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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schweiz (Neuere Geschichte)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Schweiz (Neuere Geschichte)'

ausgearbeitete Einheitsverfassung ein. Die Kantone verloren ihre Souveränität gänzlich und sanken zu bloßen Wahl- und Verwaltungsbezirken herab. Die Centralregierung bestand aus einer Gesetzgebenden Versammlung (Senat und Großer Rat), einer Exekutive von 5 Direktoren und einem Gerichtshof. Alle Ständeunterschiede und Feudalrechte wurden abgeschafft; Gewissens- und Religionsfreiheit, Preßfreiheit und Petitionsrecht als Grundrechte gesichert. Genf, Mülhausen, Biel, das Bistum Basel, wie schon früher Veltlin, wurden von der S. losgerissen und mit Frankreich vereinigt.

Vor und während Berns Kampf hatten die Unterthanen aller Kantone die Gelegenheit benutzt, sich frei zu erklären oder Freiheitserklärungen zu erzwingen, und nach dem Falle Berns nahmen fast alle Kantone die neue helvet. Konstitution an. Nur die Urkantone widersetzten sich anfangs und kämpften (besonders Schwyz, unter Aloys Reding, und Nidwalden) an der Schindellegi und bei Rothenthurm gegen die Franzosen, mußten sich aber schließlich doch in die neuen Verhältnisse fügen. Die empfindliche Abhängigkeit der neuen Regierung, der Verlust der kantonalen Selbstherrlichkeit, die ungewohnten Abgaben, die kostspielige Unterhaltung zahlreicher Beamten, der neue teurere Rechtsgang: das alles wirkte zusammen, um die neue Konstitution trotz mancher Vorzüge keine Wurzel im Volke fassen zu lassen. Von vielen wurden daher 1799 die verbündeten Österreicher und Russen, die im zweiten Koalitionskrieg den vorigen Zustand herzustellen versprachen, freudig empfangen. Nachdem die S. fast ein Jahr lang der Kampfplatz fremder Heere gewesen, erhielten die Franzosen wieder das Übergewicht und stellten die Helvetische Republik her. Aber die Regierung war in sich entzweit und ohne andere Stütze als die der Franzosen. Ein erbitterter Kampf der Parteien entbrannte; bald siegten die Centralisten (die Anhänger der Einheitsrepublik), bald die Föderalisten (die Anhänger der alten Kantonalsouveränität), bis im Herbst 1802, als die franz. Truppen die S. verließen, fast in allen Kantonen der Aufstand gegen die helvet. Regierung in Bern ausbrach. Diese wurde vom Landsturm nach Lausanne vertrieben, und Reding, das Haupt der Föderalisten in der innern S., berief zum 27. Sept. 1802 eine allgemeine Tagsatzung nach Schwyz, um einen neuen Bund zu beraten. Da aber gebot Bonaparte durch den General Rapp die Herstellung aller Dinge in den vorigen Stand und die Abordnung von Bevollmächtigten («Helvetische Consulta») aus allen Kantonen nach Paris, um mit diesen den Plan zu einer neuen Verfassung auszuarbeiten. Als sich die Urkantone nicht fügen wollten, ließ er 12000 Mann in die S. einrücken und eine allgemeine Entwaffnung vornehmen. Die Abgeordneten versammelten sich im Dezember in Paris. Nach längern Beratungen, welche die demütigende Abhängigkeit von Bonaparte offenbarten, ließ dieser 19. Febr. 1803 die sog. Mediationsakte ausfertigen, wodurch das Kantonalsystem hergestellt wurde. Zu den alten 13 Kantonen kamen 6 neue, nämlich die vorher zugewandten Orte St. Gallen, Graubünden (doch ohne Veltlin, das bei Italien blieb), und die ehemaligen Unterthanenlande Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt. Wallis wurde eine eigene Republik, aber später (1810) mit dem franz. Reich verbunden. Neuenburg (s. d.), seit 1707 mit Preußen verbunden, wurde 1807 dem Fürsten ↔ Berthier als franz. Lehen zuteil. An der Spitze des Schweizerbundes stand eine nach Instruktionen stimmende Tagsatzung aller Kantone; die sechs größern Kantone hatten je zwei Stimmen, die übrigen je eine. Der Tagsatzung präsidierte ein Landammann der S., der die Vertretung nach außen und die Aufsicht im Innern erhielt. Sechs der alten Kantone: Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern, waren abwechselnd zu Direktorialkantonen bestimmt. In den demokratischen Kantonen wurden die Landesgemeinden hergestellt, in den andern die Großen und Kleinen Räte. Das Wahlrecht wurde durch einen Census und indirekte Wahlen eingeschränkt. Manche Freiheit von 1798 schwand. Die S. genoß nun, trotz vielfacher Reibungen zwischen den Anhängern der alten und der neuen Ordnung, eines zehnjährigen innern und äußern Friedens, der für die Blüte des Kulturlebens äußerst förderlich war. Drückend waren aber die von Napoleon I. gestellten Forderungen zur Vollzähligmachung der Zahl von 12-16000 Schweizern in seinem Solde und die lästige Kontinentalsperre, die eine mehrjährige Besetzung Tessins zur Folge hatte.

Am 21. Dez. 1813 erfolgte der Einmarsch der Verbündeten in die S., die nur ungenügende Maßregeln zur Wahrung der Neutralität getroffen hatte. Sofort benutzten viele Mitglieder der alten Regierungen die Wandlung, um sich wieder in den Besitz ihrer Vorrechte zu setzen. In Bern und andern ehemals aristokratischen Städten wurde die Mediationsregierung gestürzt und die alte von vor 1798 wieder eingeführt. Bern forderte Aargau und Waadt, die kleinern Kantone begehrten ihre Unterthanenlande zurück. Allein diese widerstanden, und die Gesandten von zehn Ständen trafen 29. Dez. 1813 eine vorläufige Abrede, wonach zwar die Mediationsverfassung abgeschafft und der alte Bundesverband unter dem Vorort Zürich hergestellt, aber die Unterthanenverhältnisse aufgehoben blieben und der Bestand der 19 Kantone gewährleistet werden sollte. Dieser Beschluß, der bis zum 9. Jan. 1814 die Ratifikation von 15 Ständen erhielt, bewahrte die S. vor völliger Auflösung. Die verbündeten Mächte entschlossen sich, denselben als Grundlage der schweiz. Verhältnisse anzuerkennen und nach der ersten Besiegung Frankreichs der S. die verlorenen Teile Genf, Wallis, Neuenburg und das Bistum Basel wieder einzuverleiben. Nur Österreich behielt das Veltlin für sich. Inzwischen verfloß ein Jahr unter Zwistigkeiten, Revolutionen und Gegenrevolutionen. Der Wiener Kongreß erklärte sich für Beseitigung der Unterthanenländer (Mai 1815), entschädigte Bern mit dem Bistum Basel und die Urkantone mit Geld von den neuen Kantonen. Da sich die Schweizer 1815 dazu verstanden, gegen Frankreich zu ziehen, so erhielten sie dafür Entschädigung aus den Kontributionsgeldern, einige kleine Gebietserweiterungen und 20. Nov. 1815 von den Großmächten die Zusicherung der Anerkennung immerwährender Neutralität.

Auf den Grundlagen der Vereinigung vom Dez. 1813 kam in der vom April 1814 bis Aug. 1815 außerordentlich versammelten («langen») Tagsatzung die 7. Aug. 1815 angenommene Bundesurkunde («Bundesvertrag») zu stande, die den 22 Kantonen ihre Verfassungen und ihr Gebiet gewährleistete und Zürich, Bern und Luzern als abwechselnde Vororte bezeichnete. Die S. wurde ein lockerer Staatenbund; der Bestand der Klöster wurde un-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 734.