Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Nota romāna; Notasĭen; Notāten; Notbaue; Notbeden; Note; Noteid; Nōtel; Noten

262

Nota romana - Noten.

Nota romāna (lat.), s. Neumen 2).

Notasĭen, nach einigen Gesamtbenennung der auf der Grenze des Stillen und Indischen Ozeans gelegenen Inseln vulkanischer Natur, welche gewöhnlich unter dem Namen Indischer oder Malaiischer Archipel zusammengefaßt werden.

Notāten (lat.), s. v. w. Rechnungsbedenken, Revisionserinnerungen, Monita.

Notbaue, flache Baue, welche Füchse und Dachse sowie andres in Erdbauen lebendes Wild namentlich in Getreidefeldern anlegen, um sich darin vorübergehend aufzuhalten.

Notbeden, s. Bede.

Note (lat.), Bemerkung, Anmerkung, schriftliche Mitteilung, kurze Urkunde; insbesondere in einem Buch die der Seite untergesetzte oder am Schluß eines Abschnitts oder des ganzen Buches beigefügte Erläuterung des im Buch selbst nur in der Kürze Angedeuteten. Im diplomatischen Verkehr heißt N. eine von einer Regierung der andern gemachte Mitteilung, die sowohl direkt an die betreffende Regierung gerichtet sein und im Weg des gewöhnlichen gesandtschaftlichen Verkehrs oder durch außerordentliche Botschaft an dieselbe gelangen, als auch bloß an den Gesandten der sie erlassenden Regierung ergehen kann und zwar mit der Weisung, der Regierung, bei welcher er beglaubigt ist, mündliche (Verbalnote) oder schriftliche Mitteilung davon zu machen. Bei Verbalnoten wird zuweilen eine Abschrift von der N. gegeben oder genommen, nachdem sie der Gesandte verlesen hat. Bei wichtigen politischen Vorgängen erläßt wohl auch eine Regierung eine solche N. an sämtliche Regierungen, mit welchen sie in diplomatischen Verkehr steht (Zirkularnote), um ihre Ansichten und Entschließungen in betreff der obschwebenden Fragen kundzugeben. Zuweilen vereinigen sich auch mehrere Kabinette zu einer gemeinsam oder doch in gleichem Wortlaut an eine Staatsregierung zu erlassenden N. (Kollektivnote, identische N.), um auf diese eine besondere Pression auszuüben. - Im kaufmännischen Verkehr versteht man unter N. (Nota) die Rechnung des Kaufmanns für den Konsumenten, während die im Verkehr zwischen Kaufleuten untereinander, namentlich zwischen den nicht an demselben Platz wohnenden, übliche Rechnung Faktur (s. d.) genannt wird. Auch bezeichnet man mit N. den sogen. Schlußzettel, welcher im Bank- und Börsenverkehr bei dem Abschluß von Kaufgeschäften ausgestellt wird (s. Schlußnote). N. wird ferner abgekürzt für Banknote gesagt (s. Banken, S. 325) und bedeutet endlich s. v. w. Zensur und Zensurgrad, wie er bei einer Prüfung erteilt wird.

Noteid (notwendiger Eid, Juramentum necessarium), der im bürgerlichen Rechtsstreit vom Richter auferlegte Eid, im Gegensatz zu dem von einer Partei als Beweismittel gebrauchten Schiedseid (s. Eid, S. 366).

Nōtel (Notul, lat. notula), kurzer Aufsatz, z. B. Eidesnotel, Vertragsnotel; auch Bezeichnung für jedes Notariatsinstrument.

Noten (v. lat. nota, "Zeichen"), konventionelle Zeichen für die musikalischen Töne. Das Wort nota im Sinn von N. gebrauchte schon Fabius Quintilian (2. Jahrh. n. Chr.); Boethius (um 500) bezeichnet damit die griechische Notenschrift; später ging der Name auf die Neumenschrift (nota romana) und nach Erfindung der Linien auf die Choralnote und Mensuralnote über (vgl. die Spezialartikel). Es ist besonders zweierlei, was die N. auszudrücken haben: die Tonhöhe und die Dauer des Tons. Steigen und Fallen des Tons wird in unsrer heutigen Notenschrift ausgedrückt durch höher u. tiefer gestellte Punkte (Notenköpfe), deren Abstände durch Linien und Hilfslinien geregelt sind; die absolute Tonhöhenbedeutung bestimmen die Schlüssel, in die Linien eingezeichnete Buchstaben (F, C und G, s. Buchstabentonschrift und Schlüssel). Jeder Ton hat noch heute einen Buchstabennamen wie in alter Zeit, und wenn auch bei den romanischen Völkern die Benennung der Töne mit den Solmisationssilben Ut (Do), Re, Mi, Fa, Sol, La (Si) die Buchstabennamen verdrängt hat, so ist doch auch bei ihnen in den Schlüsseln ein Rest der Buchstabentonschrift erhalten. Das System der N. und Schlüssel ist auf S. 263 übersichtlich zusammengestellt.

Weitere Abstufungen der Tonhöhe werden durch ♯, ♭, ×, ♭♭, ♮ bei diesen N. gewonnen (s. Versetzungszeichen, Erhöhung, Erniedrigung und Auflösungszeichen). Die rhythmischen Wertzeichen (Tondauerzeichen) sind in übersichtlicher Zusammenstellung:

Der leichtern Übersicht der rhythmischen Verhältnisse der Töne dienen die Taktstriche sowie die Taktvorzeichnung (s. d.); die absolute Dauer der Töne wird durch Metronombestimmungen (s. Taktmesser) oder durch Tempobezeichnung in Worten (s. Tempo) gegeben. Eine Reihe andrer Bezeichnungen durch Worte und Zeichen (‹›, ⁀, ..., ‸ etc.) bestimmt weitere Nüancen des Vortrags (s. Vortragszeichen). Ein Überrest der alten Neumenschrift sind die Zeichen der Verzierungen (s. d.).

^[Abb.: Punktierte Noten; Schlichte Triolen; Zweiteilung; Brevis (Doppeltaktnote); Doppelt punktiert; Synkopen]