich wichtiger, unentbehrlicher und bei ge-
treuer Ausführung segensreicher Teil des Handels.
Die Kenntnisse des Kommissionärs und seine Er-
fahrungen in dem betreffenden Geschäftszweige und
an dem betreffenden Platze sichern dem Kommit-
tenten dieselben Vorteile wie die Kenntnisse und
Erfahrungen eines redlichen Maklers. Darüber
hinaus setzt aber der Kommissionär seinen persön-
lichen Kredit ein für einen dem dritten Kontrahen-
ten nicht oder nicht als kreditwürdig bekannten
Kommittentcn, und der Kommissionär übernimmt
die Realisierung des Geschäfts.
Leider haben Veruntreuungen und betrügerische
Hantierungen von in weiten Kreisen als zuverlässig
angesehenen Kommissionären an großen deutschen
Börsenplätzen zumal unerfahrenen Kommittenten
in den letzten Jahren große Verluste gebracht. Die
Börsenenquete (s. d.) hat sich mit der Untersuchung
dieser Verhältnisse beschäftigt, und die Enquetekom-
mission hat Vorschläge zu neuen gesetzlichen und
reglementarischen Vorschriften gemacht. Über den '
überseeischen K. s. Konsignation.
Litteratur. Grünhut, Das Recht des K.(Wien
1879); Lepa, Die Lehre vom Selbsteintritt des
Kommissionärs in Einkaufs- und Verkaufsaufträge
(Stuttg. 1883); Munk, Mißbräuche an den Börsen
(Berl. 1892).
Kommissionsrat, Titularratstitel ähnlich dem
des Kommerzienrats (s. d.), wird um das Gemein-
wesen verdienten Geschäftsleuten der verschieden-
artigsten Stellungen verliehen, bleibt aber trotz
Rangesglcichheit in socialer Beziehung hinter dem
Kommerzienratstitel zurück.
Kommissionsrimeffe, s. Kommissionstratte.
Kommifsionstratte oder Kommissions-
wechsel, zunächst die Tratte für fremde Rechnung
(s. Trassieren); sie wird im Wechsel durch die
Deckungsklausel "und stellen solche auf Rechnung
des Herrn ^. 5f." (Anfangsbuchstaben des Namens
oder der Firma des Auftraggebers) kenntlich ge-
macht. Sodann bezeichnet K. die Rimesse für fremde
Rechnung (Kommissionsrimesse), z.V. wenn
^ dem 0 schuldet und ihm durch seinen Bankier K
Wechsel (Rimessen) zuschicken läßt; das Kommis-
sionsverhältnis wird hier in der Valutaquittnng:
"Wert in Rechnung ^. A> ausgedrückt. K. heißt
auch der mit Vollgiro zum Inkasso gegebene Weck-
sel. In letzterm Sinne werden in den Allgemeinen
Bestimmungen über den Geschäftsverkehr mit der
Neichsbank die ihr mit Giro zum Inkasso gegen Pro-
vision gegebenen Wechsel Kommissionswechsel
genannt.
Kommissionsverlag, s. Verlagsbuchhandel.
Kommissionswechsel, s. Kommissionstratte.
Kommifforifcher Vertrag, s. OommiFZoi-ia
lex. ftuchhandel.
Kommittent, s. Kommission und Kommissions-
Kommittieren (lat), beauftragen, bevollmäch-
tigen; KommitNv, Vollmachtsbrief, fchriftliche
Vollmacht. ^s. ^oininoäatuin.
Kommodant, Kommodät, Kommodatär,
Kommode (frz.), bequom, gemächlich; als Sub-
stantiv: Name eines Möbels (Lade mit Schub-
kasten); Kommodität, Bequemlichkeit, auch
euphemistisch (frz. cominoäitk) für Abort.
Kommodore (engl., spr. -dohr, vom ital. coinaii-
äliwrs, d. h. Befehlshaber), in der deutfchen Ma-
rine der Kapitän zur See, der ein Geschwader be-
fehligt und für die Dauer diefes Dienstes den
llrtikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.