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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Oranienbaum; Oranienburg; Oranieninseln; Oranjefluß; Oranjefluß-Republik

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Oranienbaum - Oranjefluß-Republik.

Mannesstamms mit Rambold IV. 1174 nicht das ganze Fürstentum an dessen Schwester Tiburge und durch diese 1185 an ihren Gemahl Bertrand de Baux, den Gründer der zweiten Linie der Fürsten von O., fiel. Das ganze Fürstentum vereinigte zuerst wieder Bertrand III. (1282-1335). Der letzte Fürst dieser Linie war Raimond V. (1340-73), von dem Orange seine Tochter Maria erbte, welche das Fürstentum ihrem Gemahl Johann I. von Châlon, dem Begründer der dritten Linie der Fürsten von O., zubrachte. Als der letzte Sproß dieser Linie, Philibert (1502-1530), kinderlos starb, fiel das Fürstentum Orange an seiner Schwester Sohn, den Grafen Renatus von Nassau-Dillenburg, welcher die vierte Linie der Fürsten von O. begründete. Weil auch Renatus' 1540 mit Anna von Lothringen geschlossene Ehe kinderlos blieb, so bestimmte er seinen Vetter Wilhelm I. von Nassau-Dillenburg, ersten Statthalter der Vereinigten Niederlande, zu seinem Nachfolger, der den Titel eines Prinzen von O. annahm. Aber erst 1570 konnte das Haus Nassau zum ruhigen Besitz des Fürstentums kommen. Nach Wilhelms I. Tod (1584) gingen Titel und Fürstentum auf seine Söhne Moritz (gest. 1625) und Friedrich Heinrich (gest. 1647), dann auf dessen Sohn Wilhelm II. (gest. 1650) und dessen Sohn Wilhelm III. über, welche alle ebenfalls die Würde eines Statthalters der Niederlande bekleideten. Der Name O. wurde daher auch auf die statthalterliche Partei in den Niederlanden und, als Wilhelm III. 1689 nach dem Sturz der katholischen Stuarts König von Großbritannien und Irland wurde, auf die englisch-protestantische Partei in Irland übertragen (s. Orangelogen und Orangisten). Als 1672 zwischen den Niederlanden und Frankreich Krieg ausbrach, wurde das Fürstentum O. von Ludwig XIV. besetzt, und erst 1697 im Ryswyker Frieden wurde dem Haus Nassau die Souveränität darüber bestätigt. Mit dem 1702 erfolgten kinderlosen Tod Wilhelms III. erlosch das ältere berühmte Geschlecht der Prinzen von O. Auf Wilhelm sollte nach seinem Testament der Enkel von seines Großvaters Friedrich Heinrich zweiter Tochter, Albertine Agnes, Johann Wilhelm Friso von Nassau-Dietz, Erbstatthalter in Friesland, im Fürstentum Orange folgen, wogegen sich König Friedrich I. von Preußen als Sohn von Friedrich Heinrichs von O. älterer Tochter, Luise Henriette von O., auf Grund des Testaments von deren Vater erhob. Indessen erklärte Ludwig XIV. das Fürstentum für ein an Frankreich heimgefallenes Lehen und ließ den Prinzen von Conti, der als Erbe des Hauses Longueville mit dem Haus Châlon entfernt verwandt war, als Prätendenten auftreten. Der hierdurch entstandene oranische Erbfolgestreit ward vom Pariser Parlament dahin geschichtet, daß Orange dem Prinzen von Conti als Dominium utile unter Frankreichs Oberhoheit zugesprochen ward. Durch den Frieden von Utrecht 1713 ward dieser Spruch bestätigt und somit Orange mit Frankreich gänzlich vereinigt, dagegen wurden die Ansprüche des Hauses Longueville und Frankreichs auf Neuchâtel an Preußen abgetreten und überdies Titel und Wappen von Orange der Krone Preußen zugestanden. Johann Wilhelm Friso nahm aber zur Wahrung seiner Ansprüche den Titel eines Prinzen von O. an, den seine Nachfolger, welche 1747-95 ebenfalls die Statthalterwürde der Niederlande bekleideten, behielten, und welchen nach Verwandlung der Niederlande in ein Königreich (1815) der jedesmalige niederländische Thronfolge führte.

Oranienbaum, 1) Stadt im russ. Gouvernement St. Petersburg, in malerische Lage am Finnischen Meerbusen, der Festung Kronstadt gegenüber, 40 km von St. Petersburg, mit dem es durch eine Eisenbahn verbunden ist, hat ein schönes, vom Fürsten Menschikow 1714 erbautes, jetzt kaiserliche Lustschloß mit prachtvollem Park, hübsche Datschen (Villen), 3 russische und eine luther. Kirche, ein Sommertheater und (1880) 3575 Einw. und ist ein beliebter Sommeraufenthaltsort der Residenzbewohner. In einem nahen Fichtenhain liegt die Solitüde, zeitweilig die Residenz der Kaiserin Katharina II. -

2) Stadt im Herzogtum Anhalt, südöstlich von Dessau, hat 2 Kirchen, ein Schloß mit Park, ein Amtsgericht, bedeutende Tabaks- und Zigarrenfabrikation, Schneidemühlen und (1885) 2237 evang. Einwohner.

Oranienburg, 1) Stadt im preuß. Regierungsbezirk Potsdam, Kreis Niederbarnim, an der Havel und der Linie Berlin-Stralsund der Preußischen Staatsbahn, 36 m ü. M., hat ein königliches Schloß (1651 erbaut, nach dem Brand von 1842 restaurierte in welchem sich ein Schullehrerseminar befindet, ein Denkmal der Kurfürstin Luise Henriette (seit 1858), ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, 2 chemische Fabriken, eine Dampfmahl- und Dampfschneidemühle, Schiffahrt und (1885) 4885 meist evang. Einwohner. O. hieß ursprünglich Bötzow, wird schon 1217 erwähnt und erhielt noch im 13. Jahrh. Stadtrechte. Die alte Burg wurde von Joachim II. niedergerissen und daselbst ein Jagdschloß erbaut, an dessen Stelle das heutige Schloß trat. Die Kurfürstin Luise Henriette (aus dem Haus Oranien), nach welcher dann die Stadt benannt wurde, begründete 1665 das dortige Waisenhaus. In O. starb 1758 Prinz August Wilhelm von Preußen. -

2) Russ. Kreisstadt, s. Ranenburg.

Oranieninseln, s. Eiskap.

Oranjefluß (Gariep), der bedeutendste Fluß des Kaplandes, dessen Nordgrenze er zum großen Teil bildet, entspringt im Kathlambagebirge am Cathkinpik und fließt erst südwestlich, dann in großen Windungen westlich, die Südgrenze zuerst gegen den Oranjefreistaat, dann gegen die zu Kapland gehörigen Westgriqualand und Betschuanenland, endlich gegen das deutsche Groß-Namaqualand bildend, und mündet unter 29° südl. Br. in den Atlantischen Ozean. Von S. her gehen ihm nur kleinere Zuflüsse zu; von N. her empfängt er zuerst den Caledon, welcher ganz nahe seiner Quelle am Mont aux Sources entspringt, dann den großen Vaal (s. d.), der Kai Gariep heißt, im Gegensatz zu dem auch Nu Gariep genannten Hauptstrom, mit den Nebenflüssen Kolong und Modder u. im Unterlauf den Steppenfluß Aintaas oder Hygap, welcher in vielen Verzweigungen aus der Kalahariwüste kommt, den O. aber in der Regel nicht erreicht, während der weiter westlich auf deutschem Gebiet mündende Große Fischfluß regelmäßig eine wenn auch geringe Wassermenge dem O. zuführt. Der O. ist von außerordentlich schwankendem Wasserstand; in seinem Oberlauf überflutet er in der nassen Jahreszeit seine Ufer oft weit und richtet dann großen Schaden an, in der trocknen Jahreszeit ist er aber für die Schiffahrt zu seicht. Seine nur 120 m breite Mündung versperrt eine Barre.

Oranjefluß-Republik, Staat in Südafrika, im südöstlichen Winkel des großen südafrikanischen Hochlandes, liegt zwischen 27°-31° südl. Br. und 25°-29° 40' östl. L. v. Gr. und wird begrenzt im S. durch den Oranjefluß, im W. durch die Kapkolonie (Westgriqualand), im N. durch den Fluß Vaal, welcher ihn