Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Friede

687

Friede (allgemeine Abrüstung, internationale Schiedsgerichte, Friedensvereine).

blikanisch oder repräsentativ sei, damit ohne die Beistimmung der Staatsbürger, die alsdann selbst alle Drangsale des Kriegs über sich verhängen müßten, kein Krieg beschlossen werden könne; daß das Völkerrecht auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet werde, damit an die Stelle des natürlichen Kriegszustandes der Völker unter sich ein Bund des allgemeinen Friedens trete; daß ein auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität gegründetes Weltbürgerrecht Geltung erhalte, damit ein friedlicher Verkehr die Bewohner aller Weltgegenden einander wechselseitig näher bringe. Als Vorbedingungen dieses ewigen Friedens gelten Kant hauptsächlich das Aufhören der stehenden Heere und die Beschränkung der Staatsschulden, eine rechtlichere Weise der Kriegführung, das Prinzip der Nichteinmischung in die Verfassung und Regierung andrer Staaten und die Unzulässigkeit der Erwerbung eines selbständigen Staats durch einen andern mittels Erbschaft, Tausches, Kaufs oder Schenkung. Auch Hugo Grotius, Leibniz, Montesquieu, Rousseau, Voltaire, Lessing, Herder, Bentham u. a. sprachen sich für eine Sicherung dauernden Friedens aus.

Auf der andern Seite fehlt es nicht an Autoritäten, welche die Notwendigkeit und Nützlichkeit des Kriegs betonen. Schon Tacitus erblickte in dem Krieg den Zuchtmeister der Völker, und Hegel warnte vor einem "Versumpfen" des Menschengeschlechts durch allzu langen Frieden. Neuerdings hat der Feldmarschall Moltke in seinem Antwortschreiben an den Völkerrechtslehrer Bluntschli folgendes erklärt: "Der ewige F. ist ein Traum und nicht einmal ein schöner Traum. Der Krieg ist ein Element der von Gott eingesetzten Weltordnung. Die edelsten Tugenden des Menschen entfalten sich daselbst." Dem steht freilich z. B. der Ausspruch eines Voltaire gegenüber: "Nicht ein Werk Gottes, sondern des Teufels sind die Kriege". Indessen wird auch der eifrigste Friedensfreund zugeben müssen, daß die Ehre und die Unabhängigkeit der Nationen so hohe Güter sind, daß zu ihrem Schutz auch ein friedliebendes Volk zu den Waffen greifen muß. Jedenfalls ist es aber ein wesentlicher Fortschritt der Zivilisation, daß der Grundsatz heutzutage zu allgemeiner Anerkennung gelangt ist, daß nur ein Notstand die Kriegserklärung rechtfertigen könne. Eine ausgesprochene Eroberungspolitik eines einzelnen Staats würde, als mit dem europäischen Gleichgewicht unverträglich, den Widerstand der Mächte, welche das europäische Staatensystem bilden, herausfordern. Freilich kann eine schwächliche Haltung nicht die Basis einer wirksamen Friedenspolitik sein. Eine solche muß sich vielmehr auf eine hinreichende Machtstellung gründen, und insofern hat der Satz: "Si vis pacem, para bellum" ("Willst du Frieden, so bereite dich auf den Krieg vor") noch heute eine gewisse Berechtigung. Darum ist das Ergebnis einer solchen Friedenspolitik nur ein bewaffneter F., und so sind fast alle europäischen Staaten gegenwärtig durch eine übergroße Militärlast schwer bedrückt. Wiederholt ist daher, auch im deutschen Reichstag durch den Abgeordneten v. Bühler, eine allgemeine Reduktion der Streitkräfte (Abrüstung) angeregt worden. In einem Schreiben an den genannten Abgeordneten wies jedoch Fürst Bismarck ein solches Ansinnen vorerst zurück, indem er dieser Idee erst dann näher treten könne, wenn "unsre Nachbarn" für den Plan gewonnen seien. Hervorzuheben ist indessen, wie durch die Ausbildung des modernen Völkerrechts (s. d.) nicht nur die Härten des Kriegs gemildert, sondern auch der friedliche Verkehr der Völker untereinander wesentlich gefördert worden ist. Das Gesandtschaftsrecht der Neuzeit, das Konsulatswesen und zahlreiche Handels- und Schiffahrtsverträge, welche zwischen den verschiedenen Nationen vereinbart wurden, sind in dieser Hinsicht von ungemeiner Wichtigkeit. Verschiedenen Staaten, so z. B. auch dem neuerdings begründeten Congostaat, ist die Neutralität ausdrücklich garantiert. Die Genfer Konvention (s. d.) hat auch im Krieg den Grundsätzen der Menschlichkeit in gewissem Umfang Anwendung und Geltung gesichert. Von der größten Wichtigkeit aber ist die Thatsache, daß wiederholt erhebliche Differenzen zwischen einzelnen Nationen durch schiedsrichterlichen Spruch, dem sich die streitenden Teile freiwillig unterwarfen, beigelegt worden sind. Das "Institut für Völkerrecht", allerdings nur ein Privatverein, jedoch mit großer wissenschaftlicher Autorität, hat sogar ein besonderes Reglement für dieses schiedsrichterliche Verfahren ausgearbeitet und veröffentlicht (Règlement pour la procédure internationale). In dieser Hinsicht sind z. B. hervorzuheben der Schiedsspruch des Königs Leopold I. der Belgier in einem Streitfall zwischen England und Brasilien 1863, die schiedsrichterliche Entscheidung des Präsidenten der Vereinigten Staaten zwischen England und Portugal über den Besitz der Insel Bolama in Westafrika 1869, die Entscheidung des Genfer Schiedsgerichts 1872 in der Alabamafrage zwischen den Vereinigten Staaten und England, der schiedsrichterliche Spruch des deutschen Kaisers 1872 in dem Streit zwischen denselben Staaten über den Besitz des San Juan-Archipels und der Schiedsspruch des Papstes über den Besitz der Karolineninseln zwischen Deutschland und Spanien 1886.

Zahlreiche Friedensvereine haben sich im Lauf dieses Jahrhunderts gebildet, deren Hauptziel es ist, die Kriege durch internationale Schiedsgerichte zu beseitigen. In London wurde der erste Friedensverein von William Allen und mehreren Quäkern ins Leben gerufen. Bald entstanden in allen Städten Englands Zweigvereine. Bowring besorgte als Sekretär die auswärtigen Angelegenheiten; Graf Cellon, welcher 1830 zu Genf einen Friedensverein gründete, knüpfte Korrespondenzen mit allen Herrschern Europas an. Die erste Versammlung der Friedensvereine fand in London statt. Die Seele des Bundes war der Quäker Elihu Burritt (s. d.), der 1847 in England einer Versammlung von Friedensfreunden präsidierte, welche den Anstoß zu den in den folgenden Jahren stattgefundenen Friedenskongressen (zu Brüssel 1848, zu Paris 22.-24. Aug. 1849, zu Frankfurt a. M. im August 1850, zu London im Juli 1851, zu Edinburg 1853 etc.) gab. Auch Cobden und Ducpétiaux haben sich in dieser Richtung Namen erworben. Ein vermittelnder Verein für die allgemeinen Friedensideen sollte auch die Olivenblattgesellschaft sein, eine von Burritt ins Leben gerufene Vereinigung von Frauen und Jungfrauen, deren Aufgabe hauptsächlich darin bestand, die Idee des Friedens in ihren Kreisen durch Wort und Schrift zu verbreiten. Die Mitglieder entrichteten einen Jahresbeitrag und erhielten dafür die "Olivenblätter" Burritts. Die ersten derartigen Gesellschaften entstanden in England (Olive leaf Societies) und Nordamerika (Rand of Brotherhood) und verbreiteten sich von da nach Holland, Belgien, Frankreich und auch nach Deutschland, wo z. B. in Königsberg ein solcher Verein von Friedensfreunden bestand. Neuerdings hat die International Arbitration and Peace Association in London, deren Organ das "International