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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Billault; Billbergia; Bille; Billerbeck; Billet; Billetmaschinen; Billiarde; Billig; Billigkeit

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Billault - Billigkeit.

neralpächters v. Verdun und kam so zu einigem Vermögen und Ansehen. Der Revolution schloß er sich eifrig an und wirkte für sie durch Abfassung aufreizender Flugschriften. Im J. 1791 zum Richter des 4. Arrondissements von Paris ernannt, verband er sich mit Danton, Marat und Robespierre, leitete den Jakobinerklub und war einer der Anstifter des Aufstandes vom 10. Aug. 1792. Gleich darauf ordnete er mit Danton die Septembermetzeleien an. Im Konvent verlangte er die Hinrichtung des Königs binnen 24 Stunden, half zum Sturz der Girondisten mit und klagte Custine, Houchard und viele andre Generale sowie die meisten Beamten an, mit denen er auf Inspektionsreisen in Berührung gekommen war. In der Schreckenszeit war B. Präsident des Konvents und Mitglied des Wohlfahrtsausschusses; auf seinen Antrag wurden der Herzog von Orléans, die Königin und eine Menge andrer Schlachtopfer vor das Revolutionstribunal geführt, das er immer ermahnte, nur die Köpfe nicht zu schonen. Obwohl lange Zeit nur Kreatur Robespierres, beteiligte er sich am Sturz desselben. Dennoch ward er nach dem Ende der Schreckensherrschaft 1. April 1795 zur Deportation nach Cayenne verurteilt. Die ihm 1799 erteilte Amnestie nahm er nicht an und blieb in den Einöden von Sinnamari. 1816 kam er nach New York, sah sich aber allenthalben mit Verachtung zurückgewiesen und flüchtete deshalb zu den Negern auf Santo Domingo, wo er von dem Präsidenten Pétion eine kleine Pension erhielt. Er starb 3. Juni 1819 in Port au Prince. Die 1821 unter seinem Namen erschienenen Memoiren sind unecht.

Billault (spr. bijoh), Auguste Adolphe Marie, franz. Staatsmann, geb. 12. Nov. 1805 zu Vannes, studierte die Rechte in Rennes, ward in Nantes Advokat und 1837 in die Deputiertenkammer gewählt. Hier schloß er sich anfangs an Thiers an, ward 1838 Sekretär der mit dem Studium der Eisenbahnfrage beauftragten Kommission, dann Rechtskonsulent des Herzogs von Aumale und im Ministerium Thiers 1. März 1840 Unterstaatssekretär. Nach dem Sturz des Ministeriums im Oktober 1840 ward B. Advokat in Paris und schloß sich in der Deputiertenkammer der Opposition an. Nach der Februarrevolution im Departement der untern Loire in die Konstituierende Versammlung gewählt, hielt er sich zur gemäßigt-demokratischen Partei und stimmte für die Verbannung der Orléans und gegen das Zweikammersystem. Er schloß sich in dieser Zeit dem Präsidenten Napoleon an, und wenn er es auch jetzt nicht erreichte, in die Gesetzgebende Versammlung zu gelangen, so wurde er doch nach dem Staatsstreich vom 2. Dez. 1851 zum Mitglied des Gesetzgebenden Körpers gewählt, zu dessen Präsidenten ihn Napoleon ernannte; als solcher war er ein Hauptwerkzeug bei der Wiederherstellung des Kaiserreichs. Am 23. Juli 1854 ward er Minister des Innern und 4. Dez. Senator. Nach dem Attentat vom 13. Jan. 1858 mußte er eine Zeitlang dem General Espinasse weichen, ersetzte aber dessen zweiten Nachfolger, den Herzog von Padua, bereits wieder 3. Nov. 1859, wurde Ende 1860 Minister ohne Portefeuille und hatte als solcher die Politik des Kaisers im Gesetzgebenden Körper zu verteidigen, eine Aufgabe, die er mit großem Geschick löste. Er starb plötzlich 13. Okt. 1863 in Nantes. Seine litterarischen Werke, mit Biographie, gab A. Huet heraus (Par. 1864, 2 Bde.).

Billbergia Thunb., Gattung aus der Familie der Bromeliaceen, ananasartige, meist in Brasilien auf großen Bäumen als Parasiten wachsende ausdauernde Pflanzen mit linearen oder schwertförmigen Blättern, in Ähren oder Rispen stehenden Blüten und dreifächerigen Beeren. Mehrere Arten werden wegen der prächtig gefärbten Brakteen als Zierpflanzen in Warmhäusern kultiviert. Eine der schönsten ist B. Moreliana Brongn., mit schmalen, rinnenförmigen Blättern, roten Brakteen und hellblauen Blüten.

Bille, niederdeutsches Flüßchen, scheidet Lauenburg von Holstein, durchfließt dann die Vierlande und mündet oberhalb Hamburg in die Elbe; 63 km lang. Sie bildet mit der Elbe die zu Hamburg gehörende Insel Billwerder, welche die Stadt von den Vierlanden (s. d.) trennt; auf derselben die Gemeinden Billwerder an der B. mit (1880) 1576 Einw. und Billwerder-Ausschlag, dicht bei Hamburg, mit Eisengießerei, Zementfabrik, Schiffbau und (1880) 10,799 Einw.

Billerbeck, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Münster, Kreis Koesfeld, an der Berkel, mit 2 kath. Kirchen, Leinweberei, Kalkbrennerei und (1880) 1510 Einw. In der Nähe sind ergiebige Steinbrüche.

Billet (franz., spr. bijeh, biljett), Zettel, Schein, z. B. Kassenbillet, Theaterbillet etc.; dann ein kurzes, öfters nicht verschlossenes, sondern nur in einen Knoten verschlungenes Briefchen; so B. d'amour (B. doux). Liebesbrief; B. de faveur, Empfehlungsbrief. Im Handelswesen versteht man unter B. (Handelsbillet) einen Schuldschein, welcher durch Indossierung übertragen werden kann, wenn er auf den ersten Gläubiger oder dessen Order ausgestellt ist; B. à ordre heißt in Frankreich der indossierbare eigne Wechsel, B. à domicile der domizilierte eigne Wechsel; B. au porteur, dem Vorzeiger zahlbarer Schein; B. de banque, Bankbillet, s. v. w. Banknote; B. de prime, ein französischen Aktien früher zuweilen beigegebener Prämienschein. - Billeteur (spr. -tör), einer, der Billets austeilt oder abnimmt.

Billetmaschinen, Vorrichtungen zur Herstellung der Eisenbahnbillets und zwar Schneidemaschinen, welche das Kartenpapier mit Kreisscheren in Längsstreifen zerschneiden, die auf einer Schneidlade quer zerschnitten werden, ferner ziemlich komplizierte Druckmaschinen, welche die Billets nach Buchdruckmanier bedrucken, und Zählmaschinen. Bei der Ausgabe der Billets werden sie auf der Datumpresse mit dem Datum versehen, wobei in 1 Minute gegen 100 Billets abgestempelt werden können.

Billiarde, eine Summe von 1000 Milliarden.

Billig, im allgemeinen s. v. w. dem Wert einer Sache entsprechend, daher ein Preis b. heißt, wenn weder mehr noch weniger für die Sache gefordert wird, als dieselbe wert ist (tantum quantum); im besondern heißt diejenige Vergeltung b., welche dem Wohlthäter so viel Wohl, dem Wehethäter so viel Wehe zugefügt wissen will, als er selbst dem Empfänger oder dem Leidenden zugefügt hat (billige Belohnung, billige Strafe), während diejenige, welche mehr oder weniger zufügt (also entweder einen Überschuß erzeugt, der selbst neue Wohl- oder Wehethat ist, oder einen Rest übrigläßt, der unvergolten bleibt), unbillig heißt. Tritt zu der quantitativen noch die qualitative Gleichheit (Gleichartigkeit), d. h. zu der Rückgabe der gleichen Summe von Wohl oder Wehe noch die Rückgabe eines dem zugefügten gleichartigen Wohls oder Wehes (Blut für Blut, Zahn für Zahn), hinzu, so geht die billige Vergeltung in die sogen. Talion (jus talionis, s. d.) über, deren Wahlspruch: Gleiches mit Gleichem (quale tale) lautet.

Billigkeit (lat. Aequitas), die natürliche Gerechtigkeit, welche alle Verhältnisse mit gerechtem Maß be-^[folgende Seite]