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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Steißfußhuhn - Stellvertretung.

setzten Vorderzehen mit breiten, platten Nägeln, stummelartiger Hinterzehe, kurzen, schmalen Flügeln und statt des Schwanzes mit einem Büschel zerschlissener Federn. Die Steißfüße sind vollkommene Wasservögel, welche ausgezeichnet tauchen, unter Wasser sich sehr schnell fortbewegen, auch auf dem Wasser ruhen und in einem schwimmenden Nest aus nassen Stoffen brüten. Das Gelege besteht aus 3-6 Eiern, welche von beiden Eltern gezeitigt werden. Sie nähren sich von Fischen, Insekten, Fröschen, verschlucken auch Pflanzenteile und ihre eignen Federn, welche sie sich aus der Brust rupfen. Der Haubensteißfuß (Haubentaucher, Blitzvogel, Seedrache, Fluder, P. cristatus L.), 66 cm lang, 95 cm breit, oberseits schwarzbraun, mit weißem Spiegel an den Flügeln, weißen Wangen und weißer Kehle, unterseits weiß, seitlich dunkel gefleckt, im Hochzeitskleid mit zweihörnigem Federbusch auf dem Kopf und aus langen, zerschlissenen Federn gebildetem rostroten, schwarz geränderten Kragen; die Augen sind karminrot, Zügel und Schnabel blaßrot, die Füße hornfarben. Er bewohnt die Seen und Gewässer Europas bis 60° nördl. Br., weilt in Deutschland von April bis November, überwintert auf dem Meer, in Südeuropa oder Nordafrika und findet sich auch in Asien und Nordamerika. Er lebt paarweise an größern bewachsenen Teichen oder Seen, hält sich sehr viel auf dem Wasser auf, ist auf dem Land sehr unbehilflich, fliegt aber verhältnismäßig schnell und schwimmt und taucht vortrefflich. Er ist sehr vorsichtig und sucht sich bei Gefahr stets durch Tauchen zu retten. Das Nest steht in der Nähe von Schilf auf dem Wasser, und das Weibchen legt drei weiße Eier. Die Jungen werden von der Mutter beim Schwimmen oft auf dem Rücken, beim Fluge nicht selten zwischen den Brustfedern versteckt getragen. Man jagt ihn des kostbaren Federpelzes halber. Der Zwergsteißfuß (P. minor L.), 25 cm lang, 43 cm breit, oberseits glänzend schwarz, unterseits grauweiß, dunkler gewölkt, an der Kehle schwärzlich, an Kopf-, Halsseiten und der Gurgel braunrot; das Auge ist braun, der Zügel gelbgrün, der Schnabel an der Wurzel gelbgrün, an der Spitze schwarz, der Fuß schwärzlich. Er ist wie der vorige weit verbreitet, weilt in Deutschland vom März, bis die Gewässer sich mit Eis bedecken, und überwintert in Südeuropa. Man findet ihn an bewachsenen Teichen, in Brüchern und Morästen, er lebt wie der vorige, fliegt aber schlecht und deshalb sehr ungern, nährt sich hauptsächlich von Insekten, nistet im Schilf und legt 3-6 weiße, schwach gefleckte Eier (s. Tafel "Eier II"), welche in 20 Tagen ausgebrütet werden. Der Ohrensteißfuß (P. auritus L.), 33 cm lang, 60 cm breit, an Kopf, Hals und Oberteilen schwarz, mit breitem, goldgelbem Zügel, an Oberbrust und Seiten lebhaft braunrot, an Brust und Bauchmitte weiß, das Auge ist rot, der Schnabel schwärzlich, der Fuß graugrün, bewohnt den gemäßigten Gürtel der Alten Welt. Die Eier (s. Taf. "Eier II") sind weiß, lehmgelb gefleckt.

Steißfußhuhn (Megapodius Quoy et Gai.), Gattung aus der Ordnung der Hühnervögel und der Familie der Wallnister (Megapodiidae). Das Großfußhuhn (M. tumulus Less.), von der Größe des Fasans, oberseits braun, unterseits grau, mit rötlichbraunem Auge und Schnabel und orangefarbigem Fuß, lebt auf den Philippinen und Neuguinea im Gestrüpp an der Küste paarweise oder einzeln, ist sehr scheu, fliegt schwerfällig und nährt sich von Wurzeln, Sämereien und Insekten. Es erbaut aus Sand und Muscheln große Haufen, welche, von mehreren Geschlechtern benutzt und vergrößert, 5 m Höhe und einen Umfang von 50 m erreichen, und legt in diese sein weißes Ei, welches es tief vergräbt.

Steißhühner, s. Hühnervögel.

Steißtier, s. Aguti.

Stēle (griech.), Grabstein, gewöhnlich ein viereckiger, nach oben sich etwas verjüngender und mit Blätter- oder Blumenverzierungen (Anthemien) gekrönter Pfeiler, welcher den Namen des Verstorbenen trägt (s. Abbildung). Mitunter finden sich auch auf der S. Reliefdarstellungen, die sich auf das Leben des Geschiedenen beziehen. In makedonischer und römischer Zeit wird die S. niedriger und breiter und meist mit einem Giebel besetzt. Vgl. Brückner, Ornament und Form der attischen Grabstele (Straßb. 1886).

^[Abb.: Grabstele.]

Stell., bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für G. W. Steller, geb. 1709 zu Windsheim, Arzt in Petersburg, starb 1745 (Seetiere).

Stella (lat.), Stern.

Stella, 1) Pseudonym, s. Lewis 2);

2) s. Swift.

Stellage (französiert, spr. -lahsche), Gestell, Gerüst; auch s. v. w. Stellgeschäft (s. Börse, S. 238).

Stellaland, s. Westbetschuanen.

Stellarĭa L. (Sternkraut, Sternmiere), Gattung aus der Familie der Karyophyllaceen, kleine, einjährige oder ausdauernde Kräuter mit weißen Blüten in allen Klimaten, doch meist auf der nördlichen Erdhälfte. S. Holostea L. (Augentrostgras, Jungferngras), in ganz Europa, ausdauernd, mit aufsteigendem, vierkantigem Stengel, sitzenden, lanzettlichen, lang zugespitzten, am Rand und auf dem Kiel scharfen Blättern, ward früher medizinisch benutzt; S. media Vill. (Vogelmiere, Hühnerdarm), sehr gemein, wird allgemein als Vogelfutter benutzt.

Stellāten, s. Rubiaceen.

Stellbrief, s. Engagementsbrief.

Stelldichein, s. Rendezvous.

Stellenvermittelungsbüreaus, s. Adreßbüreaus.

Stellerīden, s. Asteroideen.

Stellgeschäft, s. Börse, S. 238.

Stellĭo, Dorneidechse (s. d.). Der S. der Alten ist der Gecko (s. Geckonen).

Stellionat (Crimen stellionatus), im römischen Strafrecht die Verletzung und Unterdrückung der Wahrheit zur Gewinnung unrechtmäßiger Vorteile durch Täuschung, d. h. durch vorsätzliche Erweckung einer unrichtigen Vorstellung bei andern. Der Name ist von der Behendigkeit der Eidechse (stellio) im Entschlüpfen hergenommen.

Stellknorpel, s. Kehlkopf.

Stellmacher (Wagner), ehemals zünftige Handwerker, die das Holzwerk für Fuhrwerke, Kutschen, Schlitten, Pflüge etc. verfertigen. An manchen Orten fertigen die Radmacher die Räder allein.

Stellung, s. Attitüde und Position.

Stellvertretung, das Rechtsverhältnis, in welchem eine Person die Geschäfte einer andern ausführt, sei es, daß es sich dabei um einzelne Geschäfte, sei es, daß es sich um eine Summe von Geschäften handelt. Im