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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

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Genussmittel.

Citronat 15,0

Orangeade 15,0

Morsellengewürz 10,0

Ingwermorsellen.

Zucker 1000,0

Wasser 220,0

Ingwer 20,0

Muskatnuss 2,0

Nelken 2,0

Chocolademorsellen.

Zucker 1000,0

Wasser 250,0

Chocolade, geraspelte. 125,0

Citronenmorsellen.

Zucker 1000,0

Orangeblüthenwasser 250,0

Mandelschnitte, weisse 40,0

Mandelschnitte, gefärbte 80,0

Citronat 15,0

Orangeade 15,0

Citronensäure, gepulv. 10,0

Citronenschale, frisch 10,0-15,0

Die Citronenschale muss sehr dünn von einer frischen Citrone geschält und fein gewiegt werden. Die Citronensäure darf nicht etwa mit dem Zucker gekocht werden, weil letzterer sich sonst in Invertzucker verwandelt und die Morsellen klebrig macht, sondern sie wird erst mit den Mandeln etc. eingerührt.

Gebrannte Mandeln.

Gute, glatte Mandeln werden zuerst in einem eisernen Kessel oder in einem reinen Kaffeebrenner ganz schwach geröstet. Nun kocht man

Zucker 1000,0

Wasser 250,0

mit Karminlösung schön roth gefärbt bis zu gleicher Konsistenz wie bei den Morsellen, rührt dann rasch hinzu:

Geröstete Mandeln 625,0

Kassiapulver 25,0

Nelkenpulver 5,0

Kardamomenpulver 1,0

Danach nimmt man vom Feuer und rührt so lange, bis die Mandeln sich mit einer dicken Zuckerkruste überzogen haben.

Chocoladen.

Für die Chocoladen gilt das Nämliche, was schon z. B. beim Mostrich und an anderen Stellen gesagt ist, ihre Fabrikation lohnt im Kleinen nicht. Da aber doch mancher Drogist dieselben hier und da selbst anfertigt, geben wir im Nachstehenden einzelne erprobte Vorschriften und allgemeine Anleitungen. Selbstverständlich wird wohl heute Niemand die Kakaomasse selbst herstellen, diese kauft man, auch wenn man die Chocolade selbst