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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handwerkerfrage (Gewerbl. Unterricht und Lehrlingswesen. Genossenschaften)
ferenz nicht als die Willensmeinnng des gesamten
Handwerkerstandes angesehen werden dürften.
Gewerblicher Unterricht und Lehrlingswesen.
Erscheint es fraglich, ob mit Reformen anf den ^
bisher besprochenen Gebieten wirklich eine erhebliche z
Wendung znm Bessern in der Lage des deutschen !
Handwerks herbeigeführt werden kann, so ist dies !
zweifellos gegenüber dem gewerblichen Unterricht!
und dem Lehrlingswesen. Was das technische Unter- ^
richtswesen betrifft, ist Deutschland leider hinter ^
andern Ländern zurückgeblieben, und eine bessere !
Ausgestaltung der Fortbildungs - und Fachschulen
ist dringend notwendig. Insbesondere steht Prenßen
hinter den meisten deutschen Mittel- und Kleinstaa-
ten zurück. Der preuß. Etat hat jährlich nnr >
440000 M. Staatszuschuß für alle gewerblichen !
Fortbildungsschulen, und angeblich hindert die un- !
günstige Finanzlage des Staates die Anfwcndnng
größerer Mittel. Wirtlich befriedigend sind diese
Verhältnisse nur in Württemberg, Baden und Sach-
sen geregelt. Neuerdings ist vorgeschlagen worden,
daß die i^par- und Leihkassen einen Teil ihrer Über-
schüsse zur Unterstützung oder Neugründung von
Handwerkerschulen bestimmen sollen. In Hessen ge-
schieht das seit Jahren mit Erfolg, aber überall
dürften die auf diesem Wege zur Verfügung kom-
menden Summen doch nicht ausreichen, und daher
erscheint eine andere Idee, nämlich die jährlichen
Überschüsse der Patentgebührcn über die Kosten des
Patentamtes für das technifche Unterrichtswefen zu
verwenden, viel angemessener. Es liegt kein Grund
vor, die Patentgebühren zu einer allgemeinen
Steuerquelle zu machen, und empfiehlt fich sicherlich
mehr, diese Einnahmen zur Hebung des technifchen
Unterrichts Zu gebrauchen. Es handelt sich da um
eine Summe von etwa I//3 Mill. M. jährlich.
Überhaupt wäre es ganz gut, wenn das Reich sich
im Interesse des gesamten Gewerbestandes der
Sache annehmen wollte. Die Anregung, die im
März 1896 im Reichstage erging, die verbündeten
Regierungen zu erfuchen, in den Etat für 1897/98
50000 M. zu Unterstützung für Handwerkerschulen
im deutschen Reichsgebiete einzusetzen, verdient alle
Förderung. Denn daß, wenn dem Handwerk ernst-
lich geholfen werdensoll, es einer wesentlich andern
Gestaltung des gewerblichen Bildungswesens be-
darf, wird kaum jemand in Abrede stellen. Allem
voran steht hier die Förderung der Fachschule uud
der Lehrwerkstätte. Sie alleiu bieten Gewähr, daß
eine sachlich tadellose, modernen Anforderungen
entsprechende Bildung des jungen Handwerkers er-
reicht wird. Fabrik und Handwerk werden immer
weniger dazu geeignet. Die Errichtung derartiger
Anstalten aber vom Kleingewerbe oder der Innung
zu verlangen, ist völlig verkehrt. Vielmehr sind die
naturgemäßen Träger der Reform derStaat und die
Großindustrie, der die geschulten Kräfte so oft zu
gute kommen. Der Wege, auf denen diese Absicht
in Scene gesetzt werden kann, giebt es mehrere.
Man kann von tüchtigen Privatpersonen ins Leben
gerufene Anstalten unterstützen; man kann, wie dies
neuerdings in Baden mit Erfolg geschieht, einzel-
nen Meistern, die besonders geeignet erscheinen,
Lehrlinge zu unterweisen, Prämien in der Höhe des
früher üblichen Lehrgeldes gewähren; man kann
endlich Stipendien zum Besuch von Fachschulen an
mittellose talentvolle Handwerker verleihen.
Neben der technischen Fachbildung gilt es ferner,
die allgemeinen wirtfchaftlichen und kaufmännischen
Kenntnisse zu fördern. Es müssen insbesondere da,
wo die gewerblichen Fortbildungsschulen den Ersatz
für Fachschulen bilden sollen, in den Unterrichts-
plan nicht nur Zeichnen, Modellieren u. dgl., son-
dern anch Buchführung, Bruchrechnung, Lösen ein-
facher Zinsaufgaben, Stilübungen u. s. w. aufge-
nommen werden. Gerade in diefen Dingen er-
scheinen die Handwerker noch recht ungebildet, und
nicht wenige gehen unter, weil sie nicht zu rechnen
verstehen, d. h. weil sie unfähig sind, einen zuver-
lässigen Überschlag der Herstellungskosten ihrer Er-
zeugnisse zu machen.
Veranstaltung von Lehrlingsprüfungen und von
Ausstellungen der Lehrlingsarbeiten sind ebenfalls
nicht gering zu schätzende Förderungsmittel. Indes
nur bei unparteiischer Beurteilung der Kenntnisse,
bei vollkommener Gewißheit darüber, daß die aus-
gestellten Arbeiten Leistungen der Lehrlinge sind,
werden diese Veranstaltungen wohlthätig wirken.
Am meisten würde es sich daher empfehlen, die
Prüfung jedesmal von solchen praktischen Fachleu-
ten abnehmen zu lassen, die nicht am Prüfnngsort
ihr Handwerk betreiben und mith-in unbeeinflußt
durch vielerlei Rücksichten ihres Amtes walten.
Um endlich den vielen Versuchnngen, denen uner-
zogene, häufig aus Proletarierkreisen hervorgegan-
gene Lehrlinge leicht unterliegen, aus dem Wege zu
gehen, wäre an Verallgemeinerung von Lehrlings-
heimen zu denken. Seit es nicht mehr die Regel ist,
daß der Lehrling beim Meister Kost und Wohnung
hat, ist er in der That in seiner moralischen Haltung
mannigfachen Gefahren ausgesetzt, die ihn leider
oft straucheln lassen und zu den Klagen der Meister
über Faulheit, Liederlichkeit, Unbotmäßigkeit Ver-
anlassung bieten. Das Lehrlingsheim, wie es in
München, Leipzig, an mehrern Orten im Großher-
zogtum Baden geschaffen ist, soll die alleinstehenden
Lehrlinge gut verpflegen und weiter erziehen; es
soll gesunde Wohnung, ausreichende Nahrung,
christlich-deutsches Familienleben gewähren.
Genossenschaften. Ein anderer den Handwerkern
schon seit mehr als 40 Jahren nahe gelegter Ausweg
betrifft die Gründung von Genossenschaften ls. Er-
werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften). Indes,
obwohl der Gedanke immer mehr Anhänger findet,
die Kreditvereine trotz der Raiffeifenschen Darlehns-
kasse sichtlich aufblühen und auf landwirtschaftlichem
Gebiete die Genossenschaft alltäglich neue Fortschritte
macht, so kommt sie auf gewerblichem Gebiete kei-
nen Schritt vorwärts. Obwohl man eigentlich er-
warten sollte, daß in den Innungen ein für ge-
nossenschaftliche Bestrebungen besonders fruchtbarer
Boden wäre, und obwohl die Gewerbeordnung die
Innungen geradezu auffordert, zur Förderung
des Gewerbebetriebes gemcinfchaftliche Geschäfts-
betriebe ins Leben zu rufen, verhalten sich diese ab-
wehrend, in vielen Fällen geradezn feindselig. Dem-
gemäß ist in der Bildung von Genossenschaften kein
bemerkenswerter Fortgang wahrznnehmen. Roh-
stosfgenossenschaften gab es in ganz Deutschland
1858: 67, im I. 1880: 150 und 31. Mai 1890:
58. An Magazingenossenschaften hatte man 1885:
30, 31. Mai 1896: 56. Produktivassociationen
hatte man 1869: 16,1880: 131, 1896:129, wobei
ausdrücklich zu bemerken ist, daß viele von diesen
nur fälschlich sich so bezeichnen und eigentlich nichts
weiter als Konsum-, Rohstoff- und Magazinvereine
sind. Erst im Entstehen begriffen sind Werkgenossen-
schaften. Ihre Zahl war 1892: 9,1893: 14,1894: