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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Naso - Nassau (Herzogtum)
nach der hebr. Sage Simson. Noch in der Zeit Jesu
kamen häufig Nasirä'atsgelübde vor. Die N. auf Zeit
muß'ten nach Ablauf derselben sich durch verschiedene
Opfer beim Tempel von ihrem Gelübde lösen.
Naso, Beiname des Dichters Ovidius (s. d.).
Nasoräer, Sekte, s. Mandäer.
Nasr eddin, s. Nähir ed-din.
Nassau, ehemals souveränes und zum Deutschen
Bunde gehöriges Herzogtum, das infolge des Deut-
schen Krieges von 1866 Preußen einverleibt wurde,
umfaßte 4708 ykin und zählte (1865) 465 636 E.,
darunter 242657 Protestanten, 215494 Katholiken
und 6995 Juden.
Die Gegend des heutigen N. war in der german.
Vorzeit von Alamannen besetzt, die dann den Fran-
ken unterlagen, worauf das Gebiet zu dem Fränki-
schen und nach der Teilung desselben zum Deut-
schen Reiche gehörte. Um 1100 erbauten die Grafen
von Laurenburg die Burg N., nach der ihre Nach-
kommen sich seit 1160 nannten. Die beiden Söhne
des Grafen Heinrich II. des Reichen (gest. um 1247)
teilten 1255 die Lande in der Weise, daß der ältere,
Walram II., die Besitzungen südlich derLahn, Idstein,
Wiesbaden, Sonnenberg, Weilburg, der jüngere,
Otto, den nördl. Teil, Dillenburg, Veilstein und
Siegen erhielt, während Schloß N. und einige an-
dere Besitzungen und Rechte gemeinsam blieben.
Walram II. stiftete die Walramische Linie, die
bis 1866 in N. regierte und 1890 in Luxemburg
nachfolgte, Otto dieOttonifche, die in den Prinzen
von Oranien den Thron der Niederlande erhielt.
Walrams II. Sohn war der deutsche König Adolf.
Unter dessen Enkeln Adolf und Johann (feit 1366
Fürst) teilte sich 1355 die Walramische Linie von
neuem in die Linien Nassau-Idstein (erloschen 1605)
und Nassau-Weilburg, von der sich für die Zeit von
1442 bis 1574 die Nebenlinie Nassau - Saarbrücken
(alte) abzweigte. 1605 vereinigte Ludwig von Nassau-
Weilburg wieder sämtliche Walramische Besitzungen.
Unter dessen Söhnen erfolgte eine neue Teilung
(1629,1632 und 1651) in die Linien: Nassau-Saar-
brücken (neue), die nach abermaligen Spaltungen
als Linie Nassau - Usingen bis 1816 fortblühte,
Nassau-Idstein (erloschen 1721) und Nassau-Weil-
burg, welche die Walramische Linie bis 1866 fort-
setzte. Bei dem Reichsdeputationshauptschluß (1803)
wurden Usingen und Weilburg für die Verluste auf
dem linken Rheinufer durch beträchtliche geistliche
Gebiete rechts vom Rhein entschädigt. Der rasche
Beitritt zum Rheinbunde brachte 1806 dem Fürsten
Friedrich August von Nassau-Usingen den Herzogs-
titel, die Souveränität und eine neue Territorial-
vergrößerung von 1700 hkin mit 84500 E. Gleich-
zeitig wurden, nachdem auch Weilburg unter Fürst
Friedrich Wilhelm gegen eine Gebietserweiterung
dem Rheinbund beigetreten war, sämtliche Besitzun-
gen der Walramischen Linie für ein unteilbares
Herzogtum erklärt und bald darauf (1809) für die
wichtigsten Landesangelegenheiten eine gemeinsame
Regierung eingesetzt. Durch den Wiener Kongreß
wurde 1815 das Gebiet des Herzogtums N. mit
Einschluß der Besitzungen der Ottonischen Linie
(Dillenburg, Hadamar, Dietz) festgestellt, wozu 1816
noch die niedere Grafschaft Katzenellnbogen kam.
Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg
starb 8. Jan. 1816; ihm folgte sein Sohn Wilhelm,
der nach dem 24. März 1816 erfolgten Tode des
Herzogs Friedrich August von Nassau-Usingen die
gesamten Besitzungen der Walramischen Linie ver-
einigte und alleiniger Regent und Herzog von N.
wurde. Schon 1814 hatten Friedrich Wilhelm und
Friedrich August dem Lande eine Verfassung ge-
geben, die jedoch erst 1818 in Wirksamkeit trat. In
der Zwischenzeit erließ die Regierung, an der Spitze
Minister von Marschall und Präsident Ibell, selb'
ständig Verordnungen mit Gesetzeskraft über die
Organisation der Verwaltung, das Steuerwesen,
die Trennung der Domünenkasse von der Staats-
kasse u. s. w., wodurch große und anhaltende Un-
zufriedenheit entstand, die sich in Lönings Attentat
gegen Ibell äußerte (1. Juli 1819). Dem Zollverein
trat N. erst 1835 nach längerm Sträuben bei. Nach-
dem Herzog Wilhelm 20. Aug. 1839 gestorben war,
folgte ihm sein Sohn Adolf (s. d.), unter dem die
Verwaltung des Landes immer mehr verfiel. Erst
die Bewegung von 1848 änderte rasch die Lage der
Dinge. Der Herzog beschwichtigte 4. März durch
zustimmende Erklärung die erste Gärung und berief
den liberalen Abgeordneten Hergenhahn an die Spitze
des Ministeriums. Ein neues Wahlgesetz kam zu
stände mit Einkammersystem, indirekter Wahl und
allgemeinem Stimmrecht. Die Herrenkammer dankte
freiwillig ab. Im Juni 1849 wurde Hergenhahn
durch Wintzingerode ersetzt, unter dem der Beitritt
N.s zum Dreikönigsbündnis erfolgte (29. Juni
1850). Im Nov. 1851 erließ die Regierung, die
sich von dem preuß. Unionsprojekt losgesagt hatte,
unter Aufhebung der Verfassung ein neues Wahl-
gesetz, und im Febr. 1852 trat Prinz August
von Wittgenstein als Staatsminister an die Spitze
der Verwaltung. Der neue, aus zwei Kammern be-
stehende Landtag hatte, da sich die Liberalen großen-
teils der Wahl enthielten, fast nur Klerikale und
Gouvernementale zu Mitgliedern, die mit Aus-
nahme der Ablösungsgesetze alle seit 1848 geschaf-
fenen Einrichtungen und Gesetze teils abschafften,
teils nach Wunsch der Regierung revidierten.
Auch von dem sog. Oberrheinischen Kirchenkon-
flikt zwischen den Regierungen und den kath. Bi-
schöfen des südwestl. Deutschlands (s. Baden, Bd. 2,
S. 266 d) wurde N. berührt. Die Regierung schloß
unter lebhaftem Widerfpruch der Volksvertretung
zur Beseitigung dieses Konflikts mit dem kath.
Bischof in Limburg einen Vergleich ab.
Bis 1866 fanden vielfache Kämpfe zwischen der
Regierung und den seit 1863 entschieden liberalen
Kammern statt, was zweimal zur Auflösung der
Kammern führte. Trotzdem behielt die liberale Mehr-
heit stets die Oberhand. Bei Ausbruch des preuß.-
österr. Konflikts trat der Herzog auf die Seite Öster-
reichs , verfügte 4. Mai 1866 die Mobilmachung
und stimmte 14. Juni für den gegen Preußen ge-
richteten Bundesbeschluh, während die Kammern
die Mittel zur Kriegführung wiederholt verweiger-
ten. An einer Schlacht nahm die nassauische Bri-
gade nicht teil. Am 15. Juli entfloh der Herzog.
Am Abend des 18. Juli wurde Wiesbaden, am
19. Biebrich durch preuß. Truppen besetzt. Bald
darauf übernahm ein preuß. Landrat als Civil-
kommissar die vorläufige Verwaltung des eroberten
Landes. Es erfolgte die Auflösung der bisherigen
(Zentralbehörden und 8. Okt. 1866 zu Wiesbaden die
Publikation des königl. Patents vom 3. Okt., wo-
durch das nassauische Land dem Königreich Preußen
einverleibt wurde. N. nebst einigen angrenzenden
Gebietsteilen (Frankfurt, Homburg u. s. w.) bildet
seitdem den Reg.-Bez. Wiesbaden der preuh. Pro-
vinz Hessen-Nassau (s. d.).