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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Nebelhöhle; Nebelhorn; Nebelhörner; Nebelkappe; Nebelkrähe; Nebelparder; Nebelsignale; Nebenbahnen

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Nebelhöhle - Nebenbahnen

sischen Beschaffenheit nach den Sternhaufen zuteilen. Die Gestalt der N. ist sehr verschieden; charakteristische Formen zeigt die beigegebene Tafel: Nebelflecke und Sternhaufen, Fig. 1 - 4. Besonders reich an N. sind das Sternbild der Jungfrau und auf der südl. Halbkugel die Magalhãesschen Wolken (s. Kapwolken). Wenn auch schon 1612 von Simon Marius der erste Nebelfleck, der große Andromedanebel, mit bloßem Auge entdeckt wurde, so datiert doch unsere genauere Kenntnis der N. erst von der Erfindung des Fernrohrs her. Das erste umfassendere Verzeichnis derselben gab 1771 Messier heraus; es umfaßt über 100 hellere N. Bahnbrechend waren die Arbeiten der beiden Herschel, die zeigten, daß eine ungeahnte Fülle dieser Himmelskörper vorhanden ist. John Herschels "General Catalogue" (G. C.) umfaßt deren 5079. Seit Herschels Zeiten ist das Gebiet der N. durch neuere Astronomen eifrig studiert worden, und die Zahl der bekannten N., namentlich der schwächern, wächst von Jahr zu Jahr, so daß man deren jetzt über 8000 kennt. Einen neuen unerwarteten Beitrag lieferte auch die Anwendung der Photographie. Sie zeigte, daß sich auch an Stellen, wo man bisher keine Nebel nachzuweisen vermochte, solche befinden, und man schätzt die Zahl dieser nur photographisch wahrnehmbaren N. auf mehrere Tausend. Auch das Vorhandensein einer Parallaxe hat man mit Hilfe der Photographie wenigstens bei einem Nebelfleck festgestellt. Bei einer Reihe von N. hat Keeler auf der Licksternwarte auch Bewegungen im Visionsradius nachgewiesen. Gestalts- und Ortsveränderungen bei N. sind mit vollkommener Sicherheit noch nicht nachgewiesen.

Nebelhöhle, die größte Höhle der Schwäbischen Alb, bei Oberhausen, 13 km südlich von Reutlingen und 5 km westlich von Lichtenstein, 188 m lang, 23 m hoch, mit vielen Hallen und Tropfsteingebilden und bekannt durch Hauffs "Lichtenstein".

Nebelhorn, Berg in den Allgäuer Alpen, östlich von Oberstdorf, 2251 m hoch, mit prächtiger Aussicht.

Nebelhörner, s. Sirene.

Nebelkappe oder Tarnkappe, eine in german. Zwergsagen oft vorkommende Kleidung in Form eines Mantels. Sie besitzt die Kraft, den Besitzer unsichtbar zu machen und ihm außergewöhnliche Leibesstärke zu verleihen. Auch wird er durch ihren Besitz Herr der Zwerge und ihrer Schätze. Eine solche N. gebrauchte Siegfried im Kampfe mit Brunhild.

Nebelkrähe, s. Krähe.

Nebelparder (Felis macroscelis Tem., s. Tafel: Katzen II, Fig. 2), eine 90 cm lang werdende, mit 70 cm langem Schwanze versehene Katze Sumatras und Borneos von verschieden rötlich bis grauer Grundfarbe mit dunkeln Flecken und Binden. Der N. gleicht im Habitus mehr dem Tiger als dem Leopard, ist aber eine echte Baumkatze, welche ihrer Beute von den Ästen herab auflauert, wobei die wundervolle Nachahmung des Zweiggewirrs mit seinen Lücken und Schatten, welche die Fleckenzeichnung dieses Tieres zeigt, eine vollendete Schutzfärbung bildet. Er ist selten und wird von den Eingeborenen seines milden Naturells halber gern gehalten. Nach Europa gelangt er nur selten lebend und steht demgemäß hoch im Preise.

Nebelsignale, s. Signal.

Nebenbahnen, im Gegensatz zu den Haupt- oder Vollbahnen alle Eisenbahnen, die in erster Reihe für den örtlichen Verkehr bestimmt sind. Man unterscheidet N. nach dem gewöhnlichen Eisenbahnsystem ^[Spaltenwechsel] und nach außergewöhnlichen Eisenbahnsystemen (s. d.). Erstere, schlechthin auch N., Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, Eisenbahnen minderer, zweiter Ordnung, Sekundärbahnen (im Gegensatz zu den Haupt- oder Primärbahnen, d. h. Eisenbahnen erster Ordnung), Lokal- oder Vicinalbahnen genannt, sind nach ihrer Bau- und Betriebsart auch zur Aufnahme größern Verkehrs geeignet, während die N. nach außergewöhnlichen Systemen, gewöhnlich Eisenbahnen dritter Ordnung (Kleinbahnen, Tertiärbahnen), Eisenbahnen untergeordnetster Bedeutung, Trambahnen, Straßenbahnen (s. d.) genannt, schon nach ihren baulichen und Betriebseinrichtungen nur dem Verkehr innerhalb der Weichbildgrenze größerer Städte oder eines eng begrenzten Gebietes dienen, über die Baukosten der N. s. Eisenbahnbau (Bd. 5, S. 842).

Das Nebenbahnwesen hat sich erst nach Vollendung der hauptsächlichsten größern Bahnnetze gedeihlich entwickelt, da die N. vorzugsweise bestimmt sind, die seitwärts der Hauptbahnen liegenden Landesteile dem Verkehr zu erschließen, womit sie auch den Hauptbahnen neuen Verkehr zuführen. Da die N. in der Regel keine reichen finanziellen Erträge versprechen, so werden zu ihrer Herstellung vielfach diejenigen Interessentengruppen herangezogen, für die die Bahn von besonderm Vorteil ist, in erster Reihe die anwohnenden Grundbesitzer und Gewerbtreibenden sowie die beteiligten Gemeinden, sodann die Kreise und Provinzen und endlich auch der Staat selbst.

Unter den deutschen Staaten hat namentlich Preußen seit der 1879 eingeleiteten Verstaatlichung der Privatbahnen für die Entwicklung der N. Hervorragendes geleistet. Mit Rücksicht auf die wenig günstigen Erfahrungen in andern Ländern ist von einer allgemeinen gesetzlichen Regelung abgesehen und vorgezogen worden, in jedem einzelnen Falle die Bedingungen des Baues und die Beteiligung der Interessenten zu bestimmen. Zum mindesten wird der Grund und Boden und die Einräumung unentgeltlicher Mitbenutzung der Chausseen und sonstigen öffentlichen Wege (wovon in letzter Zeit jedoch wenig Gebrauch gemacht wird), unter Umständen auch noch ein Barzuschuß verlangt, während es vereinzelt auch vorkommt, daß der Staat einen Zuschuß zu den Grunderwerbskosten leistet. Bei dem Bau von Privatnebenbahnen beteiligt sich der Staat entweder durch Übernahme von Aktien oder durch Gewährung barer Beihilfen. Seit 1880 sind in Preußen alljährlich Gesetze über den Bau von N. für Staatsrechnung und mit Staatsbeteiligung ergangen. 1896 waren bereits für 273 neue Linien (einschließlich einiger von vornherein gleich für den Vollbetrieb eingerichteter Verbindungen) mit einer Gesamtlänge von 9323,2 km 900703856 M. bewilligt. Hiervon entfallen auf:

^[Tabelle]

Art der Bahnen Länge km Baukosten M.

a. Vollbahnen:

Staatsbahnen 457,5 91477000

Privatbahnen mit Staatsbeteiligung 251,2 5799700

b. Nebenbahnen:

Staatsbahnen 8098,2 684097316

Privatbahnen mit Staatsbeteiligung 516,3 4742840

Zusammen 9323,2 786116856

Für die Staatsbahnen sind an Betriebsmitteln vorgesehen - 114587000

Mithin im ganzen: 9323,2 900703856