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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Zeichenschutz - Zeichnung

dekorierung sowie für Tapetenfabrikation auszubilden, und die ebenfalls mehrjährigen Kurs bei vollem Tagesunterricht haben. In dritter Linie stehen die gewerblichen Fachzeichenschulen, welche nur mit Sonntags- und Abendunterricht außer Freihand-, geometrischem und Projektionszeichnen hauptsächlich Fachzeichnen für einzelne Gewerbe betreiben. Die unterste Stufe bilden die gewerblichen Z., welche Gewerbtreibende hauptsächlich im Freihandzeichnen fördern sollen. Schulen der ersten beiden Gruppen existieren in den meisten größern deutschen und auch in allen großen außerdeutschen Staaten; sehr häufig sind die Schulen der dritten und insbesondere die der vierten Gruppe, sie finden sich sogar in kleinen Städten und in großem Dorfgemeinden.

Zeichenschutz, soviel wie Markenschutz (s. d.).

Zeichensprache, jede Art der Mitteilung, welche nicht mittels der Lautsprache, d. h. durch Töne vor sich geht, die "Sprache ohne Worte"; sonach gehören hierher alle natürlichen und theatralischen, rhetorischen u. s. w. Gesten, Gebärden, Mienenspiel, Lachen, Weinen, Zeichen des Beifalls, der Ehrerbietung, der Verachtung, der Liebe (Kuß); Signale, z. B. durch Anklopfen, Glocken u. dgl., Pfeifsprache auf Gomera, Trommelsprache in Kamerun, Schüsse, Flaggensprache, dann Blumen-, Bilder-, Briefmarken-, Fächer-, Handschuhsprache u. s. w. Im speciellen Sinne versteht man unter Z. die Gebärdensprache (s. Gebärden) und Fingersprache (s. d. und Taubstummenunterricht). Die Z. findet sich bei fast allen Völkern und ist besonders bei den Neapolitanern und den nordamerik. Indianern ausgebildet. Schon Beda Venerabilis schrieb ein besonderes Werk über die Z. ("De loquela per gestum digitorum"). - Vgl. ferner Andrea de Jorio, La mimica degli antichi investigata nel gestire napolitano (Neap. 1832); Garrick Mallery, Sign language among North American Indians, compared with that among other peoples and deafmutes (Washingt. 1881); ders., Picture-writng of the American Indians (ebd. 1893); Kleinpaul, Sprache ohne Worte. Idee einer allgemeinen Wissenschaft der Sprache (Lpz. 1888).

Zeichentelegraphen, s. Optische Telegraphen.

Zeichentinte (Wäschezeichentinte), s. Tinte.

Zeichentisch, s. Zeichengeräte; Z. zum Mikroskopieren, s. Mikroskop (Bd. 17) und die dazugehörige Taf. II, Fig. 7.

Zeichenutensilien, soviel wie Zeichengeräte (s. d.)

Zeichnen, Zeichenkunst, die Kunst, durch Striche mittels eines spitzen Instruments auf einer Fläche einen Gegenstand der Wirklichkeit oder der Einbildung anschaulich zur Darstellung zu bringen.

I. Das künstlerische Z. stellt einen Gegenstand meist perspektivisch dar (s. Perspektive) und zwar durch einfache Wiedergabe seiner Umrißlinien (Konturzeichnung), oder durch Andeutung seiner verschiedenen Abteilungen und Nebenformen mittels einfacher Linien, oder durch Andeutung von Licht und Schatten mittels der Schraffierung, endlich durch Darstellung der den Körper bildenden Flächen durch breite Strichlagen, ohne Angabe der Umrißlinien. Im letztern Fall nähert sich die Zeichnung der Malerei. Unter Tuschzeichnung versteht man ein Mittelglied zwischen diesen beiden, nämlich das Ausmalen der Umrißzeichnung an Stelle des Schraffierens zunächst mit einem Ton (Tusche, Sepia, Bister, Neutraltinte, Karmin), später mit mehrern, endlich mit einer der Wahrheit sich nähernden Farbenskala (Illuminieren).

Das Z. kann geschehen mit der Feder, mit dem Stift (Silberstift, Bleistift, Graphitstift, Rötel, Kreide, Kohle, Farbenstift, Pastellstift) oder, wie es die Japaner vorzugsweise thun, mit spitzem Pinsel. Je nach der Ausführung der Zeichnungen unterscheidet man: Skizzen (s. d.), sorgsam ausgearbeitete Zeichnungen mit Andeutungen aller Einzelheiten, Studien (s. Studium, Studienkopf), Akte (s. d. und Gliedermann), Kartons (s. d.), Pausen (s. d.).

II. Das technische Z. dient zur Darstellung technischer Gegenstände, die nach der betreffenden Zeichnung ausgeführt werden sollen. Da aus einer technischen Zeichnung die Maße bequem zu entnehmen sein müssen, werden diese Zeichnungen nicht in Perspektive, wie die meisten künstlerischen Zeichnungen, sondern in Parallelprojektion (s. Projektion) ausgeführt. Hierbei ergeben sich vielfach Scharen von geraden Linien, deren Gewinnung nach den rein geometr. Konstruktionsregeln zu umständlich ist, so daß man sich praktischer Hilfsmittel zu ihrer raschen Gewinnung bedient. Die Reißschiene (s. Zeichengeräte) liefert durch Verschieben an der linken Zeichenbrettkante lauter parallele Horizontallinien. Ein auf der Reißschiene längs einer Kathete verschobenes Dreieck (s. Dreiecke) dient mit der andern Kathete zur Erzeugung von beliebigen Vertikallinien. Anders als horizontal oder vertikal gerichtete Parallelen erzeugt man durch zwei aneinandergelegte Dreiecke, indem man das eine Dreieck mit einer Seite in der gewünschten Richtung einstellt und an der benachbarten Seite des andern Dreiecks verschiebt. Lote fällt man durch Verschieben der Hypotenuse des einen Dreiecks. Eine technische Zeichnung wird mit Bleistift angelegt und dann mit chines. Tusche nachgezogen. Nachdem die Bleistiftlinien mit einem Radiergummi entfernt sind, werden Querschnitte mit einer bestimmten, das Material bezeichnenden Farbe (z. B. blau für Schmiedeeisen, violett für Stahl, gelb für Messing u. s. w.) angelegt; oft werden auch Schatten getuscht. Eine fertige technische Zeichnung kann auf Pausleinwand (s. d.) oder Pauspapier (s. d.) durchgezeichnet werden, und diese so erhaltenen durchsichtigen Kopien lassen sich beliebig oft durch das Lichtpausverfahren (s. d.) vervielfältigen. (S. auch Bauzeichnung, Kroki, Terrainzeichnung.) - Vgl. Gründling und Hannemann, Theorie und Praxis der Zeichenkunst für Handwerker, Techniker und bildende Künstler (4. Aufl., Weim. 1883); Benkwitz, Die Darstellung der Bauzeichnung (Berl. 1889); A. zur Megede, Wie fertigt man technische Zeichnungen (4. Aufl., ebd. 1894); Klinger, Malerei und Zeichnung (2. Aufl., Lpz. 1895); Riedler, Das Maschinenzeichnen (Berl. 1897).

Zeichnen, das Verhalten des Wildes unmittelbar nach dem Schusse. - Z. heißt auch das Gebaren des Leithundes (s. d.), wenn er die Wildfährte findet. (S. Anziehen.)

Zeichnende Künste, diejenigen Künste, bei denen Zeichnungen von sichtbaren Formen die Grundlage bilden (s. Graphische Künste).

Zeichnung, kaufmännisch und juristisch: 1) Abgabe der Unterschrift des eigenen Namens des Zeichnenden oder seiner Firma, oder des Namens oder der Firma desjenigen, den er zu vertreten befugt ist. Der Zeichnende bekennt sich damit zu denjenigen Erklärungen, welche die Schrift als von ihm abgegeben wiedergiebt. Er muß dieselbe gegen sich gelten lassen, ohne mit dem Einwande gehört zu werden, er habe das Unterschriebene zuvor nicht ge-^[folgende Seite]