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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Arbeiterfrage

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Arbeiterfrage.

sozialistisch (s. Sozialismus) diejenige Richtung, welche, von dem Grundgedanken ausgehend, daß die wirtschaftliche Freiheit der Einzelnen bei der bisherigen individualistischen Produktionsweise nur zur Unterdrückung der Schwächern durch die Stärkern, zu einer ungerechten Verteilung der Güter, zu einer Ausbeutung der besitzlosen Lohnarbeiter durch die besitzenden Klassen führe, diese wirtschaftliche Freiheit der Einzelnen und die bisherige individualistische Produktionsweise beseitigen, dem Einzelnen die Verantwortlichkeit für seine Lage abnehmen und auf die Gesamtheit überwälzen und zu diesem Zweck den bisherigen Wirtschaftsorganismus und die bisherige Rechtsordnung radikal umgestalten will. (Nach wissenschaftlichem Sprachgebrauch trennen wir auch den Sozialismus vom Kommunismus [s. d.], der demnach nicht als besondere Richtung in der A. erwähnt wird, weil er praktisch ohne jede Bedeutung ist.) Die Anschauungen und Forderungen des Sozialismus in Bezug auf die neue, die sozialistische Rechts- und Wirtschaftsordnung haben sich erst allmählich im Lauf des Jahrhunderts klarer, schärfer und bestimmter herausgebildet (s. Sozialismus). Die wesentlichen und Hauptforderungen des heutigen Sozialismus sind: 1) die Umwandlung des privaten individuellen Eigentums an den sachlichen Produktionsmitteln (Grundstücken, Kapital) in öffentliches und Kollektiveigentum der Gesellschaft (Abschaffung des individuellen Grund- und Kapitaleigentums); 2) die Ersetzung der freien individualistischen Produktionsweise durch die sozialistisch-genossenschaftliche oder kollektivistische, so daß nicht mehr in den Unternehmungen sich gewinnsuchende Arbeitgeber und Lohnarbeiter, Kapital und Arbeit, gegenüberstehen und vertragsmäßig in den Ertrag der Unternehmung teilen, sondern in genossenschaftlichen Unternehmungen, in denen alle Arbeiter Mitunternehmer sind, produziert wird (Abschaffung der Lohnarbeit); 3) der Ertrag dieser Unternehmungen soll lediglich an die Arbeiter nach dem Prinzip der Gerechtigkeit verteilt werden, alles Einkommen also nur Arbeitsertrag sein (Abschaffung des Einkommens aus Vermögen; über das Prinzip der gerechten Verteilung gehen die Ansichten der Sozialisten noch wieder auseinander); 4) diese Umwandlung der bisherigen Produktionsweise in die sozialistische und die planmäßige Regelung der letztern soll durch den Staat geschehen. Die heutigen Sozialisten appellieren an den Staat; er soll nicht nur das private Grundeigentum und das Erbrecht an sachlichen Produktionsmitteln aufheben, sondern auch die Organisation der neuen Unternehmungen leiten und regeln.

Der Sozialismus zeigt wie in der Vergangenheit, so auch in der Gegenwart noch wieder verschiedene Richtungen. In Deutschland speziell lassen sich heute zwei unterscheiden, die sozialdemokratische, welche den sozialistischen Volksstaat durch die sozialdemokratische Republik erstrebt, und die autoritäre, monarchische (der sogen. Staatssozialismus), welche die Verwirklichung eines konservativen und monarchischen sozialistischen Staats durch das soziale Königtum empfiehlt (s. Sozialismus).

Die sozialreformatorische Richtung.

Die Richtung der sozialen Reform steht in der Mitte, aber nicht vermittelnd zwischen den extremen Richtungen. Sie ist die in der Wissenschaft herrschende und in der praktischen Politik der Kulturstaaten zur Geltung kommende Richtung. Sie macht gegen beide extreme Richtungen Front. Gegenüber dem Manchestertum erkennt sie die Notwendigkeit auch einer positiven Mitwirkung der Staatsgewalt und einer Einschränkung der individuellen Freiheit an, dem Sozialismus tritt sie entgegen, indem sie seine Organisation der Volkswirtschaft verwirft und an dem Prinzip festhält, daß der Einzelne grundsätzlich für seine Lage verantwortlich zu machen sei und der Staat nur dann ergänzend einzutreten habe, wenn der Einzelne oder die Gesellschaft sich nicht selbst helfen können. Sie hält positiv fest an der gewerblichen Freiheit und rechtlichen Gleichheit als Grundbedingungen für den allgemeinen Kulturfortschritt und für die größtmögliche Entfaltung aller Fähigkeiten der Einzelnen; aber sie erkennt an, daß diese Freiheit keine absolute sein kann, und daß sie selbst als beschränkte ohne weitere positive Maßnahmen des Staats Mißstände erzeugt, die geradezu eine Unfreiheit einzelner Volksklassen herbeiführen, die schwächern Elemente von der Teilnahme an den Kulturfortschritten ausschließen, ja an einem auch nur bescheidenen Kulturleben verhindern. Sie will daher auf dem Boden der bestehenden Eigentums- und Erwerbsordnung teils durch gesetzliche Normen, teils durch Maßregeln der Verwaltung, teils durch freiwillige Organisationen die sozial Schwächern gegen den Mißbrauch der Übermacht der Stärkern schützen und in den Stand setzen, vereint den Kampf der wirtschaftlichen Interessen mit den Stärkern aufzunehmen und zu bestehen. Sie will auf diese Weise einen Wirtschaftszustand schaffen, in welchem jede Klasse durch eigne Kraft zu einem Kulturleben ihrer Mitglieder und zur Teilnahme an dem allgemeinen Kulturfortschritt gelangen, jeder auf der Stufenleiter der wirtschaftlichen und sozialen Klassenordnung von niedern zu höhern Sprossen emporklimmen kann und, soweit noch soziale Mißstände bei den untern Klassen sich finden, diese die Schuld der unter ihnen leidenden Personen sind und von denselben durch eigne Kraft beseitigt werden können. Über die Reform im einzelnen im Sinn dieser Richtung s. die Art. Landwirtschaftliche Arbeiterfrage und Industrielle Arbeiterfrage.

In dieser Richtung lassen sich noch wieder mannigfache Schattierungen und Parteien unterscheiden. Die Unterschiede in den Anschauungen und praktischen Forderungen treten im allgemeinen in zwei Punkten der sozialen Reform hervor: in dem Grad und der Art der positiven Mitwirkung des Staats und in dem Grad und der Art der Mitwirkung der Kirche an der Lösung der A. In jener Beziehung wollen die einen eine stärkere, die andern eine geringere Mitwirkung der Staatsgewalt. Die letztern, Mitglieder der liberalen politischen Parteien, stellen sich namentlich für die notwendigen sozialen Organisationen auf den Boden des Voluntarismus, der Freiwilligkeit, verweisen die Arbeiter mehr auf die Selbst- und Gesellschaftshilfe und wollen polizeiliche Zwangsmaßregeln möglichst vermeiden. Die andern, den konservativen politischen Parteien angehörend, legen dem Voluntarismus, der Selbst- und Gesellschaftshilfe, eine geringere Bedeutung bei, erachten deshalb eine Verstärkung derselben durch die Staatshilfe und staatlich-soziale Organisationen für geboten, ebenso polizeiliche und andre Zwangsmaßregeln. Nach diesem Unterscheidungsmerkmal aber gibt es nicht bloß zwei, sondern eine ganze Reihe verschiedener Schattierungen; in Deutschland weicht fast jede der hierher zu rechnenden politischen Parteien von der Fortschrittspartei bis zu den Deutschkonservativen in dem Grad und der Art der Staatshilfe, die sie für notwendig, resp. zweckmäßig erachten, von der andern ab. Bezüglich der kirchlichen Mitwirkung betonen die einen den hervorragend christlichen