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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handwerkerfrage (Innungen)
weiten Kreisen üblichen Vereinigung mehrerer Gewerbe in einer Hand nicht vertragen.
Innungen. Den Innungszwang fordern die Handwerker, weil sie meinen, daß mit den fakultativen Innungen nichts zu erreichen sei. Selbst wenn man den freien Innungen weitere Vorrechte einräumen wollte, kämen sie doch nicht zur Blüte. Von den Gewerbekammern ist dieser Auffassung zugestimmt worden. Wenigstens ist auf dem Gewerbekammertage in Eisenach von 1893 eine Resolution angenommen worden, die darin gipfelt, daß eine durchgreifende Organisation des Kleingewerbes aus wirtschaftlichen und socialpolit. Rücksichten wünschenswert sei, und in der der heutigen Gesetzgebung ein Widerspruch vorgeworfen wird, indem sie freiwillige und partikuläre Innungen mit Aufgaben belaste, deren Erfüllung im Interesse des Gesamtgewerbes geboten sei. Den Zwang will man übrigens nicht nur gegenüber den Innungen, sondern auch auf die Innungsausschüsse und die Innungsverbände ausgedehnt wissen. Jene sollen eine Vereinigung sämtlicher Innungen einer Stadt, diese sollen Innungen eines und desselben Gewerbes in ganz Deutschland sein. Man will alle Innungen derselben Art in einen Centralpunkt zusammengefaßt haben,von wo aus dann die bindenden Vorschriften einheitlich für das Reich erlassen werden würden.
Sieht man sich danach um, was die Innungen im Laufe von 25 Jahren, seit sie durch die Novelle von 1871 zu neuem Leben erweckt und durch Privilegien begünstigt wurden, für eine Wirksamkeit entfaltet haben, so gewinnt man nicht den Eindruck,daß man vertrauensvoll der Zukunft entgegenblicken kann. Abgesehen davon, daß zur Zeit kaum mehr als 400000 Meister in Innungen organisiert sind, haben die bestehenden Vereinigungen durchaus nicht den Erwartungen entsprochen, die man berechtigt war, an sie zu stellen. Das Interesse, das die Innungen für Schul- und Bildungswesen zeigen, ist nur ein geringes, und die Ausgaben, die sie für diese und ähnliche Zwecke machen, halten sich in engen Grenzen, während die für Besoldung von Innungsbeamten, zur Anschaffung von Fahnen, für Jubiläumsfeierlichkeiten, für Deputationen u. dgl. m. verwandten Summen nicht gering zu sein pflegen. Oft sind die Mitglieder einer Innung nicht durch gemeinsame gewerbliche Interessen, sondern durch Begräbnis- und Krankenkassen, deren Vermögen auch aus älterer Zeit stammt, zusammengehalten. Die Privilegien aus §. 100e 1-3 und 100f 1-3 der Gewerbeordnung sind immer noch wenig Innungen zugesprochen worden, ein Beweis, wie selten sie sich durch Maßregeln auf dem Gebiete des Lehrlingswesens auszeichnen. Wie wenig der Innungsgedanke Fortschritte macht, erhellt am besten aus der Statistik deutscher Groß- und Mittelstädte. 1892 bestanden in 39 Städten 810 gewerbliche Innungen mit 67336 Mitgliedern, im J. 1893 in denselben Städten 809 Innungen mit 65784 Mitgliedern. Ende des J.1893 oder Anfang 1894 waren nur noch 805 Innungen mit 65983 Mitgliedern vorhanden. Bei einer Gesamtausgabe von 633753 M. zahlten im J. 1892 in 32 Städten die Innungen für Fachschulwesen 34013 M., im J. 1893: 52517 M., für sonstiges Schulwesen 7500 M., im J. 1893 5857 M. Es mag nicht in allen Fällen Interesselosigkeit, vielfach auch Mittellosigkeit Schuld daran sein, daß die Innungen so wenig leisten. An dem Urteil kann das wenig ändern, daß Korporationen, die, mit so viel Rechten ausgestattet, doch so geringe Lebenskraft erwiesen und den Verfall des Handwerks nicht aufgehalten haben, in Zukunft kaum größere Energie werden an den Tag legen können. Anfangs ließ sich hoffen, daß die Handwerker sich allmählich in die ihnen winkenden lohnenden Aufgaben hineinfinden würden, und man konnte, soweit das langsam zu gehen schien, sich damit trösten, daß eine gewisse Schwerfälligkeit rascherer Entwicklung im Wege stände. Aber schließlich sind die Gedanken, die die Novelle von 1881. ausgesprochen hat, nicht neu und müßten gerade jenen Handwerkerkreisen, die nicht müde werden, sich in die Vergangenheit zurückzuwünschen, besonders vertraut sein. Wenn daher nach mehr als einem Jahrzehnt die neuerliche Anregung nichts gefruchtet hat, so drängt sich die Überzeugung auf, daß die gewaltsame Beförderung der Vereinigung der Handwerker nicht das richtige Heilmittel zu ihrer Hebung sein kann.
Gegen die Verwirklichung der Zwangsorganisation spricht zunächst ihr schwerfälliger Zuschnitt; er hat in keinem andern Berufe ein Seitenstück. Sie wird ferner finanzielle Leistungen erfordern, die nicht ganz klein sein können und neben den sonstigen Lasten, die schon heute den Handwerkerstand drücken, doch wohl vielfach als Opfer empfunden werden würden. Wiederum macht sich dann der Eindruck geltend, daß es mit der Betriebsgrenze, bei der der Zwang beginnen soll, sein Mißliches hat. Ist es dem Belieben des Handwerkers anheimgestellt,ob er sich einer Innung anschließen will, so ist die Lösung des Problems von selbst gegeben. Unter der Herrschaft des Zwanges dagegen wird derjenige, der da glaubt, mit seinem Betriebe über die Grenzen des Handwerks hinausgewachsen zu sein, vom Beitritt nichts wissen wollen und Reklamationen bei Behörden veranlassen, die eine treffende Entscheidung nicht zu geben vermögen. Endlich kommt in Betracht, daß das Kleingewerbe örtlich sehr verstreut ist und nicht jedes Handwerk am Orte so viel Vertreter zählt, daß eine Innung mit Erfolg begründet werden kann.
In dieser Beziehung hat die oben erwähnte Enquete des Reichsamtes des Innern ganz überraschende Ergebnisse zu Tage gefördert. Rein rechnerisch müßte für 78 Handwerke in 156 Zählbezirken die Möglichkeit von 78 x 156 = 15288 Berufsinnungen vorliegen. Thatsächlich stellt sich jedoch die Möglichkeit bedeutend anders, und zwar schrumpft sie mehr oder weniger ein, je nachdem man nur die Meister, die Personal beschäftigen, oder alle Meister ohne Ausnahme zum Eintritt in die Innung verpflichten will. Beschränkt man den Zwang auf die Personal beschäftigenden Meister, so können Innungen gebildet werden:
mit 5 Mitgliedern 1391 mal in 62 Handwerken
" 10 " 751 " " 43 "
" 15 " 433 " " 37 "
" 20 " 298 " " 28 "
" 30 " 137 " " 19 "
Entschließt man sich dagegen, den Zwang auf alle Meister, auch die allein arbeitenden, auszudehnen, so können Innungen aufgestellt werden:
mit 10 Mitgliedern 1422 mal in 52 Handwerken
" 20 " 742 " " 43 "
" 30 " 456 " " 32 "
Immerhin würden auf diese Weise verschiedene Handwerke gar nicht innungsfähig sein. Für Drahtzieher, Glockengießer,
Façonschmiede, Parketttischler,