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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Banksia - Bann

Banknoten genüge, um schädliche Einwirkungen derselben, wie namentlich allgemeine Preissteigerungen und Austreibung des Metallgeldes, zu verhindern. Namentlich in einem Lande mit hoch entwickeltem Depositensystem, wie in England, bilden die Banknoten nur einen mäßigen Teil des durch den Kredit erzeugten Zuwachses des Umlaufs; werden die Noten vermehrt, so werden nach der Auffassung der B. dafür andere Kreditmittel überflüssig, und der Stand des Umlaufs im ganzen bleibt annähernd ungeändert. Überhaupt und nach dieser Theorie die Banken nicht im stände, die Große ihrer Notenausgabe nach Belieben zu regulieren; der Verkehr bedarf bei jedem Grade seiner Entwicklung nur einer gewissen Menge Noten; tritt Geschäftsstille ein, so fließen die Noten, sei es als Depositen, sei es durch Bezahlung von Wechseln und Darlehen, an die Banken zurück und können nicht wieder in gleichen: Betrage ausgegeben werden, weil das Bedürfnis nach Einlösung von Wechseln und Vorschüssen abgenommen hat. Die Erfahrungen, die in der neuern Zeit hinsichtlich der gewaltigen, die Notenemission fast erreichenden oder gar übersteigenden Baranhäufungen bei den großen Banken gemacht worden sind, sprechen im ganzen zu Gunsten der B. Jedenfalls wird diese Theorie um so genauer zutreffen, je mehr neben, den Banknoten- das Depositen-, Check- und Girowesen ausgebildet ist. Als Vertreter der B. sind zu nennen Tooke, Fullarton, Courcelle-Seneuil, und in Deutschland Ad. Wagner. Den entgegengesetzten Standpunkt nimmt die Currencyschule (s. d.) ein.

Banksia L., Gattung austral. Sträucher aus der Familie der Proteaceen (s. d.). Es sind nahezu 50 Arten bekannt mit immergrünen, lederartigen, einfachen, bisweilen nadelförmigen, oft filzigen oder seidenhaarigen Blättern und paarweise gestellten, von je drei gefärbten Deckblättern umgebenen Blüten, welche walzenförmige Kätzchen bilden und eine vierteilige Blütenhülle besitzen, deren hoble Zipfel oft vier Staubbeutel einschließen. Der Griffel ist entweder so lang wie die Blume oder viel länger, weit aus ihr hervorragend. Die holzige, zweifächerige Frucht enthält viele geflügelte Samen. Die Banksien sind schon seit lange Zierden der Gewächshäuser, in denen jetzt viele Arten kultiviert werden. Die gewöhnlichsten sind: B. ericaefolia L. fil. (s. Textfig. 2 zum Artikel Thymelinen) mit nadelförmigen Blättern, B. australis R. Br. mit linealen, abgestutzten Blättern, B. speciosa R. Br. Mit linealen, halbgefiederten, unterseits schneeweißfilzigen Blättern, u. a. m. Alle verlangen Heideboden und sorgfältige Pflege.

Banks-Inseln (spr. bänks), eine kleine Gruppe melanes. Inseln, zwischen den Santa-Cruz-Inseln und den Neuen Hebriden, oft als nördlichste Gruppe den 1etztern zugerechnet, unter 13° südl. Br. und 168° östl. L. von Greenwich, noch unabhängig, in der engl. Interessensphäre gelegen, nach Sir Joseph Banks (s. d.) benannt. Die wichtigsten sind: Gaua oder Santa Maria, Banua Lava, Uraparapara mit dem besten Hafen im Osten, Balua oder Saddle-Insel und Mota, die kleinste der genannten, mit dem Hauptsitze der Mission; zusammen 460 qkm mit 5000 E.

Banksland (spr. bänks-), die westlichste der arktisch-amerik. Inseln, durch die Banksstraße von der nördlich gelegenen Melville-Insel getrennt. In der Mercybai an der Nordküste überwinterte 1851 -53 MacClure.

Bankulnüsse, die Früchte von Aleurites triloba Forst. (Aleurites moluccana Willd.), eines 12-15 m hohen Baumes aus der Familie der Euphorbiaceen, unter dem Namen Kerzennußbaum, Lichtnußbaum, Candlenußbaum bekannt und, von den Südsee-Inseln stammend, jetzt auch in Vorder- und Hinterindien, Java, Réunion, in Westindien und Südamerika angebaut. Der sehr schnell wachsende Baum gedeiht sowohl auf dem Gebirge als auch in der Ebene und trägt schon im zweiten Jahre Früchte. Die fleischige Kapselfrucht hat 4-6 cm im Durchmesser, ist etwas zusammengedrückt, sonst rundlich und olivenfarbig; sie enthält gewöhnlich 1-2 Samen mit steinharter, runzliger, dunkelbrauner Schale. Die Samen wiegen 12-15 g. Auf den Südsee-Inseln benutzen die Eingeborenen schon seit lange diese ölreichen Samen als Beleuchtungsmaterial, indem sie die zerstoßenen Samen mit Baumwolle zusammenkneten und den so erhaltenen Teig in Stücke von Bambusrohr füllen, wodurch sie eine Art von Kerzen gewinnen (daher Kerzenbaum). Die B. bilden einen beträchtlichen Handelsartikel und werden in England und in Hamburg eingeführt, wo man ans dem Samen derselben das Öl (s. Bankulöl) auspreßt, das übrigens auch von den Tropenländern direkt eingeführt wird. Die Samen geben 50-60 Proz. fettes Öl.

Bankulöl, Öl aus Aleurites triloba Forst. (s. Bankulnüsse), an Stelle des Leinöls zur Bereitung von Druckerschwärze empfohlen. Das B. wird oft mit dem Aleuritesöl (s. d. verwechselt.

Bankvaluta, s. Banco.

Bank von England, s. Bank of England.

Bank von Frankreich, s. Banque de France.

Bankzinsfuß, s. Bankdiskont.

Banlieue (frz., spr. bangliöh), Bannmeile, Weichbild.

Bann (mittellat. bannus, bannum; frz. ban; ital., span. und portug. Bando; sämtliche Formen sind wohl ans dem got. Bandvjan, d. i. bezeichnen oder verbindlich machen, entstanden), in der frank. Verfassung und im Mittelalter die der öffentlichen Gewalt, dem Könige, Grafen, Fürsten u. s. w. zustehende Befugnis, bei Strafe zu gebieten oder zu verbieten. Am höchsten stand der Königsbann, durch den die Übertretung eines königl. Befehls mit 60 Solidi gebüßt wurde. Deu Grafen ermächtigte der B. nur zur Verhängung einer geringern Buße. Bannen bedeutete daher zunächst soviel als befehlen, auferlegen, z. B. das Erscheinen vor Gericht (bannitio, Vorladung) oder bei kriegerischem Aufgebote (Heerbann, s. d.). Seit der Ausbildung eines öffentlichen Strafrechts sprach man von einem Blutbanne oder der Gerichtsbarkeit über Leben und Tod (judicum capitale), die in der ältern Zeit dem Inhaber vom Könige verliehen sein mußte. B. bedeutet ferner den Bezirk, durch welchen die Gewalt des Bannherrn sich erstreckt, sowie den Befehl oder das Verbot selbst, auch die durch denselben festgesetzte Strafe. Außerdem ist B. gleichbedeutend mit Acht (s. d.) im Sinne von Ausschluß aus der Rechtsgemeinschaft. In einer engern Bedeutung gehört dann B. (s. Kirchenbann) dem geistlichen Rechte an, die Acht dem weltlichen. Danach erklären sich die Bezeichnungen Gerichtsbann, Burgbann (die einem Burgherrn zustehende Gerichtsbarkeit oder deren Bezirk), Bannmeile (der räumliche Umfang der Gewalt). Im Ausdrucke Bannrecht (s. d.) ist B. zur Bezeichnung einer gewerblichen Ausschließungsbefugnis abgeschwächt.

Vgl. W. Sickel, Zur Geschichte des B. (Marburger Universitätsprogramm, 1886).