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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Medem - Medici

zu der schauerlich-wilden Felskluft unterhalb Curaglia (1332 m), durch die der Mittel- oder Medelser Rhein, der im Lago scuro (2453 m) im Val Cadlimo entspringt, dem Vorderrhein zufließt. Links von der verwitterten Granitkette des Piz Rondadura (3019 m) und des Piz Ganneretsch (3043 m), rechts von den vergletscherten Massiven des Scopi (3200 m) und des Piz Medel (3203 m) umschlossen, ist das M. ein ernstes Hochthal mit den Dörfchen Curaglia, Platta, Acla u. s. w. in der untern, mit steinigen Weiden in der oberhalb der Mündung des Seitenthals Val Cristallina gelegenen Stufe. Das Thal bildet eine Gemeinde von (1888) 528 kath. und roman. E.

Medem, Fluß in Hannover, entspringt als Aue aus dem See von Bederkesa, ist von Otterndorf an schiffbar und fließt nach Norden in die Elbmündung. (S. auch Geeste.)

Mēdén agan (grch. μηδὲν ἄγαν, «in nichts zu viel»), angeblicher Ausspruch des Chilon (s. d.).

Medford, Gemeinde im nordamerik. Staate Massachusetts, am Mystic-River, nordwestl. Vorstadt von Boston, hat (1890) 11079 E.

Medĭae (lat., mittlere, nämlich Konsonanten), s. Laut.

Medĭae gratĭae (Media salūtis, lat.), soviel wie Gnadenmittel.

Mediāl (lat.), die Mitte bildend, zum Medium (s. d.) gehörend, im Medium vorkommend.

Mediān (lat.), mittelgroß, besonders Bezeichnung eines Papierformats.

Mediante (ital.) oder Mittelton heißt in der Musik a) die Terz der Tonika; b) der auf dieser Terz aufgebaute Accord und die zu ihm gehörige Harmonie. Man bezeichnet mit M. nicht bloß die obere, sondern auch die untere Terz. Wenn also z. B. in C-dur nach der M. moduliert werden soll, so kann E-moll oder A-moll folgen.

Mediasch, sächs. Mödwäsch, auch Medwisch, ungar. Medgyes, Stadt mit geordnetem Magistrat mit dem Titel königl. Freistadt im Groß-Kokelburger Komitat in Siebenbürgen, am linken Ufer der Großen Kokel (Küküllö), an der Linie Budapest-Kronstadt der Ungar. Staatsbahnen, hat (1890) 6766 meist deutsche E., in Garnison 2 Eskadrons des 2. Husarenregiments «Friedrich Leopold, Prinz von Preußen», ein Kirchenkastell mit dreifacher Ringmauer, eine gotische evang. Kirche (1460), ein evang. deutsches Obergymnasium und ein Rathaus, eine große Turnhalle, Denkmal des 1849 von den Ungarn erschossenen evang. Predigers Roth, landwirtschaftliche Lehranstalt und ist Mittelpunkt des Weinbaues in Siebenbürgen.

Mediastīnum (lat.), das Mittel- oder Zwischenfell, welches die Brusthöhle in zwei gleiche Teile teilt (s. Lunge); Mediastinītis, die Entzündung desselben; Mediastināltumor, eine krankhafte Neubildung, die vom Mittelfell ihren Ausgang nimmt.

Mediāt (neulat., «mittelbar») nannte man im Gegensatz zu Immediat (s. d.) im alten Deutschen Reiche solche Herrschaften oder Besitzungen, welche nicht unmittelbar unter dem Reiche standen, sondern bloß durch ihren nähern Herrn, einen Reichsstand, zu dessen oberstem Lehnsherrn, dem Kaiser, in Beziehung traten. Schon früher war es ab und zu den mächtigern Reichsständen gelungen, kleinere Mitstände, zumal wenn deren Besitzungen in den ihrigen eingeschlossen lagen, in ein solches Abhängigkeitsverhältnis herabzudrücken, sie ihrer Reichsunmittelbarkeit zu berauben. In größerm Maßstabe fand eine solche Mediatisierung zuerst durch den Reichsdeputationsreceß von 1803 statt, welcher einer Anzahl deutscher Reichsfürsten als Entschädigung für die Abtretung von Besitzungen auf dem linken Rheinufer an Frankreich gewisse, bis dahin reichsunmittelbar gewesene Gebiete zuwies, letztere somit in ein wenn auch etwas modifiziertes Unterthanenverhältnis zu jenen versetzte. Weit umfassender noch ward mit solchen Mediatisierungen bei und nach der Stiftung des Rheinbundes (1806) vorgegangen. Doch verlor mit dem gleichzeitigen Aufhören des Deutschen Reichs der Ausdruck Mediatisierung seine eigentliche, durch die Beziehungen zu jenem bedingte Bedeutung. Einigermaßen trat dieselbe wieder in Kraft bei der Gründung des Deutschen Bundes, in welchem nur die souveränen Staaten Deutschlands unmittelbar, dagegen die einer andern Souveränität entweder schon früher oder durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses unterworfenen (letzteres Schicksal traf die Häuser Salm, Isenburg und Leyen) nur mittelbar durch jene vertreten waren. In der Bundesakte (Art. 14) wurden den Mediatisierten oder ehemals Reichsunmittelbaren gewisse Vorrechte zugesichert, unter anderm das Recht der persönlichen, erblichen Standschaft in den Landesvertretungen der Staaten, denen ihre Besitzungen einverleibt worden waren; daher nennt man sie auch wohl Standesherren (s. d.). – Vgl. Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten, vormals reichsständischen Häuser Deutschlands (Berl. 1871).

Médiateur (frz., spr. -töhr) oder Vermittler nennt man im Völkerrechte diejenige Macht, welche unter mehrern streitenden Mächten vor oder nach Ausbruch eines Krieges die Vermittelung unternimmt. (S. Intervention.)

Mediatisierung, s. Mediat.

Mediävāl (neulat.), mittelalterlich; im Buchdruck eine mittelalterliche Antiqua (s. d.) und Kursivschrift (s. d.). Mediävist, Persönlichkeit (besonders Schriftsteller) des Mittelalters.

Medicāgo L., Schneckenklee, Pflanzengattung aus der Familie der Leguminosen (s. d.), Abteilung der Papilionaceen, mit gegen 40 größtenteils in Europa und den Mittelmeerländern vorkommenden Arten, krautartigen Gewächsen mit meist niederliegendem Stengel. Charakteristisch sind die sichel- oder schneckenförmig gekrümmten Hülsen. Am bekanntesten ist M. sativa L., die Luzerne (s. d.); M. media, s. Sandluzerne und Tafel: Futterpflanzen, Fig. 9, beim Artikel Futterbau.

Medicaménta (lat.), Arzneimittel (s. d.).

Medicēische Venus, s. Aphrodite.

Medĭci (spr. -tschi), berühmtes Geschlecht von Florenz, das, gestützt auf die im Handel, namentlich in Bankgeschäften, erworbenen Reichtümer im 14. Jahrh. die Führerschaft des niedern Volks gegen die Geschlechter übernahm und im 15. Jahrh. unter Erhaltung der republikanischen Formen thatsächlich über Florenz herrschte, endlich im 16. Jahrh. die vorübergehend verlorene Herrschaft durch die Gunst der zwei ersten der aus ihm hervorgegangenen drei Päpste (Leo Ⅹ., Clemens Ⅶ. und Leo Ⅸ.) und des Kaisers Karl Ⅴ., zum Herzogtum verwandelt, wiedergewann und überdies Frankreich zwei Königinnen (Katharina und Maria de’ M.) gab.

Cosimo de’ M., Sohn des Gonfaloniere Giovanni di Bicci de’ M. (geb. 1360, gest. 1428), geb. im Sept. 1389, erlangte großen Anhang durch seine Freigebigkeit und unermüdliche Thätigkeit für die untern Klassen, was die Albizzi bewog, ihn