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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Waldfischbach - Waldhühner

zwischen den in Reihen eingesetzten kleinen Holzpflanzen meist Sommergetreide und das erst im zweiten Jahre nach der Aussaat Frucht tragende Staudenkorn ausgesät. Manchmal findet nach der letzten Getreideernte noch Grasnutzung statt. Vorteile dieses W. sind in waldbaulicher Beziehung leichte Aufforstung infolge der gründlichen Bodenlockerung, wiederholte Zerstörung des Unkrautwuchses, verminderte Gefahr der Austrocknung des tief gelockerten Bodens, Beseitigung des den Nadelholzkulturen oft so nachteilig werdenden Fraßes des großen braunen Rüsselkäfers, in finanzieller Beziehung die Erträge der landwirtschaftlichen Nebennutzungen, die den Aufwand für die Waldkultur nicht bloß ersetzen, sondern oft nicht unerheblich übersteigen. Allerdings tritt später nicht selten ein Nachlassen des anfänglich sehr günstigen Wachstums der so begründeten Bestände ein, auch ist die Gefahr einer Erschöpfung der Bodenkraft nicht ganz ausgeschlossen. Ziemlich ausgebreitet ist dieser W. im Großherzogtum Hessen zwischen Main, Rhein und Neckar (bei Darmstadt und in der Oberförsterei Viernheim) sowie in Böhmen (Pisek). (Vgl. Bericht über die XV. Versammlung deutscher Forstwirte zu Darmstadt 1886.) Die erwähnten Vorteile bietet nur in sehr beschränkter Weise ein einfaches Verfahren des W., bei dem die Kahlschläge ohne tiefgehende Bodenlockerung gleichzeitig mit der durch Saat oder Pflanzung erfolgenden Bestandsgründung nur einmal mit Sommergetreide oder Staudenkorn angesät werden.

Waldfischbach, Dorf in der bayr. Pfalz, s. Bd. 17.

Waldfläche, die mit Wald bedeckten Bodenflächen. Ganz genaue statist. Angaben über die W. giebt es überhaupt nicht, da die innerhalb des Waldes vorhandenen unproduktiven Flächen (Felsen, Gewässer, Lawinenzüge), ebenso Wege, Steinbrüche, Lagerplätze u. s. w. nicht immer genügend ausgeschieden sind. Im großen ganzen kann man etwa 3-5 Proz. der W. als Nichtholzboden rechnen.

Die W. im Deutschen Reiche im J. 1893:

Staaten Waldfläche in Hektar In Proz. der Gesamtfläche

Preußen 8192505 23,5

Bayern 2508088 33,1

Sachsen 387729 26,0

Württemberg 599853 30,8

Baden 566159 37,5

Hessen 240706 31,3

Mecklenburg-Schwerin 233681 17,8

Sachsen-Weimar 92567 25,6

Mecklenburg-Strelitz 61010 20,8

Oldenburg 67852 10,6

Braunschweig 108648 29,9

Sachsen-Meiningen 103497 41,9

Sachsen-Altenburg 36106 27,3

Sachsen-Coburg-Gotha 58739 30,0

Anhalt 57015 24,8

Schwarzburg-Sondershausen 26354 30,6

Schwarzburg-Rudolstadt 41626 44,1

Waldeck 42992 38,3

Reuß älterer Linie 11414 36,1

Reuß jüngerer Linie 31132 37,7

Schaumburg-Lippe 7102 20,9

Lippe 32978 27,2

Lübeck 4008 13,4

Bremen 352 1,4

Hamburg 1716 4,2

Elsaß-Lothringen 442998 30,5

^[Additionslinie]

Deutsches Reich 13956827 25,8

In der Österreichisch-Ungarischen Monarchie beträgt (1892) die W. 18961005 ha, also 30,47 Proz. der Gesamtfläche, in der Schweiz (1894) 836334 ha (20,2 Proz.), in Frankreich (1395) 8397131 ha, also 16 Proz. der Gesamtfläche.

Vollständig unsicher sind die Angaben über die Bewaldung der meisten übrigen europ. Länder. Man nimmt an, daß ungefähr von der Gesamtfläche bewaldet sind in Italien 18, Spanien 17, Portugal 10, Türkei 22, Griechenland 16, Rumänien 12, Serbien 20, Bosnien 45, Großbritannien 3, Dänemark 5, Niederlande 8, Belgien 13, Norwegen 24, Schweden 39, Rußland 35 Proz.

Waldflachs, Pflanzengattung, s. Linaria.

Waldformation, soviel wie Wealdenformation.

Waldfrevel, s. Forstfrevel.

Waldgeier, s. Bussard.

Waldgenossenschaften, Verbände, die den Zweck haben, für einen stark zersplitterten Waldbesitz durch gemeinschaftliche Maßregeln und Einrichtungen eine angemessene Bewirtschaftung und wirksamen Forstschutz zu beschaffen. Nach dem preuß. Gesetz vom 6. Juli 1875 kann eine solche Genossenschaft gebildet werden, wenn eine nach dem Katastralreinertrag zu berechnende Mehrheit der Beteiligten sich dafür ausspricht. Die Genossenschaft besitzt jurist. Persönlichkeit, und ihre Auflösung sowie jede Naturalteilung des Genossenschaftswaldes kann nur in gleicher Weise, wie dic Gründung, durch einen Mehrheitsbeschluß erfolgen. (S. Schutzwald und Forstpolizei.)

Waldgötter, s. Pan, Faunus, Satyrn, Silvanus, Waldkult.

Waldgräsereiberechtigung, Waldgrundgerechtigkeiten, s. Forstberechtigungen (Bd. 17).

Waldhaus, Kuranstalt, s. Flims.

Waldhausen, Konrad von, der erste Vorläufer der hussitischen Bewegung (s. Huß und Hussiten), geboren zu Waldhausen in Oberösterreich, wirkte zuerst als Prediger und Lehrer in Österreich, wurde 1360 Pfarrer in Leitmeritz, 1364 erster Pfarrer in Prag und starb hier 8. Dez. 1369. Er verlangte vor allem eine Reformation der sittlichen Ordnung und Disciplin. - Vgl. Menzik, K. Waldhäuser (Prag 1884).

Waldheher, soviel wie Eichelheher, s. Heher.

Waldheim, Stadt in der Amtshauptmannschaft Döbeln der sächs. Kreishauptmannschaft Leipzig, an der Zschopau, der Linie Chemnitz-Riesa und den Nebenlinien Penig-W. (41,4 km) und W.-Kriebethal (3 km) der Sächs. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Chemnitz), hat (1895) 9936 E., darunter 385 Katholiken, Postamt erster Klasse mit Zweigstelle, Telegraph, Reiterdenkmal Kaiser Wilhelms I. (1897), Zuchthaus für Männer und Frauen (1877 Insassen); Fabrikation von Cigarren, Möbeln, Tuch, Bettzeug, Filz, Schuhwaren, Strumpfwaren und Trikotagen, Serpentinstein- und Blechspielwaren, Holzschnitzerei, Stuhlbauerei und lebhaften Getreidehandel. In der Nähe das alte Schloß Kriebstein (s. Tafel: Burgen I, Fig. 4).

Waldhirse, s. Milium.

Waldhorn, s. Horn (Musikinstrument).

Waldhufen, s. Dorfsystem.

Waldhühner (Tetraoninae), Unterfamilie der Rauchfußhühner (s. d.), deren Nasengrube mit kleinen Federn ausgefüllt ist und die kräftige, nicht sehr hohe, in verschiedenem Umfange befiederte, aber stets sporenlose Läufe haben. Sie bewohnen in 3 (nach Ansicht mancher Forscher in 10) Gattungen und einigen 20 Arten die nördlichen gemäßigten und kalten Gegenden bis hoch zum Pol hinauf. Zu den W. gehören der Auerhahn, das Birkhuhn, das