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5% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0047, von Ableitungsrechnung bis Ablösung Öffnen
die Edikte vom 9. Okt. 1807 und vom 14. Sept. 1811, das Ablösungsgesetz und das Rentenbankgesetz vom 2. März 1850 und das Gesetz vom 27. April 1872, betreffend die A. der Reallastberechtigungen, welche den
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0201, Agrate Öffnen
durchgeführten, seitdem aber im weitesten Umfang erlassenen Ablösungsgesetze (s. d. bei G. Meyer unter Litteratur, § 102) zum Teil derartige Lasten unmittelbar aufgehoben, zum Teil sie in feste ablösbare Bodenzinsen verwandelt, zum größten Teil aber
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0724, von Erblandeshofämter bis Erblichkeit Öffnen
. Daher wird zwar die Successionsberechtigung nach den Grundsätzen des Lehnrechts beurteilt, nicht aber auch die Lehnsfolgefähigkeit. Die neuern Ablösungsgesetze haben die betreffenden Rechte der Gutsherrschaft für ablösbar erklärt, und jene frühern
2% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0955, Kolonien (innere Kolonisation, überseeische K) Öffnen
von den Bestimmungen des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850, nur mit Zustimmung beider Teile abgelöst werden kann. Auch können den Käufern vertragsmäßig verschiedene Beschränkungen im Interesse der Erhaltung der wirtschaftlichen Selbständigkeit des
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0454, von Landgraf bis Landgut Öffnen
in der neuern Zeit mehr und mehr ihre eigentliche und ursprüngliche Bedeutung verloren, seitdem die neuern Ablösungsgesetze die grundherrlichen Lasten beseitigt und die mannigfachen mehr oder minder beschränkten Besitz- und Nutzungsrechte, besonders an
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0632, Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
. B. das kursächsische Lehnsmandat von 1764, das altenburgische Lehnsedikt von 1795, das badische Edikt vom 12. Aug. 1807, das bayrische Lehnsedikt von 1808 und die Ablösungsgesetze der Neuzeit. [Wesentliche Grundsätze des Lehnrechts.] Zu jedem
2% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0137, Sachsen (Geschichte des Königreichs bis 1833) Öffnen
die Spitze des Geheimen Kabinetts berufen und eine Reform der Verfassung verheißen wurde. Demgemäß wurden mit den 1831 zusammentretenden Ständen die Verfassungsurkunde vom 4. Sept. 1831, die Städteordnung vom 2. Febr. 1832 und das Ablösungsgesetz vom 17
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0197, von Bodenlaube bis Bodenrentenbanken Öffnen
veräußert werden und werden nach dem vorgeschriebenen Tilgungsplane allmählich ausgelost. In Preußen wurde ein allgemeines Gesetz über die Errichtung von B., dort einfach Rentenbanken genannt, 2. März 1850 gleichzeitig mit dem Ablösungsgesetz erlassen
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0492, von Grundbein bis Grundeigentum Öffnen
der Privat- autonomie etwas zu viel Raum gelassen sein. Ins- besondere Wald- und Weidedienstbarkeiten können kulturschädlich wirken. Aus diesem Grunde sind in den Ablösungsgesetzen häufig gewisse für schädlich erachtete G. ablösbar gemacht
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0190, von Naso bis Nassau (Herzogtum) Öffnen
be- stehende Landtag hatte, da sich die Liberalen großen- teils der Wahl enthielten, fast nur Klerikale und Gouvernementale zu Mitgliedern, die mit Aus- nahme der Ablösungsgesetze alle seit 1848 geschaf- fenen Einrichtungen und Gesetze teils
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0659, von Reallexikon bis Realschulen Öffnen
der Neubegründung durch Normen des öffentlichen Rechts nicht entzogen sind. Die Ablösungsgesetze gehen meistens von dem Princip aus, daß, soweit die Ablösbarkeit bestimmt werde, auch, um nicht von vorn wieder anzufangen, die Neubegründung ausgeschlossen werde
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0777, von Rentenbanken bis Rentengut Öffnen
Mittel auf sicherm und günstigem Wege sich zu beschaffen. Sachsen errichtete bereits 1832 gleichzeitig mit dem Erlaß des Ablösungsgesetzes N.; Kurbessen gründete 1833 eine Landeskreditkasse, Sachsen-Altenburg 1837 eine Nentenbank, Bayern
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0187, von Lindemann-Frommel bis Lindenschmit (Wilh.) Öffnen
leitete er die gründliche Umgestaltung des ganzen Staatswesens nach den modernen Bedürfnissen. Seine verdienstlichen Schöpfungen sind die freisinnige Städteordnung, die Ablösungsgesetze und die Landrentenbank. Das Portefeuille des Innern gab er 1834 ab
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0203, Lippe (Fürstentum) Öffnen
zu stande gekommenen Gesetze aufgehoben und die Ausführung des Ablösungsgesetzes sowie im Juni 1854 die Zusammenberufung der alten Stände eingestellt. Im Jan. 1856 trat der preuß. Regierungsrat von Oheimb als Kabinettsminister ein, der, unter
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0974, von Heimbach (Karl Wilh. Ernst) bis Heimfallsrecht Öffnen
, daß das Gut an den Lehnsherrn oder Gutsherrn (den Obereigentümer) zurückfällt. Das grundherrliche und gutsherrliche Heimfallsrecht ist fast durchweg aufgehoben (Preuß. Ablösungsgesetz vom 2. März 1850, §. 2, Nr. 4). Der H. an den Lehnsherrn besteht