Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

915
Eisenbahnverordnungsblatt - Eisenbahnwagen-Mietgesellschaften
und 1892 gemeinschaftliche Vorberatungen zwischen
deutschen, österr. und ungar. Vertretern in Berlin,
Wien und Budapest stattgefunden. Auch das Be-
triebsreglement des Vereins deutscher
Eisenbahnverwaltungen nebst Üb ereinkommen
(s. Eisenbahnverein) und die Betriebsregle-
ments zahlreicher internationaler Tarifver-
bände mußten mit Rücksicht auf das Berner über-
einkommen umgearbeitet werden. Das neue Ver-
einsreglement nebst zugehörigem Übereinkommen
ist in der Vereinsversammlung in .Hamburg am
3./4. Aug. 1892 genehmigt. Es ist durchweg darauf
Bedacht genommen, daß die volle Übereinstimmung
mit dem Berner Übereinkommen und die thunlichste
Übereinstimmung mit der deutschen Verkehrsord-
nung auch in diesen Reglements gewahrt werde.
Die neuen Bestimmungen sind gleichzeitig mit
dem Verner Übereinkommen, also 1. Jan. 1893, in
Kraft getreten (s. Eisenbahnrecht Nr. II, 3). über
die Bedeutung der Verkehrsordnung für die Eisen-
bahnen Deutschlands in rechtlicher Beziehung
s. das unter Vetriebsreglement Gesagte. - Vgl.
von der Leyen, Die Verkebrsordnung für die Eisen-
bahnen Deutschlands (in der "Zeitschrift für Handels-
recht", XI.I, 1893).
Gisenbahnverordnungsblatt, ein seit I.Ian.
1878 im preuß. Ministerium der öffentlichen Ar-
beiten herausgegebenes Blatt, worin die zur Ver-
öffentlichung bestimmten landesherrlichen Erlasse
über Eisenbahnangelegenheiten, allgemeine Ministe-
rialerlasse, Nachrichten über Eröffnung neuer Bahn-
strecken und Stationen sowie Ernennungen, Beför-
derungen und Versetzungen von Beamten, insoweit
sie auf landesherrlicher oder ministerieller Entschlie-
ßung beruhen, bekannt gemacht werden. Das E. er-
scheint nach Bedarf, in der Regel zu Anfang und in
Mitte jeden Monats. Daneben bestehen noch für
jedcnDirektionsbezirk besondere Amtsblätter, in
denen Anordnungen des Ministers und der königl.
Eisenbahndirektionen u. s. w. Aufnahme finden.
ähnliche Einrichtungen bestehen auch in andern
Ländern, z.B. in Österreich das im Handels-
ministerium herausgegebene und seit 1. Jan. 1888
dreimal wöchentlich erscheinende "Verordnungsblatt
für Eiseilbahn und Schiffahrt" und das seit 1. Jan.
1885 nach Bedarf erscheinende Anzeigeblatt für die
Verfügungen über dcn Viehvcrkehr auf Eifenbahncn;
in Ungarn, wo anUliche Bekanntmachungen durch
das feit 1887 zum amtlichen Organ des Handels-
ministeriums bestimmte "Va.8nti 03 kö^IokeäeLi
köxiöuF" in Budapest erfolgen: in der S ch w eiz das
als Beilage zum Bundesgesetzblatt erscheinende
Organ für das Transport- und Tarifwesen. Viel-
fach geschehen die amtlichen Veröffentlichungen in
Eisendahnangelegenheiten durch die allgemeinen
Gesetz- und Verordnungsblätter, so in den meisten
deutschen Staaten, in Belgien durch dcn ^loniwur
d6i^6", in dcu Niederlanden durch das "Staats-
blaad", in Frankreich durch das ".loui-na,! olüciel
ci" 13. Il6Md1igu6 lril,utza,i86" und das "LuUktin du
Nilii8töi-6 äo8 ti-HVlmx Md1ic8", in Italien durch
die "6^626ttil uliioiklk" und das "(^iorulllo äol
Senio civile", in Rußland durch die Zeitschrift des
Ministeriums der Verkehrsanstalten, in England
durch die "I^onäon t3a.26t.t6" u. s. w. Ebenso geden
größere Eisenbahnverwaltungen noch besondere
Verordnungsblätter heraus, so die Direktionen
der Staatsbahncn in Bayern, Sachsen, Würt-
temberg und Baden, die Generaldircktion der
österr. Staatsbahncn, die ungar. Staatsbahnen,
auch einzelne Privatbahnen, z. B. die Österr. Nord-
westbahn u. s. w.
Eisenbahnverwaltung, s. Eisenbahnbehörden,
Eisenbahnbetrieb, Eisenbahnbciräte. ^832).
^ Eisenbahnvorarbeiten, s. Eisenbahnbau (S.
Eifenbahnvorlesnngen, Vorlesungen aus
dem Gebiete des Eisenbahnwesens, die meist von
höhern Eisenbahnbeamten gehalten werden und für
Beamte und Anwärter des höhern Verwaltungs-und
tecknifchen Eisenbahndienstes bestimmt, außerdem
aber auch den Studierenden der Universität, derTech-
nischen Hochschule und der Bergakademie zugänglich
sind. E. sind u. a. zur Zeit (Sommer 1894) für
Preußen in Berlin, Breslau und Köln (früher auch
in Elberfeld, Magdeburg, Darmstadt und Bonn)
angeordnet. Sie erstrecken sich zunäckst auf das preuß.
Eifenbahnrecht, den Betrieb der Eifenbahnen, die
, Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere
das Tarifwescn und die Verwaltung der preuh.
Staatsbabnen. Neuerdings ist noch Technologie (in
Köln) und Elektrotechnik hinzugetreten. Auch inWien,
! wo früher ein Kurfus für die Ausbildung von Eisen-
! bahnbeamten mit der Handelsakademie verbunden
! war, sind E. an der Fortbildungsschule für Eisen-
' bahnbeamte eingerichtet. In Nngarn besteht eine
. eigene Eisenbahnakademie, deren Besuch für die
l Anwärter des Eisenbahndienstcs vorgeschrieben ist.
! Eisenbahnwagen, s. Betriebsmittel.
^ Gisenbahnwagenämtcr, bei der preußischen
> ^taatseiscnbahnverwaltung für die gleichmäßige
! Verleitung der Kohlen- und Kokswagen im Ruhr-
^ bezirk zu Essen, im Saarbezirk zu Saarbrücken und
im oberschles. Bezirk in Kattowitz errichtete Dienst-
! stellen. Außerdem bestehen bei den einzelnen Diret-
! tionen, in Köln für die beiden Direktionen gemein-
schaftlich, Wagenbureaus für die Verteilung der
in den einzelnen Direktionsbezirken vorhandenen
Güterwagen. Der Ausgleich zwischen Bedarf und Be-
stand an Güterwagen unter den einzelnen Verwal-
tungen der preuß. Staatsbahnen und den Verwal-
tungen auch noch anderer Bahnen wird durch das
Centralwagenbureau zu Magdeburg vermittelt.
Gisenbahnwagen-Mietgesellfchaften. Die
E. verfolgen den Zweck, den Ei'senbahnverwaltungen
bei eintretendem Wagenmangel mit Wagen (gewöhn-
lich Güterwagen) auszuhelfen und auch neuen Eisen-
bahngesellschaften die Beschaffung eines eigenen
Wagenparks zu ersparen. E. bestehen z. V. in Oster-
reich, in Ungarn und in Belgien (Internationale
Eisenbahnhilfs gesellschaft). Ie mehr die ein-
zelnen Eisenbahnverwaltungen sich über die gegensei-
tige Benutzung ihres Wagenparks verständigtund zu-
gleich Einrichtungen getroffen haben, um einen mög-
lichst raschen Wagenumlauf zu sichern (s. Eisenbahn-
verbände und Eisenbahnwagenämter), desto wirk-
samer ist dem Eintritt eines Wagenmana.els vor-
gebeugt und die Aushilfe durch E. entbehrlich gemacht
worden. In gewissem Sinne gehören zu den E. auch
die Eisenbahn-Schlafwagengesellschaften,
welche die von ihnen erbauten Perfoncnwagen mit
bequemen Schlaf- und Restaurationseinrichtungen
auf dcn Hauptverkehrslinien laufen lassen. Die
Schlafwagen (8i66piuF cai-8) stehen den steifenden
erster und zweiterKlassegegenZulösungvon Schlaf-
wag entarten zur Verfügung, die in besondern
Neifebureaus der Gesellschaften und auch beim
Schlafwagenschaffner zu haben sind. Die Schlaft
und Restaurationswagen stammen aus Amerika.
58*